3007/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.12.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am
9. November 2001 unter der Nr. 3055/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2, 7 und 8:

In meiner Tätigkeit als Bundesminister für Landesverteidigung nehme ich bei Besuchen im
In- und Ausland fallweise Ehrengeschenke bzw. Aufmerksamkeiten entgegen. Diese orts-
oder landesüblichen Zuwendungen bewegen sich jedoch durchwegs im Rahmen der
üblichen Gepflogenheiten.

Im Übrigen möchte ich klarstellen, dass auch Beamten die Entgegennahme derartiger
Ehrengeschenke bzw. Aufmerksamkeiten unter den Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 und 3
BDG 1979 gestattet ist, wenngleich diese Regelungen des Beamtendienstrechtes auf
Bundesminister nicht anwendbar sind.

Zu 3:

In meiner Eigenschaft als Bundesminister für Landesverteidigung beschränke ich meine
Teilnahme an Veranstaltungen auf solche mit fachlichem Bezug, wozu in der Regel


Filialeröffnungen,  Firmenweihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen nicht gehören.   Selbst-
verständlich erwachsen daraus keinerlei Gegenleistungen an meine Person.

Zu 4 bis 6:

Entfällt.

Zu 9:

Im Hinblick auf meine obigen Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.