3003/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.12.2001

 

BM für Wirtschaft und Arbeit

 


In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2973/J betreffend
“Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts", welche die Abgeordneten Mag.
Johann Maier und Genossen am 23. Oktober 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die legistischen, administrativen und organisatorisch-technischen Begleitmaß-
nahmen zur Einführung des Euro in Österreich wurden im WWU-Koordinations-
gremium unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Finanzen und der
österreichischen Nationalbank vorbereitet, in dem alle Bundesministerien, die
Länder, Gemeinden und Sozialpartner vertreten sind. Vertreter des Bundesmini-
steriums für Wirtschaft und Arbeit in diesem Gremium waren SCh Univ.-Doz.
Dr. Heinz Handler und Fr. Dr. Christina Burger. Die rechtlichen Vorkehrungen im
Bereich des Bundes wurden ressortübergreifend im Rahmen einer eigenen
Arbeitsgruppe “Legistik" vorbereitet. Vertreter in des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Arbeit in dieser Arbeitsgruppe war Fr. Mag. Irene Pavek. Erforderliche ad-
ministrative und organisatorisch-technische Maßnahmen wurden in der Arbeits-
gruppe “Verwaltung" erarbeitet, in der mein Ressort durch Hrn. Mag. Bernhard Ditz
vertreten war. Einen gesamtverantwortlichen Koordinator für die Euroumstellung
innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gab es nicht, vielmehr
wurden die notwendigen Maßnahmen von den jeweils im einzelnen zuständigen
Organisationseinheiten durchgeführt.


Hinsichtlich der gesetzlich vorgesehenen Beschwerdemöglichkeit verweise ich auf
die in meinem Ressort eingerichtete Euro-Preiskommission gem. § 19 Euro-Wäh-
rungsangabengesetz (EWAG). Als diesbezügliche Ansprechpartner sind Fr. Mag.
Elisabeth Müller, Abt. I/B/6, Tel.: 71100/5816, e-Mail: elisabeth.mueller@bmwa.gv.at
und Fr. Mag. Kristina Hofer, Abt. l/B/6, Tel.: 71100/2103, e-Mail: kristina.hofer@
bmwa.gv.at zu nennen. Anfragen zum EWAG können auch per e-Mail an ewag@
bmwa.gv.at gestellt werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

In der Geschäftsstelle der Euro-Preiskommission sind bislang (Stand: 12. Dezember
2001) 203 Beschwerden eingelangt. Die Beschwerdegründe und die Gesamtzahl der
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannten Beschwerden sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen, in der auch die von anderen Organisationen
(Preisbehörden der Länder, Bundesministerium für Justiz, Arbeitkammer etc) an die
Geschäftsstelle übermittelten Beschwerden aufgelistet sind:

Beschwerdestelle

 

Preiser-
höhungen

 

falsche/
fehlende
PrA

 

Umrech-
nung

 

Aufrun-
dung

 

Packungs-
größe

 

Sons-
tiges

 

Gesamt

 

BMWA

 

167

 

7

 

7

 

2

 

5

 

15

 

203

 

Preisbehörden in
den Ländern

 

174

 

68

 

24

 

-

 

-

 

2

 

268

 

BMJ

 

181

 

-

 

-

 

1

 

-

 

2

 

184

 

AK Wien

 

45

 

23

 

12

 

2

 

-

 

11

 

93

 

AKOÖ

 

28

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

28

 

AK Stmk

 

282

 

19

 

-

 

-

 

-

 

-

 

301

 

VKI

 

48

 

1

 

1

 

2

 

2

 

1

 

55

 

WKÖ-Hotline

 

16

 

2

 

1

 

-

 

-

 

-

 

19

 

Europatelefon

 

15

 

4

 

1

 

-

 

-

 

-

 

20

 

Euro-Preis-
kommission

 

100

 

19

 

-

 

-

 

-

 

-

 

119

 

Gesamt

 

1056

 

143

 

46

 

7

 

7

 

31

 

1290

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Nach dem Euro-Währungsangabengesetz und nach dem Preisauszeichnungsgesetz
(PrAG) wurden im Oktober 2001 insgesamt 33 Anzeigen erstattet; einerseits infolge
des seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit regelmäßig erteilten
Kontrollauftrages, andererseits aufgrund von Eigenerhebungen und Hinweisen.

Eine Aufstellung der im Oktober 2001 erstatteten Belehrungen, Verwarnungen, Or-
ganstrafverfügungen und Anzeigen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Art der getroffenen
Maßnahmen

 

EWAG

 

PrAG

 

Belehrungen

 

781

 

64

 

Abmahnungen

 

503

 

362

 

Organstrafverfügungen

 

42

 

57

 

Anzeigen

 

19

 

14

 

Antwort zu den Punkten 4 und 12 der Anfrage:

Es wurden rechtzeitig alle Maßnahmen gesetzt, um eine reibungslose Umstellung
auf das Eurobargeld in meinem Ressort zu gewährleisten. Gemäß Verordnung des
Bundesministeriums für Finanzen wurde die Verrechnung im Sinne der §§ 78 und 86
Bundeshaushaltsgesetz für das Finanzjahr 2001 ab dem 2. Juli 2001 auf Euro umge-
stellt, Beträge werden in Schilling und Euro ausgewiesen.

Die erforderlichen Maßnahmen bei EDV-Programmen wurden durchgeführt. Die
notwendigen Umrechungsroutinen wurden erstellt und getestet. Teilweise ist die
Umstellung der Datenbanken bereits im Oktober 2001 erfolgt, teilweise erfolgt die
Umstellung zum Jahreswechsel.

Umfangreiches Informationsmaterial wurde und wird zur freien Entnahme aufgelegt.
Darüber hinaus wurden alle Mitarbeiter des Ressorts mit Rundschreiben angehalten,
Endbeträge im Spruch eines Bescheides oder in sonstigen individuellen hoheitlichen
Verwaltungsakten gem. §29 EWAG ab 1. November 1999 sowohl in Schilling als


auch in Euro anzugeben. Schon frühzeitig wurde allen Mitarbeitern ein Bürorechner
für den PC zur Verfügung gestellt.

In mehreren Rundschreiben wurden den betroffenen Organisationseinheiten detail-
lierte Informationen und Anordnungen betreffend die Währungsumstellung über-
mittelt. Die Angehörigen der Budget- und der Buchhaltungsabteilung wurden laufend
bei internen und externen Veranstaltungen über die wesentlichen Fragen und Maß-
nahmen informiert und haben ihr Wissen nach Bedarf an die Bediensteten des Res-
sorts weitergegeben.

Im gesamten Schriftverkehr der Buchhaltung (Mahnwesen, Prüfberichte etc.) erfolgt
bereits seit 1. Jänner 2001 die Betragsangabe in Euro und Schilling. Über die Bun-
desbesoldung wird auf jedem Einzugszettel zwischen Jänner 1999 und Dezember
2001 der Nettoauszahlungsbetrag auch in Euro ausgewiesen, um Dienstnehmern
eine optimale Information während der Umstellungsphase zu geben. Die Besol-
dungsumstellung erfolgt zwischen 8. Dezember 2001 und 2. Jänner 2002. Die Til-
gungsplanerstellung bei Darlehen auf Eurobasis ist in Bearbeitung, ebenso die Um-
stellung der Dauerzahlungsaufträge. Zur Vermeidung von Fehlüberweisungen ist auf
Zahlungs- und Verrechungsaufträgen seit 11. September 2001 anzugeben, ob der
Auftrag in Euro oder Schilling erfolgt.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Die betreffenden Bestimmungen in den von meinem Ressort zu vollziehenden Ge-
setzen und Verordnungen wurden bzw. werden rechtzeitig auf Euro umgestellt. Teils
erfolgte dies in Sammelgesetzen (zB. 1. und 2. Euro-Umstellungsgesetz-Bund), teils
durch Novellierungen der Einzelgesetze.

Die erforderlichen Änderungen im Bereich des Formularwesens erfolgte durch jene
Organisationseinheiten, bei denen diese in Verwendung stehen und können als ab-
geschlossen betrachtet werden.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Eine realistische Einschätzung der Kosten der Eurobargeldumstellung innerhalb des
Ressorts ist nicht möglich.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Auch in den meinem Ressort nachgeordneten Dienststellen wurden und werden die
erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig gesetzt. So wurden beispielsweise die Arbeit-
sinspektorate mittels Erlasses von der Euro-Umstellung in Kenntnis gesetzt. Dieser
Erlass betraf auch die doppelte Währungsangabe im Spruch von Bescheiden. Dar-
über hinaus war eine Änderung der Kommissionskostenvormerke erforderlich. Es
wurden bereits neue Formulare erstellt und an die Arbeitsinspektorate versendet.

Im AMS sind Vorkehrungen getroffen, dass automationsunterstützt erstellte Beschei-
de ab 1. Jänner die entsprechenden Eurobeträge ausweisen. Im eigenen Wirkungs-
bereich ist die Hauswährungsumstellung des Rechnungswesens des AMS bereits er-
folgt (per 1. Mai 2001).

Für die Bargeldumstellung der Handkassen des eigenen Wirkungsbereichs des AMS
wurde mit 1. Oktober 2001 eine entsprechende Richtlinie in Kraft gesetzt.

Die in der Burghauptmannschaft Österreich eingesetzten IT-Programme wurden
bzw. werden noch zeitgerecht von den Lizenzgebern den Erfordernissen angepasst.
Die zentralen Programme wie Haushaltsverrechung, etc. werden durch die bundes-
eigenen Programmverantwortlichen angepasst. Das zentrale Programm Mietenbe-
rechnungssystem (Verrechung der Miet-, Natural- und Dienstwohnungen) wird mit
Jahreswechsel 2001/2002 eingestellt und durch ein zugekauftes, in der Privatwirt-
schaft angewendetes, Programm ersetzt.


Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach
Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof
(nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich
diese Interpellationsrecht allerdings “nur auf die Rechte des Bundes (zB Anteils-
rechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglich-
keiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristi-
schen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR
18. GP,4f).

Ihre Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten
seiner Organe zum Gegenstand und betreffen damit keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Im Hinblick auf die Auslegung der ersten Euro-Einführungsverordnung wurde mit
Vertretern der EU-Kommission Kontakt aufgenommen, um die Konformität mit den
europarechtlichen Vorgaben betreffend die Umrechnung und Rundung sicherzu-
stellen.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung von Punkt 14 der Anfrage 2938/J
durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.