Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und
Genossen haben am
9. November 2001 unter der Nr. 3055/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Geschenkannahme
durch Regierungsmitglieder" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 2, 7 und 8:
In meiner
Tätigkeit als Bundesminister für Landesverteidigung nehme ich bei
Besuchen im
In- und Ausland fallweise Ehrengeschenke bzw. Aufmerksamkeiten entgegen. Diese
orts-
oder
landesüblichen Zuwendungen bewegen sich jedoch durchwegs im Rahmen der
üblichen
Gepflogenheiten.
Im Übrigen möchte ich
klarstellen, dass auch Beamten die Entgegennahme derartiger
Ehrengeschenke bzw. Aufmerksamkeiten unter
den Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 und 3
BDG 1979 gestattet ist, wenngleich
diese Regelungen des Beamtendienstrechtes auf
Bundesminister nicht anwendbar sind.
Zu 3:
In meiner Eigenschaft als Bundesminister
für Landesverteidigung beschränke ich meine
Teilnahme an Veranstaltungen auf solche mit fachlichem Bezug, wozu in der Regel
Filialeröffnungen,
Firmenweihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen nicht gehören.
Selbst-
verständlich erwachsen daraus
keinerlei Gegenleistungen an meine Person.
Zu 4 bis 6:
Entfällt.
Zu 9:
Im Hinblick auf meine obigen Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.