300/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pistotnig, Zellot, Aumayr, Hornegger und
Kollegen vom 26. 1. 2000, Nr. 267/J, betreffend Förderungen für die Forstwirtschaft im
gesamten Bundesgebiet, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 - 4:
Die von Ihnen angesprochenen Sofortschutzmaßnahmen haben bisher insgesamt
S 77,500.000,-- gekostet, davon entfallen auf die Errichtung der Dämme S 60,000.000,-- und
auf das Monitoring S 17,500.000,--, wobei die Geldmittel aus dem Katastrophenfonds
stammen. Die Schutzmaßnahmen erfolgten nach dem letzten Stand der Technik und sind
nach dem bisherigen Wissensstand als ausreichend anzusehen, sodass davon
ausgegangen werden kann, dass weitere finanzielle Mittel nicht erforderlich sind. Ein Einfluss
der bisher für die Schutzmaßnahmen geleisteten Ausgaben auf andere Neugenehmigungen
bei den Flächenwirtschaftlichen Projekten für das Jahr 2000 und 2001 ist nicht gegeben.
Zu den Fragen 5 - 8
Aufgrund der Ereignisse in Galtür im Jahre 1999 wurden bezüglich der Projekte Prioritäten
gesetzt. Die Höhe der Kosten für die
ausgeführten Schutzmaßnahmen betragen
S 62,580.000,--. In dem angegebenen Betrag sind S 5,370.000,-- enthalten, die im Rahmen
von Flächenwirtschaftlichen Projekten (Intensivierung der Hochlagenaufforstungen)
ausgegeben wurden. Die Geldmittel stammen in diesem Fall zum Großteil aus dem
Katastrophenfonds, zu einem kleineren Teil wurde er als Sonderfinanzierung im Rahmen
eines Budgetüberschreitungsgesetzes aufgebracht. Diese Schutzmaßnahmen haben keinen
Einfluss auf die Finanzierung der Flächenwirtschaftlichen Projektsgenehmigungen betreffend
Schutzwaldsanierungsprogramm/Wildbach - und Lawinenverbauungsprogramm für die Jahre
2000 und 2001.
Zu Frage 9:
In der Vergangenheit hat es im Großen und Ganzen keine diesbezüglichen
Finanzierungsschwierigkeiten gegeben. Auch für das Jahr 2000 kann davon ausgegangen
werden, dass die Finanzierung aus Landesmitteln gesichert sein wird.
Zu Frage 10:
|
Bundesland |
Anzahl der |
Flächenausmaß |
|
|
Projekte |
[ha] |
|
Tirol |
118 |
17.551 |
|
Kärnten |
33 |
4.797 |
|
Salzburg |
22 |
4.826 |
|
Wien, Niederösterreich und Burgenland |
18 |
442 |
|
Steiermark |
17 |
1.906 |
|
Vorarlberg |
12 |
1.995 |
|
Oberösterreich |
11 |
1.749 |
|
Summe |
231 |
33.266 |
Zu Frage 11:
Derzeit befinden sich noch alle - mit Ausnahme der in Frage 13 angeführten Projekte in Tirol,
wo eines abgeschlossen und ein weiteres
storniert wurde - angesprochenen Projekte in
Umsetzung. Aufgrund der Art und vor allem des Umfanges der Maßnahmen muss von einem
Fertigstellungszeitraum von mindestens 15 - 20 Jahren ausgegangen werden.
Zu Frage 12:
In den Jahren 1998 und 1999 wurden folgende Projekte neu genehmigt:
Niederösterreich 4
Salzburg 7
Steiermark 3
Kärnten 8
Tirol 21
Vorarlberg 1
______________________
44
Zu Frage 13:
Von den 99 genehmigten Projekten in Tirol wurde ein Projekt abgeschlossen, ein weiteres
musste storniert werden.
Zu Frage 14:
Gemäß Vereinbarung mit den für die Schutzwaldsanierung zuständigen Stellen werden
Flächenwirtschaftliche Projekte nur in jenen Wäldern ausgeführt, die nach den
Landesschutzwaldverbesserungskonzepten höchste Dringlichkeitsstufe zur Sanierung
haben. Der Umfang dieser Flächen beträgt nach derzeitigem Wissensstand österreichweit
161.000 ha. Derzeit sind in der angeführten Dringlichkeitsstufe im Rahmen von
Flächenwirtschaftlichen Projekten 33.266 ha in Sanierung. Unabhängig davon werden vom
forsttechnischen Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung auch Sanierungsmaßnahmen
in derartigen Wäldern mit Schutzfunktion im Rahmen von technischen Projekten
durchgeführt.
Zu Frage 15:
Die finanziellen Mittel des Bundes sind durch ein entsprechendes Vorbelastungssystem
abgesichert.
Zu Frage 16:
In Bezug auf die Flächenwirtschaflichen Projekte der Wildbach - und Lawinenverbauung stellt
sich die finanzielle Durchführung eines über das jeweilige Finanzjahr hinausgehenden
Vorhabens wie folgt dar:
Vorbelastungen werden in 4 Jahre zusammengefasst und haben derzeit eine Höhe von rund
S 310 Mio. In jedem der 4 Jahre durften Vorbelastungen von maximal S 102 Mio.
(entsprechend der vorhandenen Mittel im Budget 1999) eingegeben werden. Die
Genehmigung der Vorbelastungen für ein konkretes Flächenwirtschaftliches Projekt ist
aufgrund des hohen Budgetvolumens, der Dauer und der damit verbundenen budgetären
Belastung des einzelnen Projektes immer an die Genehmigung durch das
Bundesministerium für Finanzen gebunden.
Zu Frage 17:
Das Ausmaß der Neugenehmigungen von Projekten richtet sich nach dem Budget und kann
nach dessen Verabschiedung und unter Berücksichtigung der Vorbelastungssituation
festgelegt werden.
Zu den Fragen 18 bis 20:
Für die Landesmittel gibt es bei den Flächenwirtschaftlichen Projekten einen
projektsspezifischen Aufteilungsschlüssel. Im abgelaufenen Jahr wurden von den Ländern
ca. 20 % der aufgebrachten Mittel beigesteuert. Bisher gab es bei der Aufbringung der
Landesmittel keine Schwierigkeiten und es ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen.
Stornierungen aufgrund von finanziellen
Engpässen erfolgten keine.
Zu Frage 21:
Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission sind für den Mitgliedstaat
Österreich 423 Mio. Euro bzw. 5,820 Milliarden ATS für die Finanzierung des Programmes
für die Maßnahmen im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes
vorgesehen. Hiefür sind im BVA 2000 3,950 Milliarden ATS budgetiert. Die restlichen EU -
Mittel werden im Wege der Inanspruchnahme der Ermächtigung gemäß Art. IV
Bundesfinanzgesetz 2000 in Anspruch genommen werden.
Der Bundesanteil gemäß BVA 2000 beträgt 3,490 Milliarden ATS. Bundesseitig ist somit die
Finanzierung dieser Maßnahmen innerhalb des 40 Milliarden - Schilling-Pakets gegeben.
Zu Frage 22:
Der Forstwirtschaft stehen im Jahr 2000 S 250 Mio. aus Zahlungen der EU (40 %), des
Bundes (36 %), und der Länder (24%) zur Verfügung und werden voraussichtlich auch in
Zukunft in etwa der gleichen Höhe verfügbar sein. Die Wildbach und Lawinenverbauung fällt
nicht unter dieses Programm, sodass sämtliche Geldmittel für forstliche Maßnahmen zur
Verfügung stehen.
Zu Frage 23:
Da zur Zeit noch kein Bundesfinanzgesetz vorliegt, kann derzeit nur die Höhe der
Vorbelastungen angegeben werden:
Die laufenden Projekte für Schutzwaldsicherung (das sind Schutzwaldsanierung,
Schutzwaldverbesserung, Seilbringung, ausgenommen Flächenwirtschaftliche Projekte) sind
für die nächsten 10 Jahre mit
jährlich S 42 Mio. vorbelastet.
Im Forstwegebau beträgt die Vorbelastung für bereits genehmigte Projekte im Jahr 2000
S 117,9 Mio. und ab 2001 bis 2003 jährlich S 59 Mio.
Beim Ländlichen Wegenetz/Almerschließung beträgt die Vorbelastung im Jahr 2000 S 192
Mio., im Jahr 2001 S 59 Mio., im Jahr 2002 S 25 Mio. und im Jahr 2003 S 14 Mio.