3017/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.01.2002

 

 


Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen vom 7. November 2001, Nr. 3034/J, betreffend Fernsprechentgeltzuschuss für
behinderte Menschen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten - die Befristung

der Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt gemäß § 5

Fernsprechentgeltzuschussgesetz (Art. 86 des Bundesgesetzes, BGBI. I Nr. 142/2000) - fällt

in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und

Technologie. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten

kann.