3013/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.12.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE  SICHERHEIT  UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, (Nr. 2951/J), wie folgt:

Zur Frage 1:

Nach den vorliegenden Fakten ist davon auszugehen, dass es sich im gegebenen
Fall um keine “Überweisung" - diese wäre durch Ausstellung eines Überweisungs-
scheines
zu dokumentieren - handelt, sondern vielmehr um eine Empfehlung des
Hautarztes an die Versicherte, ein Spitalsambulatorium aufzusuchen. Bei Zutreffen
der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 135a Abs.1 und 2 ASVG wäre
somit der Behandlungsbeitrag-Ambulanz zu entrichten (gewesen), falls die Ver-
sicherte dieser Empfehlung nachgekommen ist. Da mir aber im vorliegenden Fall
weder die konkreten Daten der in Rede stehenden Person noch der zuständige
Krankenversicherungsträger bekannt sind, war es mir auch nicht möglich, eine
entsprechende Stellungnahme einzuholen.

Zur Frage 2:

Hierzu habe ich eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger eingeholt. Der Hauptverband hat Folgendes berichtet:

“Die Gebietskrankenkassen haben mitgeteilt, dass aus den brieflich, telefonisch oder
elektronisch zugegangenen Beschwerden anlässlich der Vorschreibung des
Behandlungsbeitrages-Ambulanz für das zweite Quartal derartige Fallkonstruktionen
bislang nicht festgestellt wurden. Ausschließlich die Steiermärkische Gebiets-
krankenkasse hat darauf hingewiesen, dass ihr derartige Beschwerdefälle telefonisch
bekannt wurden. Eine konkrete Zahl kann nicht genannt werden.


Es ist darauf hinzuweisen, dass aus den elektronischen Meldungen (Ambulanz-
datensätze) an die Krankenversicherungsträger nicht ersichtlich ist, aus welchen
Gründen eine Person die Ambulanz einer Krankenanstalt ohne Überweisung in
Anspruch nimmt".

Im Übrigen darf ich hier auf die Beantwortung der Frage 1 dieser parlamentarischen
Anfrage verweisen.

Weitere Bemerkungen zu dieser parlamentarischen Anfrage halte ich nicht für erfor-
derlich.