3005/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.12.2001
DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2966/J-NR/2001 betreffend Schulformen für die
10-bis
14-Jährigen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossen am 23.
Oktober
2001
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Im Rahmen der jährlich publizierten
“Kenndaten für das österreichische Schulwesen" werden
Übertrittsdaten
statistisch erfasst. Die Schulwahl ist in der Regel als Prozess zu sehen, der
durch
vielfältige
Beratung begleitet wird. Wesentlich ist dabei auch, dass durch die gesicherte
Durchlässigkeit des österreichischen
Schulsystems verschiedene Übertrittsmöglichkeiten zur
Ermöglichung einer optimalen
Schullaufbahn bestehen. In allen Bundesländern sind neben der
oft genutzten Beratung durch Lehrer
der Abgangsschulen und Schulleitungen aufnehmender
Schulen auch Servicestellen der
Landesschulräte eingerichtet, um über die freien Plätze in den
verschiedenen Schularten Auskunft zu
geben. Es ist somit weitgehend sichergestellt, dass für alle
Schülerinnen und Schüler
bei Vorliegen der entsprechenden Eignung und Neigung der gewählte
Schultyp in der Region zur Verfügung steht.
Ad 4.:
Zur Unterstützung von Eltern bei der
Schulwahlentscheidung im Anschluss an die Volksschule
ist
geplant, durch Erarbeitung verschiedener Informationsmaterialien und
Beratungsmög-
lichkeiten
eine Verbesserung in der Kenntnis der Leistungsfähigkeit und des Entwick-
lungsstandes des
Kindes zu erreichen. Die näheren Planungen laufen unter dem Begriff
"Prognoseverfahren" und sehen
Handreichungen der Schulpsychologie für Eltern, Volks-
schullehrer und Schulleitungen vor.
Ad 5. bis 7;
Für 2002 ist im Regierungsprogramm eine
Bilanz aller Schulversuche auf der Sekundarstufe I
vorgesehen.
Inhaltlich sind die meisten Versuchsanliegen durch den Lehrplan 99 für
Hauptschulen und AHS (Unterstufe) bereits umgesetzt. Eine Abwägung der
Übertragbarkeit von
weiteren
Versuchselementen kann im Anschluss an die Bilanzierung erfolgen. Das
angesprochene
Projekt "Kooperative Mittelschule", das vor allem eine
Kooperationsmöglichkeit
mit
nachfolgenden Schulen der Sekundarstufe II vorsieht,
wird seit dem vorigen Schuljahr an
privaten Wiener
Hauptschulen geführt, und es liegen dem Bundesministerium für
Bildung,
Wissenschaft und Kultur diesbezüglich
noch keine Erfahrungsberichte vor. Grundsätzlich geht
das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur davon aus, dass für die Prüfung
einer Übertragbarkeit von
Schulversuchselementen neben der pädagogischen Zweckmäßigkeit
und der Kostenneutralität eine
Passung für das gesamte Bundesgebiet gegeben sein muss.