3018/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.01.2002

 

 


Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3049/J vom 9. November 2001 der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen, betreffend Geschenkannahme durch den
Finanzminister, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 15.:

Ich möchte die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Unterstellung einer fragwürdigen
Geschenkannahme auf das Entschiedenste zurückweisen. Selbstverständlich bezahle ich
alle meine Anzüge selbst und erhalte auch sonst von keiner privaten Firma irgendwelche
Vermögensvorteile. In diesem Zusammenhang darf ich auf das beigeschlossene Schreiben
des rechtsfreundlichen Vertreters der Firma Tommy Hilfiger an die Chefredaktion des
Format Zeitschriftenverlags vom 28. November 2001 verweisen, das die falschen Tat-
sachenbehauptungen und unrichtigen Zitate im betreffenden Artikel der Ausgabe vom
5. November 2001 richtig stellt.

Zu meiner Anwesenheit bei der Eröffnung einer Hilfiger-Filiale in der Wiener Innenstadt
möchte ich ergänzen, dass diese in keinem wie immer gearteten Zusammenhang mit meiner
amtlichen Funktion als Bundesminister für Finanzen steht. Naturgemäß habe ich intensiven
Kontakt mit der österreichischen Wirtschaft und mit vielen Unternehmen.   Deshalb nehme ich
nach Maßgabe meiner terminlichen Möglichkeiten auch an Veranstaltungen der Wirtschaft
teil. Ganz grundsätzlich meine ich, dass es wichtig und notwendig ist, dass Re-
gierungsmitglieder auch für derartige Eröffnungsfeierlichkeiten zur Verfügung stehen. Ich


sehe dies als Zeichen für die Mitarbeiter, aber auch als grundlegend positive Bewertung von
Investitionen in Österreich. Dies erscheint umso bedeutender, wenn die konjukturelle
Situation nicht so positiv ist, wie wir sie uns alle wünschen. Ich möchte aber betonen, dass
aus dieser wirtschaftspolitischen Tätigkeit keinerlei Gegenleistungen an meine Person er-
wachsen.

In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich festhalten, dass dem Fragerecht gemäß
§ 90 GOG nur solche Gegenstände unterliegen, hinsichtlich derer eine Zuständigkeit der
Bundesregierung oder ihrer Mitglieder besteht. Alle auf private Veranstaltungen bezug-
nehmenden Themen unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht.

Der Ordnung halber möchte ich festhalten, dass sich sonstige Aufmerksamkeiten, die ich
anlässlich von Besuchen im In- und Ausland erhalte, im Rahmen der üblichen
Gepflogenheiten bewegen. Diese Vorgangsweise entspricht im übrigen auch den
Regelungen des Beamtendienstrechts. Was schließlich die Tatsache betrifft, dass ich im
normalen Geschäftsleben bei der Anschaffung bestimmter Waren - so wie viele andere
Kunden auch - Prozente erhalte, darf ich auf die in meinem Ressort geltenden
"Ethikrichtlinien" verweisen, denen auch ich als Ressortleiter mich gerne unterwerfe. Dort
heißt es unter anderem: "Wird den Bediensteten unabhängig von einem Großbezieherrabatt
eine Begünstigung gewährt, ist dies insoweit unbedenklich, als diese dem Grunde und dem
Umfang nach im allgemeinen Geschäftsverkehr üblich ist." Ein Exemplar der Broschüre, in
der auch die Geschenkannahme durch Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen
ausführlich geregelt ist, lege ich zur näheren Information bei.

Anlagen


Rechtsanwalt

Mag. Franz PODOVSOVNIK

An das

Bundesministerium für Finanzen

z.H. Pressestelle

Himmelpfortgasse 4-8
1010 Wien

Wien, 28.11.2001
Mag. FP/BS(28/11/04)
Akt Nr. 1407/01

Betrifft:             Tommy Hilfiger - FORMAT

Sehr geehrte Damen und Herren!

In oben angeführter Angelegenheit übermittle ich Ihnen in der Anlage das Schreiben an die
FORMAT Zeitschriftenverlags GmbH vom 28.11.2001 in Kopie mit der Bitte um
Kenntnisnahme.

Beilage: wie erwähnt


Rechtsanwalt

Mag. Franz PODOVSOVNIK

1010 Wien, Habsburgergasse 6-8
Tel.: 536 37 / Fax: 536 37 DW 555

EINSCHREIBEN

An die

Format Zeitschriftenverlags GmbH

z.H. Chefredaktion

Taborstaße
1020 Wiem


Wien, 28.11.2001
Mag. CA( 22/11/01)
Akt Nr. 1407/01


 


Betrifft:


Artikel in der Ausgabe vom 5.11.01, mit dem Titel “Grassers Stylegeheimnis"


Sehr geehrte Damen und Herren!

In obiger Angelegenheit hat mich die Tommy Hilfiger ACC Bekleidungsverkaufs- GmbH mit
Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung betraut. In der Ausgabe vom 05.11.2001 wird unter dem
Titel “Grassers Stylegeheimnis: Finanzminister Grasser wird von der US-Modefirma Tommy
Hilfiger in feines Tuch gekleidet", Herr Nikolas Ivancic als Geschäftsführer der des neuen
Tommy Hilfiger Shops bezeichnet und werden angeblich von diesem getätigte Aussagen
zitiert.

So wird in diesem Artikel ausgeführt, dass “der Geschäftsführer des neuen Hilfiger Shops,
Nikolas Ivancic, gegenüber dem FORMAT über zu lange Anzughosen, die der Minister zum
Kürzen bringe, von Anzugoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen gern länger trage,
sowie vom Umstand berichtet hätte, dass Herrn Mag. Grasser zwei bis vier Anzüge nach
Hause gegeben worden seien, für die dieser selbstverständlich nichts bezahlt hätte." Weiters
wird behauptet, dass “...das Ondit die Runde mache, dass der Finanzminister vom US-
Konzern für seien Auftritt (bei der Geschäftseröffnung) mit kostenlosen Anzügen, Mänteln
und Hemden belohnt würde..."

Tatsächlich ist Nikolas Ivancic weder Geschäftsführer meiner Mandantin, noch ist er in
irgendeiner anderen Weise für meine Mandantin tätig. Er hat auch nie mit einem Redakteur
oder Mitarbeiter Ihrer Zeitung gesprochen, sodass es schon deshalb ausgeschlossen ist,
dass die zitierten Aussagen von ihm stammen.


Die in dem genannten Artikel aufgestellte Behauptung, Mag. Grasser beziehe Anzüge,
Mäntel etc. von meiner Mandantin gratis und sei für seinen Auftritt bei der Eröffnung des
Shops mit kostenlosen Kleidungsstücken belohnt worden ist schlicht unrichtig. Wie der
Redakteur des Artikels zur Aufstellung der genannten Behauptungen kommt ist für meine
Mandantin in keinster Weise nachvollziehbar, sie dürften jedoch auf mangelnder
journalistischer Sorgfalt fußen. Ausgeschlossen ist, dass diese Fehlinformationen von einem
Mitarbeiter meiner Mandantin stammen.

Nachdem Sie der Geschäftsführer meiner Mandantin, Herr Marco Ivancic mit Schreiben vom
8.11.2001 auf die falschen Tatsachenbehauptungen und unrichtigen Zitate im genannten
Artikel aufmerksam machte, wurde eine Richtigstellung in der nächsten Ausgabe im Rahmen
des Beitrags “Politik und Mode" in Aussicht gestellt.

In diesem Artikel war zwar nicht mehr von einer Gratisausstattung von Mag. Grasser durch
meine Mandantin die Rede, eine deutlich Richtigstellung der gegenständlichen
Behauptungen erfolgte jedoch bedauerlicherweise nicht.

Da die falschen Behauptung, Herr Mag. Grasser beziehe von uns Gratiskleidung, nunmehr
auch politische Wellen schlägt und daher sowohl für meine Mandantin als auch
Mag. Grasser mit unangenehmen Folgen verbunden ist, darf ich Sie ersuchen sich, für die
Zukunft um mehr journalistische Sorgfalt zu bemühen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme zeichne ich mit