3010/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.12.2001

 

 


  DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3005/J-NR/2001 betreffend Verschlechterung des
schulischen Angebots am BRG Feldkirchen, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und
Freunde am 24. Oktober 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. und 5.:

Die sachlich unrichtigen Behauptungen wurden von verschiedenen Lehrervertretern, teilweise auch
von Mitgliedern von Personalvertretungsorganen und anderen Personen verbreitet. Bei dem
Schreiben vom 27. November 2000 handelt es sich um eine Richtigstellung von Tatsachen, die den
Informationsstand von Lehrer/innen und Direktor/innen an Bundesschulen verbessern soll.

Ad 2.:

An der Sachlage hat sich seit November 2000 nichts geändert, womit die damals an Schülerinnen
und Schüler herangetragenen Behauptungen falsch sind. Dabei handelt es sich nicht um eine
Meinung, sondern um eine Tatsache, die sich aus der Zuteilung der Ressourcen an die
Landesschulräte, die bereits zu Beginn des Jahres 2001 erfolgt ist, ergibt.

Ad 3. und 4.:

Die Werteinheiten-Zuteilung an die einzelne Schule erfolgt autonom durch den jeweiligen
Landesschulrat. Eine nähere Auskunft zur Zuteilung an das BRG Feldkirchen kann deshalb seitens
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht gegeben werden.


Im Rahmen der diesjährigen Zuteilung der Werteinheiten-Kontingente an die Landesschulräte
wurden lediglich die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 umgesetzt (Umwandlung der
Abgeltung für Ordinariate und Kustodiate in Geldbeträge).

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird festgehalten, dass
durch die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 die Werteinheiten für den Unterricht
(insbesondere für die in der Anfrage angeführten Punkte wie Wahlpflichtfächer und
Teilungen) nicht reduziert wurden.