3010/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.12.2001
DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3005/J-NR/2001 betreffend Verschlechterung des
schulischen Angebots am BRG Feldkirchen, die die Abgeordneten Dieter Brosz,
Freundinnen und
Freunde am 24. Oktober 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 5.:
Die sachlich unrichtigen Behauptungen wurden
von verschiedenen Lehrervertretern, teilweise auch
von Mitgliedern von Personalvertretungsorganen und anderen Personen verbreitet.
Bei dem
Schreiben vom 27. November 2000 handelt es sich um eine Richtigstellung von
Tatsachen, die den
Informationsstand von Lehrer/innen und Direktor/innen an Bundesschulen
verbessern soll.
Ad 2.:
An der Sachlage hat
sich seit November 2000 nichts geändert, womit die damals an
Schülerinnen
und Schüler herangetragenen Behauptungen falsch sind. Dabei handelt es
sich nicht um eine
Meinung, sondern um eine Tatsache, die sich aus der Zuteilung der Ressourcen an
die
Landesschulräte, die bereits zu Beginn
des Jahres 2001 erfolgt ist, ergibt.
Ad 3. und 4.:
Die Werteinheiten-Zuteilung
an die einzelne Schule erfolgt autonom durch den jeweiligen
Landesschulrat. Eine nähere Auskunft zur Zuteilung an das BRG Feldkirchen
kann deshalb seitens
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht gegeben
werden.
Im Rahmen der
diesjährigen Zuteilung der Werteinheiten-Kontingente an die
Landesschulräte
wurden lediglich die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 umgesetzt
(Umwandlung der
Abgeltung für Ordinariate und
Kustodiate in Geldbeträge).
Seitens des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur wird festgehalten, dass
durch die
Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 die Werteinheiten für den
Unterricht
(insbesondere für die in der Anfrage angeführten Punkte wie
Wahlpflichtfächer und
Teilungen) nicht reduziert wurden.