2999/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3007/J-NR/2001 betreffend
Dienstverträge im Bereich
der GBI, die die Abgeordneten Mag. Kubitschek und Genossinnen am
24.10.2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Entspricht
es den Tatsachen, dass Sie als Eigentümervertreterin per 15. Oktober 2001
den
bisherigen Geschäftsführer der Gesellschaft des Bundes für
industriepolitische Maßnahmen (GBI),
Mag. Johann Moser, während des laufenden Verfahrens zum
Verkauf der Beteiligungen, - unter
anderem an den Firmen Ergee, Assmann Ladenbau, ATB Antriebstechnik - durch Dr.
Walter Eigel
abgelöst haben?
Entspricht
es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,
dass der
Vertrag von Mag. Johann Moser als Geschäftsführer der GBI erst am 31.
Jänner 2002 auslief?
Antwort:
Es
ist richtig, dass ich Herrn Mag. Johann Moser mit Wirksamkeit vom 15. Oktober
2001 als
Geschäftsführer der Gesellschaft für industriepolitische
Maßnahmen GmbH (GBI) abberufen habe
und mit gleichem Datum Herrn Dr. Walter Eigel zum Geschäftsführer der
GBI bestellt habe.
Es
entspricht auch den Tatsachen, dass ich das mit Mag. Moser seit 29. Jänner
1992 bestehende,
jeweils auf 5 Jahre befristete, Anstellungsverhältnis mit Wirksamkeit zum
31. Jänner 2002 nicht
weiter verlängert habe. Eine vorzeitige Kündigung des
Anstellungsverhältnisses von Mag. Moser
ist daher nicht erfolgt. Herr Mag. Moser hat vielmehr von dem vertraglich ihm
zustehenden Recht
Gebrauch gemacht, nach seiner Abberufung als Geschäftsführer das
Anstellungsverhältnis mit der
GBI am 15. Oktober 2001 aufzulösen ("Austritt aus wichtigem
Grund").
Frage 3:
Was sind nach dem
Stellenbesetzungsgesetz die Gründe, die es rechtfertigen, eine Bestellung
wie
im Fall des Geschäftsführers der GBI ohne Ausschreibung vorzunehmen?
Antwort:
Das
Stellenbesetzungsgesetz selbst kennt keine Ausnahmebestimmungen von der
Ausschreibungspflicht. Es ist aber von Lehre und Praxis anerkannt, dass sich
eine lückenlose und
ausnahmslose Anwendung nicht durchhalten lässt. Das
Stellenbesetzungsgesetz geht nämlich
von einem Ausschreibungsverfahren aus, das regelmäßig vor jeder
Besetzung eines Vorlaufs
bedarf, der bei sorgfältiger Wahrnehmung der Zielsetzung dieses Gesetzes
einige Monate in
Anspruch nimmt.
So ist
anerkannt, dass Bestellungen ohne Ausschreibung bei "Gefahr im
Verzug" erfolgen können,
d.h. wenn eine Position unerwartet frei wird und eine unverzügliche
Nachbesetzung erforderlich ist,
um das Unternehmen handlungsfähig zu
erhalten.
Wie
Univ.Prof. Dr. Christian Nowotny in einer gutachtlichen Stellungnahme für
das bmvit anführt,
lassen sich "derartige Ausnahmen durch eine Ideologische Reduktion des
Anwendungsbereiches
des Gesetzes rechtlich begründen: Das Stellenbesetzungsgesetz ist darauf
ausgerichtet, ein faires
und transparentes Auswahlverfahren sicherzustellen, bei der die zu besetzende
Funktion
ausschließlich aufgrund der Eignung der Bewerber vergeben wird (vgl. so
bereits der Bericht des
Verfassungsausschusses zum Ausschreibungsgesetz, 1226 Big. Nr. XV.
GP; zum
Stellenbesetzungsgesetz selbst fehlen Gesetzesmaterialien, es wurde als
Initiativantrag
verabschiedet, vgl. 975 Big. Nr. XX. GP). Aus
dem damit verbundenen Verfahren (Ausschreibung
mit einer Frist von nicht weniger als einem Monat, Interessentensuche,
Beiziehung von Beratern)
ergibt sich, dass das Gesetz typischerweise auf eine Besetzung abzielt, die mit
der für
Managementpositionen üblichen Funktionsdauer verbunden ist. Ein derartiges
Verfahren für eine
nur kurzfristige oder vorübergehende Aufgabenstellung würde den
Grundsätzen der
Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit widersprechen.
Frage 4:
Wurde
im Fall der Ablöse von Mag. Johann Moser durch Dr. Walter Eigel eine
Ausschreibung
durchgeführt? Wenn nein, was waren die Gründe dafür?
Antwort:
Im
Falle der Bestellung von Dr. Walter Eigel zum - zeitlich bis zum Ende des
Verwertungsprozesses der GBI-Beteiligungen befristeten -
Geschäftsführer der GBI habe ich
begründeterweise von einer Ausschreibung dieser Funktion abgesehen:
1. Ursprünglich war es meine
Absicht, Herrn Mag. Moser bis zum Abschluss der
Verwertungsaktivitäten, wenn nötig, auch über den 31.
Jänner 2002 hinaus, als
verantwortlichen Geschäftsführer der GBI einzusetzen. Er sollte, operativ
unterstützt durch die
beauftragten Investmentbanken und fachlich begleitet durch Aufsichtsrat und den
M&A-
Konsulenten Dr. Haberleitner, den Verwertungsprozess verantwortlich
gestionieren.
Der suboptimale Verlauf der Verwertung hat mich Ende Juli 2001 veranlasst, im
Einvernehmen
mit dem AR-Präsidium ohne zeitlichen Verzug nach einer Alternative
für den
Geschäftsführungsbereich Verwertung zu suchen.
2. Extremer Zeitdruck (Mag. Moser wäre ab Oktober 2001 wegen Konsumation seines
Erholungsurlaubs nicht mehr zur Verfügung gestanden) und die
zeitliche und aufgabenmäßige
Beschränkung der Funktion des (2.) Geschäftsführers hätten
die Durchführung einer
Ausschreibung unwirtschaftlich und unzweckmäßig gemacht.
Frage 5:
Wurde
eine Personalberatungsagentur im Bestellungsverfahren beigezogen? Wenn ja,
welche und
was waren die Ergebnisse und die Kosten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Mit
dem Auswahlverfahren für die Geschäftsführungsfunktion
'Verwertung der GBI-Beteiligungen"
wurde von mir das Präsidium des GBI - Aufsichtsrat betraut
(Dr. Richard Bock, Dr. Wolfgang
Karner, Dr. Gerhard Roiss). Das Aufsichtsrats-Präsidium beauftragte die
Personalberatungsagentur
Heidrick&Struggles-International Consultants in Executive Search - mit
der Suche nach einem geeigneten Kandidaten. Mit 4 von 6 potentiellen Kandidaten
hat das
Aufsichtsrat-Präsidium im Laufe des Monats September intensive
Gespräche geführt und mir als
Ergebnis der Suche am 4. Oktober 2001 Herrn Dr. Walter Eigel als Kandidaten
vorgeschlagen.
Die Kosten der Executive Search durch Heidrick&Struggles beliefen sich auf
rund
ATS 969.000,-.
Frage 6:
Aufgrund welcher Qualifikationen und vorangegangener
Berufstätigkeiten fiel die Entscheidung auf
Dr. Walter Eigel ?
Antwort:
Dr. Walter Eigel ist promovierter Jurist und MBA (Master of Business Administration
INSEAD/Fontainebleau, 1973).
Dr. Walter Eigel besitzt über 25 Jahre Berufserfahrung, die er durchwegs in leitenden
Positionen als Geschäftsführer und Vorstand erworben hat. Dr. Walter Eigel war über 12
Jahre im fremdsprachigen Ausland tätig.
Dr. Walter Eigel hatte im Laufe seiner beruflichen Karriere sämtliche wesentlichen
Unternehmensfunktionen wie Administration/Finanzen/Personal/EDV,
Technik/Entwicklung/Produktion und Marketing/Vertrieb zu verantworten. Er besitzt
berufliche Erfahrung sowohl in der Leitung von Einzelbetrieben wie auch von
Holdingstrukturen, einschließlich der damit verbundenen Aufgaben wie
Beteiligungsverwaltung, Portfolio-Management, M&A-Transaktionen sowie Betreuung und
Coaching von Führungskräften.
Dr. Walter Eigel hat bereits 1983 für Steyr-Daimler-Puch ein Joint-venture eines
Produktionsbetriebes in Spanien unter österreichisch-japanischer Beteiligung verhandelt und
leitend umgesetzt und in der Folge im Rahmen seiner operativen Verantwortung weitere
M&A-Transaktionen durchgeführt oder begleitet. Zuletzt war Dr. Walter Eigel in diesem
Bereich beratend tätig.
Dr. Walter Eigel verfügt aufgrund seiner Persönlichkeit und seines beruflichen
Erfahrungsspektrums über ausgeprägte soziale Kompetenz in der Lösung von
interpersonellen Konflikten.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum wurde Dr. Walter Eigel als Geschäftsführer bestellt?
Antwort:
Dr. Eigel
wurde für den Zeitraum bis zum Abschluss der Verwertung der
GBI-Beteiligungen zum
Geschäftsführer bestellt, maximal auf die Dauer von 12 Monaten.
Fragen 8 und 9:
In
welcher Höhe wurde das Brutto-Jahresgehalt im Geschäftsführer-Vertrag
von Dr. Walter Eigel
angesetzt?
Welche sonstigen Vermögenswerten Leistungen wurden im
Geschäftsführer-Vertrag von Dr.
Walter Eigel vereinbart, insbesondere hinsichtlich Abfertigung und
Pensionsansprüche?
Antwort:
Dr.
Eigel erhält als Entgelt für seine Tätigkeit einen Bruttobezug
von 1,4 Mio ATS;
Zusätzlich zum Geschäftsführerbezug wurde die Gewährung
einer Prämie vereinbart, deren Höhe
sich nach dem erzielten Netto-Verwertungserlös, nach der Erfüllung
von Standort- und
Arbeitsplatzgarantien und nach der benötigten Dauer des
Verwertungsprozesses richtet. Pensions-
und Abfertigungsansprüche wurden explizit ausgeschlossen.
Fragen 10 und 11:
Entspricht
es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,
dass für alle
von der GBI zum Verkauf angebotenen Beteiligungen bereits ernsthafte bzw.
vielversprechende
Angebote gibt?
Entspricht
es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,
dass das
Verkaufsverfahren hinsichtlich der GBI-Beteiligungen nach menschlichem Ermessen
in wenigen
Wochen abgeschlossen sein wird?
Antwort:
Wie aus den in der Beilage angefügten Presseaussendungen
hervorgeht, ist die
Unternehmensgruppe ERGEE an die V2 des deutschen Textilindustriellen Claus
Vatter verkauft,
die Assmann Ladenbau Leibnitz wurde an die österreichische Umdasch-Gruppe
veräußert.
Besonders erwähnenswert dabei ist, dass trotz schwieriger Konjunkturlage
gute industrielle
Partner gefunden wurden und dass Standort und Arbeitsplätze der
Unternehmen gesichert werden
konnten, wobei für die Einhaltung der Beschäftigungsgarantie
spürbare Pönale-Zahlungen
vereinbart wurden.
Hinsichtlich ATB Spielberg stehen die Verhandlungen vor dem Abschluss.
Fragen 12,13,14 und 15:
Was waren
die sachlichen Gründe, am Höhepunkt des Verkaufsverfahrens und kurz
vor dessen
Abschluss den bewährten Geschäftsführer Mag. Johann Moser
abzulösen?
Hatten
Sie Gründe, Geschäftsführer Mag. Johann Moser das Vertrauen zu
entziehen?
Wenn ja, welche?
Hätte
theoretisch die Möglichkeit bestanden, Geschäftsführer Mag.
Johann Moser auch über den
31. Jänner 2002 hinaus bis zum Abschluss des Verkaufsverfahrens und der
Abwicklung der GBI
befristet in seiner Funktion zu belassen?
Haben
Sie Geschäftsführer Mag. Johann Moser ein Angebot gemacht, über
den 31. Jänner 2002
hinaus bis zum Abschluss des Verkaufsverfahrens in seiner Funktion zu
verbleiben? Wenn ja,
warum kam diese Vorgangsweise nicht zustande?
Antwort:
Wie bereits unter Punkt 4 ausgeführt, hat mich der
suboptimale Verlauf des Verwertungsprozesses
veranlasst, Herrn Mag. Moser als Verantwortlichen für den Bereich
Verwertung abzulösen.
Fragen 16,17 und 18:
Wurden
Ihnen Informationen als Eigentümervertreterin zufolge nach dem Abgang von
Geschäftsführer Mag. Johann Moser zusätzliche Berater
beauftragt? Wenn ja welche, warum und
zu welchen Kosten?
Können Sie ausschließen, dass es durch die
plötzliche Personalrochade zu Verzögerungen im
Verkaufsverfahren kommt?
Hätte
eine unter Pkt. 13 angedeutete Vorgangsweise geringere Kosten im Zusammenhang
mit der
GBI-Geschäftsführung bedeutet? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Nach
der Abberufung von Mag. Moser haben Aufsichtsrat und
Aufsichtsrats-Präsidium veranlasst,
dass alle vorliegenden Vertragsentwürfe nochmals überarbeitet,
juristisch überprüft und von der
neuen Geschäftsführung neu verhandelt wurden.
Zusätzliche
Kosten für diese Beratungsleistungen, deren Höhe erst nach Abschluss
der Verkäufe
bestimmbar ist, werden durch die gegenüber den früheren Angeboten
wesentlich höheren Erlöse
bei weitem aufgewogen.
Frage 19:
Welche
Kosten sind durch das vorzeitige Ausscheiden von Geschäftsführer Mag.
Johann Moser,
insbesondere durch Abfindung des aufrechten Vertragsverhältnisses
entstanden?
Antwort:
Weder
durch die Abberufung von Mag. Moser als Geschäftsführer noch durch
seinen Austritt aus
dem Anstellungsvertrag wurden zusätzliche Kosten für die GBI
verursacht.
Mag. Moser erhält die ihm gesetzlich zustehende Abfertigung und
darüber hinaus auch eine für
seinen Beitrag zur Verwertung der GBI - Beteiligungen angemessene Prämie.
Beilage
PRESSEMITTEILUNG
GBI wählt Umdasch als Partner für Assmann Ladenbau Leibnitz
• GBI m .i. t Konzept der Sanierung und nachhaltiger Absicherung
durch
strategischen Partner erfolgreich
•
Assmann und Umdasch werden “European Player" mit Standort
Österreich
Wien, am 22. November 2001
Die GBI, Gesellschaft des Bundes für industriepolitische
Maßnahmen, hat die von :ihr gehaltenen
Anteile an der Assmann
Ladenbau-Gruppe an die Umdasch AG
verkauft. Der Aufsichtsrat
der GBI hat diese Transaktion gestern Nacht
vorbehaltlich der
Zustimmung der Generalversammlung einstimmig
beschlossen.
Gerhard Roiss, Vorsitzender des Aufsichtsrates der GBI,
erklärt dazu: “Wir haben bewiesen, dass das Konzept der GEI,
Problembetriebe zu übernehmen, 211 sanieren und anschließend an
einen starken Partner abzugeben, erfolgreich ist, wie das
Beispiel Assmann zeigt."
• Umsatz 1993: 202 Mio. ATS - Umsatz 200C: "753 Mio. ATS
• EGT 1993: 3,7 Mio. ATS - EGT 2000: 50 Mio. ATS
• Mitarbeiter 1993: 354 - Mitarbeiter 2000: rund 600
Die Assmann Ladenbau-Gruppe besteht aus
der Assmann Ladenbau
Leibnitz GmbH und Tochtergesellschaften in der Tschechischen
Republik, Polen, der Schweiz und Österreich. Das Unternehmer'
ist Komplettanbieter von praxisorientierten und individuell
zugeschnittenen Ladenbaukonzepten. Assmann ist Marktführer im
Food-Bereich in Österreich und hat in den vergangenen Jahren
mit der Erschließung neuer Märkte in Europa begonnen. Das
Unternehmen bietet alle Leistungen aus einer Hand von der
Beratung über Planung, Design und Produktion in allen
handelsüblichen
Werkstoffen bis 2ur Montage und Wartung an.
Assmann befindet sich zu 15,2 Prozent: .im Besitz einer
Mitarbeiterstiftung, 84,8 Prozent
hält die GBI and werden nun
an die Umdasch AG übertragen. Assmann wurde
von der GBI 1.993
übernommen und unter der Führung
des derzeitigen
Geschäftsführers Bernhard Ebner
nachhaltig saniert.
Bei der Auswahl
des zukünftigen Partners spielten folgende
Überlegungen eine entscheidende Rolle:
Der Markt von Assmann
entwickelt sich auf Grund der Konzentration im Einzelhandel
(sowohl Food als auch Non-Food) zu
einem europäischem Markt.
Dies trifft sowohl auf die Anbieter-
als auch auf die
Nachfragerseite zu. Individuelle Lösungen treten gegenüber
lokal adaptierbaren
Systemlösungen in den Hintergrund.
Zusätzlich zu Entwurf, Produktion und Montage treten
als
Erfolgsfaktoren
Dienstleistungskomponenten hin 211: Planung
von
Ladenkonzepten, Projektmanagement und
Logistikonzepte für die
Verteilung der Warengruppen innerhalb der
Markte werden Teil
der Angebotspalette von Ladenbauern.
Dazu kommt, dass sich die
Zahl der Abnehmer ständig verringert, viele Abnehmet jedoch
europaweite Leistungen verlangen. “Vor
diesem Hintergrund war
die Wahl eines starken Partners
für Assmann unausweichlich, um
die. Wettbewerbsfähigkeit des
Betriebes in einem
konsolidierenden europäischen Markt nachhaltig zu sichern",
erläutert Gerhard Roiss die Problematik beim Verkauf von
Assmann. Es wurde vereinbart über den Kaufpreis Stil]schweigen
zu bewahren.
Für den Zuschlag an Umdasch war neben
anderen Faktoren der
deutlich höhere Kaufpreis Ausschlag gebend.
Assmann wird
gemeinsam mit der Tochtergesellschaft der Umdasch AG, der
Umdasch Shop Concept GmbH, ein österreichisches Unternehmen
mit einer starken Marktposition in
Europa formieren. Umdasch
ist technologisch hervorragend positioniert, stark im Non-
Food-Bereich verankert und daher aus technologischer Sicht
eine Ideale Ergänzung zu Assmann.
Wahrend Assmann im Food-
Bereich auf die Metallverarbeitung spezialisiert ist, hat
Umdasch im Non-Food-Bereich in erster Linie Knowhow für die
Verwendung von Holz. Nach den Ausführungen von Umdasch-
Generaldirektor wird Assmann als
selbständiges Unternehmen
innerhalb der Umdasch AG weitergeführt und die bestehenden
Standorte Leibnitz und Gleinstätten bleiben erhallen.
Die
Synergieeffekte werden in
erster Linie aus dem internationalen
Beratungsgeschäft lukriert werden. Mit dein Konzept: vor.
Umdasch, ein “European Player aus
Österreich" in einer
hochspezialisierten Nische zu werden,
scheint die .langfristige
Zukunft von Assmann gesichert und die Zielsetzung der GBI
erfüllt. Eine dementsprechcnde Standort- und
Arbeitsplatzabsicherung wurde mit Umdasch vertraglich
vereinbart.
Der Umdasch-Konzern
hat seinen Stammsitz in Amstetten /
Niederösterreich und ist
in den Produktbereichen Do<a
Schalungstechnik und Umdasch Shop-Concept
(Ladeneinrichtungen)
weltweit tätig. Der Jahresumsatz beträgt
rund 6,5 Milliarden
Schilling, etwa ein Viertel
dazu hat der Bereich Umdasch Shop-
Concept beigetragen. Der Auslandsanteil liegt bei. deutlich
über BÖ Prozent.
Rückfragehinweis: GBI
Gesellschaft
des
Bundes für
industriepoli.
tische Maßnahmen GmbH
A-1.010
Wien, Seilergaase 16
Geschäftsführer
Dr.
Walter
^igp]
Tel:
+43-1-512 55 65
office@gbi.at
www.gbl.at
Dr.
Reinhold Süßenbacher
Umdasch
AG, 3300 Amstetten
Tel.:
07472 / 605-2000
PRESSEMITTEILUNG
GBI gibt “Ergee" an deutschen Textilisten Claus Vatter ab.
• Selbständigkeit des Waldviertler Textilproduzenten damit:
gesichert
• Standort Schrems wird aufgewertet
• Investitionen in Technologie und Logistik geplant
Wien, 22. November 2001
Die GBI, Gesellschaft des Bundes für
industriepolitische
Maßnahmen, hat den Waldviertler
Strumpfhersteller “Erqee" an
die V2 GmbH, Schongau/Bayern, die zu 100 Prozent von Claus
Vatter gehalten wird, verkauft. Der Aufsichtsrat der GBI hat
diese Transaktion gestern Nacht vorbehaltlich
der Zustimmung
der Generalversammlung einstimmig
beschlossen. Gerhard Roiss,
Vorsitzender des Aufsichtsrates der GBI, erklärt
dazu: “Damit
hat die GBT in schwierigen Zeiten durch
die Wahl des Partners
das Unternehmen und die
Arbeitsplätze von Ergee am Standort
Schrems auf absehbare Zeit gesichert."
Die Ergee
Textilgruppe GmbH, Schreins, und ihre
Tochtergesellschaft
Loana A. S. Roznov, CS, hat im
Geschäftsjahr 2000 mit knapp
über 1.000 Mitarbeitern einen
Umsatz in Höhe von rund 49 Mio EUR erzielt. “Ergee" produziert
an drei Standorten in Österreich und der Tschechischen
Republik Fein- und Grobstrumpfwaren
sowie Accessoires und ist
im deutschsprachigen
Raum einer der bedeutenden
Qualitätsanbieter im Fachhandel.
Die GBI, Eigentümerin der Ergee
Textilgruppe seit 1997, hat
Anfang des Jahres den Beschluss gefasst, die von ihr
gehaltenen Anteile an “Ergee" an einen industriellen
Investor
abzugeben, der nicht nur die Marke übernimmt, sondern die
wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze
am Standort Schrems nachhaltig
sichert. Nach einem
sorgfältigen Auswahlverfahren konnte unter Einhaltung des
ursprünglichen Zeitplans mit Vatter die Übergabe
der Anteile
ausverhandelt werden.
“Es war uns klar, dass langfristig die Sicherheit der
Arbeitsplätze nur von einem industriellen Partner
gewährleistet werden kann. Für eine Stand-Alone-Lösung hatten
wir auf Dauer keine Überlebenschance gesehen", erläutert der
Vorsitzende des Aufsichtsrates der GBI, Gerhard Roiss, die
Gründe für die Entscheidung. Die
dem Vorkäufer wichtige
Sicherung von Arbeitsplätzen ist. Bestandteil
des
Kaufvertrages. über den Kaufpreis wird in beiderseitigem
Einvernehmen Stillschweigen bewahrt.
Vatter wurde im Jahr 1802 gegründet
und hat seinen S i.12 in
Schongau, Bayern. Das Unternehmen stellt Fein- und
Grobstrumpfwaren her und hat eigene Produktionswerke in
Deutschland, der Tschechischen und der Slowakischen Republik.
Vatter beschäftigt; insgesamt
in eigenen und Joint-Venture-
Betrieben rund 2.000 Mitarbeiter.
In Deutschland ist. Vatter
der führende Hersteller von
Fein- und Grobstrumpfwaren.
Mit der Übernahme der Ergee
Textilgruppe durch Vatter ist es
der GBI gelungen, einen starken strategischen Partner
für
“Ergee" zu finden. Vatter plant,
Ergee als eigenständiges
Unternehmen aufrecht zu erhalten und den Standort. Schrems als
gruppenweites Kompetenzzentrum für Strickwaren zu stärken.
Dieser sol.1 als zentrale Basis für
Verkauf, Marketing,
Logistik, Produktion und Administration
aufgewertet werden.
“Insbesondere die Kernkompetenz von “Ergee" im Strickbereich
in Schrems wird durch erhebliche Investitionen
in
neue
Technologien
gestärkt", erklärt Claus Vatter anlässlich der
Übernahme
der österreichischen Traditionsmarke.
Rückfragenhinweis: GBI.
Gesellschaft
des Bundes für
industriepolitische Maßnahmen GmbH
A-1010
Wien, Seilergasse 16
Geschäftsführer
Dr. Walter Eigel
Tel:
+43-1-512 55 85
office@qbi.at
www.qbi.at
Claus Vatter
V2 GmbH
D-86956 Schongau
Tel: +49 89 997 29 00