3017/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.01.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen vom 7. November 2001, Nr. 3034/J, betreffend Fernsprechentgeltzuschuss
für
behinderte Menschen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten - die Befristung
der Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt gemäß § 5
Fernsprechentgeltzuschussgesetz (Art. 86 des Bundesgesetzes, BGBI. I Nr. 142/2000) - fällt
in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten
kann.