3018/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.01.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3049/J vom 9. November 2001 der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen, betreffend
Geschenkannahme durch den
Finanzminister, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 15.:
Ich möchte die in der Anfrage
zum Ausdruck kommende Unterstellung einer fragwürdigen
Geschenkannahme auf das Entschiedenste zurückweisen.
Selbstverständlich bezahle ich
alle meine Anzüge selbst und erhalte auch sonst von keiner privaten Firma
irgendwelche
Vermögensvorteile. In diesem Zusammenhang darf ich auf das beigeschlossene
Schreiben
des rechtsfreundlichen Vertreters der Firma Tommy Hilfiger an die Chefredaktion
des
Format Zeitschriftenverlags vom 28. November 2001 verweisen, das die falschen
Tat-
sachenbehauptungen und unrichtigen Zitate im betreffenden Artikel der Ausgabe
vom
5. November 2001
richtig stellt.
Zu meiner Anwesenheit
bei der Eröffnung einer Hilfiger-Filiale in der Wiener Innenstadt
möchte ich ergänzen, dass diese in keinem wie immer gearteten
Zusammenhang mit meiner
amtlichen Funktion als Bundesminister für Finanzen steht.
Naturgemäß habe ich intensiven
Kontakt mit der
österreichischen Wirtschaft und mit vielen Unternehmen.
Deshalb nehme ich
nach Maßgabe meiner terminlichen Möglichkeiten auch an Veranstaltungen
der Wirtschaft
teil.
Ganz grundsätzlich meine ich, dass es wichtig und notwendig ist, dass Re-
gierungsmitglieder
auch für derartige Eröffnungsfeierlichkeiten zur Verfügung
stehen. Ich
sehe dies als Zeichen
für die Mitarbeiter, aber auch als grundlegend positive Bewertung von
Investitionen in Österreich. Dies erscheint umso bedeutender, wenn die
konjukturelle
Situation nicht so positiv ist, wie wir sie uns alle wünschen. Ich
möchte aber betonen, dass
aus dieser wirtschaftspolitischen Tätigkeit keinerlei Gegenleistungen an
meine Person er-
wachsen.
In diesem
Zusammenhang möchte ich ausdrücklich festhalten, dass dem Fragerecht
gemäß
§ 90 GOG nur solche Gegenstände unterliegen, hinsichtlich derer eine
Zuständigkeit der
Bundesregierung oder ihrer Mitglieder besteht. Alle auf private Veranstaltungen
bezug-
nehmenden Themen unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht.
Der Ordnung halber möchte ich
festhalten, dass sich sonstige Aufmerksamkeiten, die ich
anlässlich von Besuchen im In- und Ausland erhalte, im Rahmen der
üblichen
Gepflogenheiten bewegen. Diese Vorgangsweise entspricht im übrigen auch
den
Regelungen des Beamtendienstrechts. Was schließlich die Tatsache
betrifft, dass ich im
normalen Geschäftsleben bei der Anschaffung bestimmter Waren - so wie
viele andere
Kunden auch - Prozente erhalte, darf ich auf die in meinem Ressort geltenden
"Ethikrichtlinien" verweisen, denen auch ich als Ressortleiter mich
gerne unterwerfe. Dort
heißt es unter anderem: "Wird den Bediensteten unabhängig von
einem Großbezieherrabatt
eine Begünstigung gewährt, ist dies insoweit unbedenklich, als diese
dem Grunde und dem
Umfang nach im allgemeinen Geschäftsverkehr üblich ist." Ein
Exemplar der Broschüre, in
der auch die Geschenkannahme durch Bedienstete des Bundesministeriums für
Finanzen
ausführlich geregelt ist, lege ich zur näheren Information bei.
Anlagen
Rechtsanwalt
Mag. Franz PODOVSOVNIK
An das
Bundesministerium für Finanzen
z.H. Pressestelle
Himmelpfortgasse 4-8
1010 Wien
Wien,
28.11.2001
Mag. FP/BS(28/11/04)
Akt Nr. 1407/01
Betrifft: Tommy Hilfiger - FORMAT
Sehr geehrte Damen und Herren!
In oben angeführter Angelegenheit
übermittle ich Ihnen in der Anlage das Schreiben an die
FORMAT Zeitschriftenverlags GmbH vom 28.11.2001 in Kopie mit der Bitte um
Kenntnisnahme.
Beilage: wie erwähnt
Rechtsanwalt
Mag. Franz PODOVSOVNIK
1010 Wien, Habsburgergasse 6-8
Tel.: 536 37 /
Fax: 536 37 DW 555
EINSCHREIBEN
An die
Format Zeitschriftenverlags GmbH
z.H. Chefredaktion
Taborstaße
1020 Wiem
|
Wien, 28.11.2001 |
|
Betrifft: |
Artikel in der Ausgabe vom 5.11.01, mit dem Titel “Grassers Stylegeheimnis"
Sehr geehrte Damen und Herren!
In obiger Angelegenheit hat mich die Tommy
Hilfiger ACC Bekleidungsverkaufs- GmbH mit
Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung betraut. In der Ausgabe vom 05.11.2001 wird
unter dem
Titel “Grassers Stylegeheimnis: Finanzminister Grasser wird von der
US-Modefirma Tommy
Hilfiger in feines Tuch gekleidet", Herr Nikolas Ivancic als
Geschäftsführer der des neuen
Tommy Hilfiger Shops bezeichnet und werden angeblich von diesem getätigte Aussagen
zitiert.
So wird in diesem Artikel ausgeführt,
dass “der Geschäftsführer des neuen Hilfiger Shops,
Nikolas Ivancic, gegenüber dem FORMAT über zu lange
Anzughosen, die der Minister zum
Kürzen bringe, von Anzugoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen
gern länger trage,
sowie vom Umstand berichtet hätte, dass Herrn Mag. Grasser zwei bis
vier Anzüge nach
Hause gegeben worden seien, für die dieser selbstverständlich
nichts bezahlt hätte." Weiters
wird behauptet, dass “...das
Ondit die Runde mache, dass der Finanzminister vom US-
Konzern für seien Auftritt (bei der
Geschäftseröffnung) mit kostenlosen Anzügen, Mänteln
und Hemden belohnt
würde..."
Tatsächlich ist Nikolas Ivancic weder Geschäftsführer
meiner Mandantin, noch ist er in
irgendeiner anderen Weise für meine Mandantin tätig. Er hat auch nie
mit einem Redakteur
oder Mitarbeiter Ihrer Zeitung gesprochen, sodass es schon deshalb
ausgeschlossen ist,
dass die zitierten
Aussagen von ihm stammen.
Die in dem genannten Artikel aufgestellte
Behauptung, Mag. Grasser beziehe Anzüge,
Mäntel etc. von
meiner Mandantin gratis und sei für seinen Auftritt bei der Eröffnung
des
Shops mit kostenlosen Kleidungsstücken belohnt worden ist schlicht
unrichtig. Wie der
Redakteur des
Artikels zur Aufstellung der genannten Behauptungen kommt ist für meine
Mandantin in keinster Weise nachvollziehbar, sie dürften jedoch auf
mangelnder
journalistischer Sorgfalt fußen. Ausgeschlossen ist, dass diese
Fehlinformationen von einem
Mitarbeiter meiner Mandantin stammen.
Nachdem Sie der Geschäftsführer
meiner Mandantin, Herr Marco Ivancic mit Schreiben vom
8.11.2001 auf die falschen Tatsachenbehauptungen und unrichtigen Zitate im
genannten
Artikel aufmerksam machte, wurde eine Richtigstellung in der nächsten
Ausgabe im Rahmen
des Beitrags “Politik und Mode" in Aussicht gestellt.
In diesem Artikel war zwar nicht mehr von
einer Gratisausstattung von Mag. Grasser durch
meine Mandantin die
Rede, eine deutlich Richtigstellung der gegenständlichen
Behauptungen erfolgte jedoch bedauerlicherweise nicht.
Da die falschen Behauptung, Herr Mag.
Grasser beziehe von uns Gratiskleidung, nunmehr
auch politische Wellen schlägt und daher sowohl für meine Mandantin als
auch
Mag. Grasser mit unangenehmen Folgen verbunden ist, darf ich Sie ersuchen sich,
für die
Zukunft um mehr journalistische Sorgfalt zu bemühen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme zeichne ich mit