3006/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.12.2001

 

 


DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3021/J-NR/2001 betreffend Vorruhestand, die
die Abgeordneten Dr. Cap, Genossinnen und Genossen am 31. Oktober 2001 an mich richte-
ten, wird wie folgt beantwortet:

Ad. 1. bis 6.:

Im Bildungsbereich liegt eine andere Sachlage vor, da hier ein Vorruhestandsmodell für Leh-
rerinnen und Lehrer seit längerer Zeit besteht, das bei den Bediensteten auf hohe Akzeptanz
stößt. Für den Bereich der Lehrerinnen und Lehrer kommt daher das angesprochene Modell
nicht in Betracht.

Im Bereich der Verwaltung wurde bereits in den vergangenen Jahren eine umsichtige und
vorausplanende Personalentwicklung vorgenommen, so dass mit der Nichtnachbesetzung von
in den Ruhestand tretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Voraussicht nach -
Beamte haben einen Zeitraum von rund vier Jahren in welchen sie in den Ruhestand treten
können, was eine Detailplanung nicht jederzeit möglich macht - das Auslangen gefunden
werden kann.