3003/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.12.2001
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2973/J betreffend
“Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts", welche die
Abgeordneten Mag.
Johann Maier und
Genossen am 23. Oktober 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die legistischen, administrativen und organisatorisch-technischen
Begleitmaß-
nahmen zur Einführung des Euro in Österreich wurden im
WWU-Koordinations-
gremium unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Finanzen und der
österreichischen
Nationalbank vorbereitet, in dem alle Bundesministerien, die
Länder, Gemeinden und Sozialpartner vertreten sind. Vertreter des
Bundesmini-
steriums für Wirtschaft und Arbeit in diesem Gremium waren SCh Univ.-Doz.
Dr. Heinz Handler und
Fr. Dr. Christina Burger. Die rechtlichen Vorkehrungen im
Bereich des Bundes wurden ressortübergreifend im Rahmen einer eigenen
Arbeitsgruppe
“Legistik" vorbereitet. Vertreter in des Bundesministeriums für
Wirt-
schaft und Arbeit in
dieser Arbeitsgruppe war Fr. Mag. Irene Pavek. Erforderliche ad-
ministrative und organisatorisch-technische Maßnahmen wurden in der
Arbeits-
gruppe “Verwaltung" erarbeitet, in der mein Ressort durch Hrn. Mag.
Bernhard Ditz
vertreten war. Einen gesamtverantwortlichen Koordinator für die
Euroumstellung
innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gab es nicht,
vielmehr
wurden die notwendigen Maßnahmen von den jeweils im einzelnen
zuständigen
Organisationseinheiten
durchgeführt.
Hinsichtlich der gesetzlich vorgesehenen
Beschwerdemöglichkeit verweise ich auf
die in meinem Ressort eingerichtete Euro-Preiskommission gem. § 19
Euro-Wäh-
rungsangabengesetz
(EWAG). Als diesbezügliche Ansprechpartner sind Fr. Mag.
Elisabeth
Müller, Abt. I/B/6, Tel.: 71100/5816, e-Mail: elisabeth.mueller@bmwa.gv.at
und Fr. Mag. Kristina
Hofer, Abt. l/B/6, Tel.: 71100/2103, e-Mail: kristina.hofer@
bmwa.gv.at zu nennen.
Anfragen zum EWAG können auch per e-Mail an ewag@
bmwa.gv.at
gestellt werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
In der Geschäftsstelle der Euro-Preiskommission sind bislang
(Stand: 12. Dezember
2001) 203 Beschwerden eingelangt. Die Beschwerdegründe und die Gesamtzahl
der
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannten Beschwerden sind
der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen, in der auch die von anderen Organisationen
(Preisbehörden der Länder, Bundesministerium für Justiz,
Arbeitkammer etc) an die
Geschäftsstelle übermittelten Beschwerden aufgelistet sind:
|
Beschwerdestelle
|
Preiser-
|
falsche/
|
Umrech-
|
Aufrun-
|
Packungs-
|
Sons-
|
Gesamt
|
|
BMWA
|
167
|
7
|
7
|
2
|
5
|
15
|
203
|
|
Preisbehörden in
|
174
|
68
|
24
|
-
|
-
|
2
|
268
|
|
BMJ
|
181
|
-
|
-
|
1
|
-
|
2
|
184
|
|
AK Wien
|
45
|
23
|
12
|
2
|
-
|
11
|
93
|
|
AKOÖ
|
28
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
28
|
|
AK Stmk
|
282
|
19
|
-
|
-
|
-
|
-
|
301
|
|
VKI
|
48
|
1
|
1
|
2
|
2
|
1
|
55
|
|
WKÖ-Hotline
|
16
|
2
|
1
|
-
|
-
|
-
|
19
|
|
Europatelefon
|
15
|
4
|
1
|
-
|
-
|
-
|
20
|
|
Euro-Preis-
|
100
|
19
|
-
|
-
|
-
|
-
|
119
|
|
Gesamt
|
1056
|
143
|
46
|
7
|
7
|
31
|
1290
|
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nach dem Euro-Währungsangabengesetz
und nach dem Preisauszeichnungsgesetz
(PrAG) wurden im Oktober 2001 insgesamt 33 Anzeigen erstattet; einerseits
infolge
des seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
regelmäßig erteilten
Kontrollauftrages, andererseits aufgrund von Eigenerhebungen und Hinweisen.
Eine Aufstellung der im Oktober 2001 erstatteten Belehrungen,
Verwarnungen, Or-
ganstrafverfügungen und Anzeigen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Art der getroffenen
|
EWAG
|
PrAG
|
|
Belehrungen
|
781
|
64
|
|
Abmahnungen
|
503
|
362
|
|
Organstrafverfügungen
|
42
|
57
|
|
Anzeigen
|
19
|
14
|
Antwort zu den Punkten 4 und 12 der Anfrage:
Es wurden rechtzeitig alle Maßnahmen
gesetzt, um eine reibungslose Umstellung
auf das Eurobargeld in meinem Ressort zu gewährleisten. Gemäß
Verordnung des
Bundesministeriums für Finanzen wurde die Verrechnung im Sinne der
§§ 78 und 86
Bundeshaushaltsgesetz
für das Finanzjahr 2001 ab dem 2. Juli 2001 auf Euro umge-
stellt, Beträge werden in Schilling und Euro ausgewiesen.
Die erforderlichen Maßnahmen bei EDV-Programmen wurden durchgeführt.
Die
notwendigen Umrechungsroutinen wurden erstellt und getestet. Teilweise ist die
Umstellung der Datenbanken bereits im Oktober 2001 erfolgt, teilweise erfolgt
die
Umstellung zum
Jahreswechsel.
Umfangreiches Informationsmaterial wurde und wird zur freien
Entnahme aufgelegt.
Darüber hinaus wurden alle Mitarbeiter des Ressorts mit Rundschreiben
angehalten,
Endbeträge im Spruch eines Bescheides oder in sonstigen individuellen
hoheitlichen
Verwaltungsakten gem. §29 EWAG
ab 1. November 1999 sowohl in Schilling als
auch in Euro anzugeben. Schon
frühzeitig wurde allen Mitarbeitern ein Bürorechner
für den PC zur Verfügung gestellt.
In mehreren Rundschreiben wurden den
betroffenen Organisationseinheiten detail-
lierte Informationen und Anordnungen betreffend die Währungsumstellung
über-
mittelt. Die Angehörigen der Budget- und der Buchhaltungsabteilung wurden
laufend
bei internen und externen Veranstaltungen über die wesentlichen Fragen und
Maß-
nahmen informiert und
haben ihr Wissen nach Bedarf an die Bediensteten des Res-
sorts
weitergegeben.
Im gesamten Schriftverkehr der Buchhaltung
(Mahnwesen, Prüfberichte etc.) erfolgt
bereits seit 1.
Jänner 2001 die Betragsangabe in Euro und Schilling. Über die Bun-
desbesoldung wird auf jedem Einzugszettel zwischen Jänner 1999 und
Dezember
2001 der Nettoauszahlungsbetrag auch in Euro ausgewiesen, um Dienstnehmern
eine optimale Information während der Umstellungsphase zu geben. Die
Besol-
dungsumstellung erfolgt zwischen 8. Dezember 2001 und 2. Jänner 2002. Die
Til-
gungsplanerstellung bei Darlehen auf Eurobasis ist in Bearbeitung, ebenso die
Um-
stellung der
Dauerzahlungsaufträge. Zur Vermeidung von Fehlüberweisungen ist auf
Zahlungs- und Verrechungsaufträgen seit 11. September 2001 anzugeben, ob
der
Auftrag in Euro oder Schilling erfolgt.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die betreffenden Bestimmungen in den von meinem Ressort zu
vollziehenden Ge-
setzen und Verordnungen wurden bzw. werden rechtzeitig auf Euro umgestellt.
Teils
erfolgte dies in Sammelgesetzen (zB. 1. und 2. Euro-Umstellungsgesetz-Bund),
teils
durch Novellierungen der Einzelgesetze.
Die erforderlichen Änderungen im
Bereich des Formularwesens erfolgte durch jene
Organisationseinheiten, bei denen diese in Verwendung stehen und können
als ab-
geschlossen
betrachtet werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Eine realistische
Einschätzung der Kosten der Eurobargeldumstellung innerhalb des
Ressorts ist nicht möglich.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Auch in den meinem Ressort nachgeordneten
Dienststellen wurden und werden die
erforderlichen
Maßnahmen rechtzeitig gesetzt. So wurden beispielsweise die Arbeit-
sinspektorate mittels Erlasses von der Euro-Umstellung in Kenntnis gesetzt.
Dieser
Erlass betraf auch die doppelte Währungsangabe im Spruch von Bescheiden.
Dar-
über hinaus war eine Änderung der Kommissionskostenvormerke
erforderlich. Es
wurden bereits neue Formulare erstellt und an die Arbeitsinspektorate
versendet.
Im AMS sind Vorkehrungen getroffen, dass
automationsunterstützt erstellte Beschei-
de ab 1. Jänner die entsprechenden Eurobeträge ausweisen. Im eigenen
Wirkungs-
bereich ist die Hauswährungsumstellung des Rechnungswesens des AMS bereits
er-
folgt (per 1. Mai
2001).
Für die Bargeldumstellung der
Handkassen des eigenen Wirkungsbereichs des AMS
wurde mit 1. Oktober 2001 eine entsprechende Richtlinie in Kraft gesetzt.
Die in der Burghauptmannschaft Österreich eingesetzten
IT-Programme wurden
bzw. werden noch zeitgerecht von den Lizenzgebern den Erfordernissen angepasst.
Die zentralen Programme wie Haushaltsverrechung, etc. werden durch die bundes-
eigenen Programmverantwortlichen angepasst. Das zentrale Programm Mietenbe-
rechnungssystem (Verrechung der Miet-, Natural- und Dienstwohnungen) wird mit
Jahreswechsel 2001/2002 eingestellt und durch ein zugekauftes, in der
Privatwirt-
schaft
angewendetes, Programm ersetzt.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG
besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach
Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der
Rechnungshof
(nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher
Hinsicht kann sich
diese Interpellationsrecht allerdings “nur auf die Rechte des Bundes (zB
Anteils-
rechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die
Ingerenzmöglich-
keiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe
der juristi-
schen Person, die von
den Eigentümervertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR
18.
GP,4f).
Ihre Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die
Ingerenzmöglichkeiten
seiner Organe zum Gegenstand und betreffen damit keinen Gegenstand der Voll-
ziehung
im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Im Hinblick auf die Auslegung der ersten
Euro-Einführungsverordnung wurde mit
Vertretern der EU-Kommission Kontakt aufgenommen, um die Konformität mit
den
europarechtlichen Vorgaben betreffend die Umrechnung und Rundung sicherzu-
stellen.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung von Punkt 14 der
Anfrage 2938/J
durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.