3005/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.12.2001

 

 


  DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2966/J-NR/2001 betreffend Schulformen für die
10-bis 14-Jährigen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossen am 23. Oktober
2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 3.:

Im Rahmen der jährlich publizierten “Kenndaten für das österreichische Schulwesen" werden
Übertrittsdaten statistisch erfasst. Die Schulwahl ist in der Regel als Prozess zu sehen, der durch
vielfältige Beratung begleitet wird. Wesentlich ist dabei auch, dass durch die gesicherte
Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems verschiedene Übertrittsmöglichkeiten zur
Ermöglichung einer optimalen Schullaufbahn bestehen. In allen Bundesländern sind neben der
oft genutzten Beratung durch Lehrer der Abgangsschulen und Schulleitungen aufnehmender
Schulen auch Servicestellen der Landesschulräte eingerichtet, um über die freien Plätze in den
verschiedenen Schularten Auskunft zu geben. Es ist somit weitgehend sichergestellt, dass für alle
Schülerinnen und Schüler bei Vorliegen der entsprechenden Eignung und Neigung der gewählte
Schultyp in der Region zur Verfügung steht.

Ad 4.:

Zur Unterstützung von Eltern bei der Schulwahlentscheidung im Anschluss an die Volksschule
ist geplant, durch Erarbeitung verschiedener Informationsmaterialien und Beratungsmög-
lichkeiten eine Verbesserung in der Kenntnis der Leistungsfähigkeit und des Entwick-
lungsstandes des Kindes zu erreichen. Die näheren Planungen laufen unter dem Begriff
"Prognoseverfahren" und sehen Handreichungen der Schulpsychologie für Eltern, Volks-
schullehrer und Schulleitungen vor.


Ad 5. bis 7;

Für 2002 ist im Regierungsprogramm eine Bilanz aller Schulversuche auf der Sekundarstufe I
vorgesehen. Inhaltlich sind die meisten Versuchsanliegen durch den Lehrplan 99 für
Hauptschulen und AHS (Unterstufe) bereits umgesetzt. Eine Abwägung der Übertragbarkeit von
weiteren Versuchselementen kann im Anschluss an die Bilanzierung erfolgen. Das
angesprochene Projekt "Kooperative Mittelschule", das vor allem eine Kooperationsmöglichkeit
mit nachfolgenden Schulen der Sekundarstufe II vorsieht, wird seit dem vorigen Schuljahr an
privaten Wiener Hauptschulen geführt, und es liegen dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur diesbezüglich noch keine Erfahrungsberichte vor. Grundsätzlich geht
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur davon aus, dass für die Prüfung
einer Übertragbarkeit von Schulversuchselementen neben der pädagogischen Zweckmäßigkeit
und der Kostenneutralität eine Passung für das gesamte Bundesgebiet gegeben sein muss.