3006/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.12.2001
DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr.3021/J-NR/2001 betreffend Vorruhestand, die
die
Abgeordneten Dr. Cap, Genossinnen und Genossen am 31. Oktober 2001 an mich
richte-
ten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad. 1. bis 6.:
Im Bildungsbereich liegt eine andere
Sachlage vor, da hier ein Vorruhestandsmodell für Leh-
rerinnen
und Lehrer seit längerer Zeit besteht, das bei den Bediensteten auf hohe
Akzeptanz
stößt. Für den Bereich der Lehrerinnen und Lehrer kommt daher
das angesprochene Modell
nicht
in Betracht.
Im Bereich der
Verwaltung wurde bereits in den vergangenen Jahren eine umsichtige und
vorausplanende
Personalentwicklung vorgenommen, so dass mit der Nichtnachbesetzung von
in den Ruhestand
tretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Voraussicht nach -
Beamte haben einen Zeitraum von rund vier
Jahren in welchen sie in den Ruhestand treten
können, was eine Detailplanung
nicht jederzeit möglich macht - das Auslangen gefunden
werden kann.