3019/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.01.2002
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten
Mag. Barbara Prammer und GenossInnen, Nr. 3032/J, wie folgt:
Frage 1:
Frage 1.1:
ad) “Pensionssplitting"
und “Eigenes Einkommen für Frauen und Partnerschaften":
Die Pensionsreformkommission hat einen Unterausschuss zum Thema
“Eigenstän-
dige Alterssicherung der Frau" eingerichtet, der sich unter anderem mit
der Frage
des “Pensionssplittings" sowie der Frage eines “eigenen
Einkommens für Frauen
und Partnerschaften" befasst. Dieser Unterausschuss hat am 6. April, am
26. Juni
und am 19. September
2001 getagt.
ad)
“Neugestaltung bzw. neue Schwerpunktsetzung des Gleichbehandlungsbe-
richts": Ausgangspunkt für die Einsetzung des Arbeitskreises war der
langjährige
Wunsch von Abgeordneten nach einer Reform der verschiedensten “Frauen-
bzw.
Gleichbehandlungsberichte".
Dieser Arbeitskreis hat am 25. Oktober 2000 getagt.
Frage 1.2:
ad)
“Pensionssplitting" und “Eigenes Einkommen für Frauen und
Partnerschaften":
Die Mitglieder des Unterausschusses waren VertreterInnen des
ÖVP-Parlaments-
klubs, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs, der Bun-
desarbeitskammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, des Instituts
für
Höhere Studien, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der
Österreichischen Arbeits-
gemeinschaft für
Rehabilitation, der Industriellenvereinigung, des WIFO, der Bun-
deskammer
der freien Berufe, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, des Insti-
tuts für Sozialforschung, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft,
des Seniorenrates, der Wirtschaftskammer Österreich, des Europäischen
Zentrums
für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, der
Pensionsversicherungsanstalt der An-
gestellten, des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger, der
Landeslandwirtschaftskammer für Tirol, des Bundeskanzleramtes, des
Bundesminis-
teriums für
öffentliche Leistung und Sport und des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen sowie Universitätsprofessoren und
Versicherungsma-
thematiker.
ad) “Neugestaltung bzw. neue
Schwerpunktsetzung des Gleichbehandlungsbe-
richts": Mitglieder dieses
Arbeitskreises waren Vertreterinnen des Bundesministeri-
ums für Wirtschaft und Arbeit, der Gleichbehandlungsanwältin,
des Bundesministeri-
ums für soziale Sicherheit und Generationen sowie die damalige Vorsitzende
der
Gleichbehandlungskommission.
Fragen 1.3 und 1.4:
ad) “Pensionssplitting"
und “Eigenes Einkommen für Frauen und Partnerschaften":
Der Arbeitskreis arbeitet im Moment an einem Zwischenbericht für die
Pensionsre-
formkommission. In der Folge wird die Kommission über die weitere
Vorgangsweise
beraten und voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres
der Regierung
einen Vorschlag über mögliche Maßnahmen zum Aufbau einer
eigenständigen Al-
terssicherung der Frau unterbreiten.
ad)
“Neugestaltung bzw. neue Schwerpunktsetzung des Gleichbehandlungsbe-
richts": Einem langjährigen Wunsch der Abgeordneten nachkommend,
wurde hin-
sichtlich der Vereinheitlichung und Harmonisierung der verschiedensten
“Frauen-
und Gleichbehandlungsberichte" eine gestraffte, zeitlich harmonisierte
Berichtsle-
gung vorgeschlagen. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird im Zuge der Gespräche
um eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes mitdiskutiert werden und - vorbe-
haltlich der Sozialpartnergespräche - umgesetzt werden.
Frage 1.5:
Seit 4. Februar 2000 wurden folgende Arbeitsgruppen eingerichtet:
- Implementierung eines Curriculums für Elternbildner/-innen sowie
Zertifizie-
rung von
Ausbildungsträgern
- Totalrevision der Jugendbroschüre “Luftballons im Bauch"
-
Interministerielle Arbeitsgruppe zum Bereich sogenannte Sekten, Psycho-
gruppen und Esoterik
- Arbeitsgruppe “Audit FAMILIE & BERUF"
-
Aus Anlass des Internationalen Jahres der Freiwilligen wurden 8 Arbeitskreise
(AK) und 4 Unterarbeitskreise (UAK) zu nachstehenden Themen eingerichtet:
-
AK 1: Aufwertung von Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und
Freiwilligenarbeit
UAK 1:
Grundsatzfragen der Freiwilligenarbeit und Qualifikationsnach-
weis
UAK 2: Öffentlichkeitsarbeit
-
AK 2: Qualitätssicherung sowie Aus- und Fortbildung im Bereich der
Freiwilligenarbeit
UAK 1: Qualitätssicherung in Aus- und Fortbildung
UAK 2: Professionalisierung des Managements von Organisationen im
Bereich der Freiwilligenarbeit
- AK 3: Ehrenamt und Rechtsschutz
- AK 4: Kultur und Freiwilligenarbeit im Bildungswesen
- AK 5: Anwerbung und Vermittlung Ehrenamtlicher
- AK 6: Freiwilliges Engagement im Öffentlichen Dienst
- AK 7: Unterstützung von Freiwilligenarbeit durch die Wirtschaft
- AK 8: Modernisierung des Vereinswesens
- Interministerielle Arbeitsgruppe “Prozessbegleitung von Gewaltopfern"
-
Projektgruppe “Entwicklung eines Audits familien- und kinderfreundliche
Ge-
meinde"
- Expertenkommission “Pflichtversicherung/Versicherungspflicht"
-
Arbeitsgruppe “Harmonisierung des Pensionsrechts der Beamten mit der ge-
setzlichen Pensionsversicherung"
- Expertenkommission “Alterssicherung" (Pensionsreformkommission)
- Arbeitsgruppe “Neuregelung der Geldleistung der Unfallversicherung"
- Arbeitsgruppe “Behindertensport"
- Arbeitsgruppe “Ausbildung im Pflege- und Behindertenbereich"
- Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes
- Arbeitsgruppe “Weiterentwicklung des Sozialhilferechtes"
-
Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der geltenden Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung:
Arbeitsgruppe
“Qualität"
Arbeitsgruppe “Strukturveränderung"
-
Arbeitsgruppen
im Rahmen der Österreichischen Gesundheitskonferenz (zu
den Themen “Qualität im
Gesundheitswesen", “Einsatz neuer Informations-
und Kommunikationstechnologien", “Gesundheitsökonomie und
Finanzie-
rung",
“Fortschritt in der Medizin" und “Senioren in
Österreich")
-
Steuerungsarbeitsgruppe
im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Be-
kämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung
- Arbeitsgruppen im Rahmen der Strukturkommission:
Arbeitsgruppe für
Strukturveränderungen zur Akkordierung der vom Struktur-
und den Landesfonds
finanzierten Projekte
Arbeitskreis
“Qualität im österreichischen Gesundheitswesen"
Arbeitskreis “Gesundheitstelematik"
Arbeitskreis
“Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung"
Arbeitskreis “Gesundheitsplanung"
- Arbeitsgruppe hinsichtlich des legistischen Projektes “Sanitätergesetz"
- Arbeitsgruppe hinsichtlich des legistischen Projektes “Heilmasseurgesetz"
-
Arbeitsgruppe zur Prüfung der Ausgliederung der Bundesstaatlichen
bakterio-
logisch-serologischen Untersuchungsanstalten
-
Arbeitsgruppen zum Thema “Strukturreform des Bundesministeriums für
sozi-
ale Sicherheit und Generationen" (AG 1
“Bundessozialämter", AG 2 “Untersu-
chungsanstalten; Veterinärmedizinische Untersuchungsanstalten,
Bakteriolo-
gisch-serologische Untersuchungsanstalten und Ernährungsagentur", AG
3
“Förderungen", AG 4
“Reorganisation/Zentralstelle", SubAG 4a “Verwaltungs-
vereinfachung inklusive Ablauforganisation", SubAG 4b
“Unternehmenskultur
und Personalmanagement", SubAG 4c
“Kernaufgaben/Aufbauorganisation",
SubAG 4d “Bürgernähe und
Servicestellen".
-
Zum - gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit durchge-
führten - Projekt “Erhöhung der Treffsicherheit des
Sozialsystems" wurden
insgesamt vier Arbeitskreise eingerichtet, die sich mit Fragen aus dem Be-
reich der Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus
dem Bereich von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeits-
kreis 2), von Pflegesicherung und Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Fami-
lientransfers und Familienförderung (Arbeitskreis 4) befassten.
Frage 1.6:
Die Umsetzung der von den
Arbeitskreisen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
erarbeiteten Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
des
freiwilligen Engagements in Österreich wird im Zuständigkeitsbereich
des Bundesmi-
nisteriums für soziale Sicherheit und Generationen in Form von
Projektgruppen er-
folgen. Weiters ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
öster-
reichischen Seniorenplanes sowie einer Plattform zum Nationalen Aktionsplan zur
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beabsichtigt.
Frage 1.7:
Nein, da jede Arbeitsgruppe ein klar umrissenes Aufgabengebiet hat.
Frage 2:
Fragen 2.1, 2.2 und 2.3:
Ich möchte festhalten, dass es nicht meine Absicht war, im
Interview mit der Zeit-
schrift “Wienerin" die Berufsgruppe der Kindergarten- und
Hortpädagogen/-innen
pauschal zu kritisieren. Vielmehr war es mir wichtig, zu betonen, dass
Einfühlungs-
vermögen und
Verständnis für Kinder mindestens ebenso wichtig ist wie
pädagogi-
sche Ausbildung.
Ich gehe davon aus, dass
Mütter und Väter sehr wohl in der Lage sind, selbst für das
Kind die bestmögliche Betreuung zu wählen. Wenn ich von
qualifizierter Kinder-
betreuung spreche, so ist es meine feste Überzeugung, dass diese nicht
ausschließ-
lich in einer externen Einrichtung gewährleistet ist, sondern
selbstverständlich auch
innerhalb der Familie.
Eine altersgemäße
Bildung und Betreuung von Kindern kann sicherlich nur durch die
Bereitstellung von adäquaten Rahmenbedingungen und die Absicherung
pädagogi-
scher
Qualitätsstandards, aber vor allem auch durch den Einsatz engagierter,
ein-
fühlsamer
Betreuer/-innen gewährleistet werden.
Auch aufgrund zahlreicher Besuche
von Betreuungseinrichtungen in den letzten Jah-
ren kann ich die verantwortungsvolle Tätigkeit der Kindergarten- und
Hortpädago-
gen/-innen nur bestätigen, weshalb ich Kindergärten, Kinderkrippen
und Horte als
wertvolle familienergänzende, pädagogische Einrichtungen keinesfalls
in Frage ge-
stellt habe noch werde.
Vielmehr habe ich im heurigen Jahr
für die Ausweitung von Öffnungszeiten
sowie den Ausbau betrieblicher Betreuungseinrichtungen und alternativer Betreu-
ungsformen (z.B. Nachtbetreuung) Förderungsmittel in der Höhe von ATS
5 Mio.
(€
363.364) zur Verfügung gestellt.
In einem Schreiben an Rafaela
Keller, Vorsitzende der Berufsgruppe von Kindergar-
ten- und Hortpädagog(inn)en Wiens, habe ich meine Position auch
klargestellt.
Frage 3:
Fragen 3.1, 3.2 und 3.3:
Mir ist die frühere
Karenzregelung bekannt. Ich habe mich im Kontext dieser Aussa-
ge auf zwei Aspekte bezogen:
1.
die niedrige Zuverdienstgrenze während der Vollkarenz, die zwar im Falle
ei-
ner vorübergehenden Beschäftigung höher war, dafür jedoch
zu einer An-
rechnung auf das
Karenzgeld führte und
2. die Ausgestaltung des § 15h Mutterschutzgesetz (Teilzeitbeschäftigung).
Nur etwa 30 % aller
Karenzgeldbezieherlnnen bleiben nach der Geburt beim glei-
chen Dienstgeber. Auch bei Lösung des Dienstverhältnisses
während der Karenz ist
es derzeit nicht möglich, mehr als geringfügig dazuzuverdienen, ohne
das Karenz-
geld zu verlieren. Die Möglichkeit des vorübergehenden Dazuverdienens
über der
Geringfügigkeitsgrenze wurde meines Wissens kaum in Anspruch genommen.
Für eine große Zahl von
Anspruchsberechtigten wird ab 2002 die Möglichkeit von
Teilzeitbeschäftigung und gleichzeitigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld
eine we-
sentliche
Verbesserung gegenüber bisher darstellen, da das Durchschnittseinkom-
men von jungen Eltern
bei einer Herabsetzung der Arbeitszeit um mindestens 2/5 in
den meisten Fällen unter der neuen Zuverdienstgrenze (€ 14.600)
liegen wird.
Frage 4:
Fragen 4.1 und 4.2:
Im Mikrozensus 1995, dem eine
repräsentative Erhebung bei 60.000 Personen zu
Grunde liegt, wurde ein Bedarf an 139.500 Kinderbetreuungsplätzen für
Kinder und
Jugendliche bis 14 Jahren festgestellt. Seither wurden alleine im Rahmen der
Kin-
dergartenmilliarde 1997-2000 32.200 Plätze neu geschaffen. Gleichzeitig
sind im
Vergleich zum Beginn der 90er Jahre die Geburtenzahlen drastisch gesunken.
Es liegt daher auf der Hand, dass derzeit jedenfalls deutlich weniger als
100.000
Betreuungsplätze benötigt werden.
Frage 5:
Einleitend zu dieser Frage
möchte ich ausführen, dass es sich bei den Gesamtbud-
getmitteln für Frauenangelegenheiten um Ermessensausgaben handelt, bestehend
aus Mitteln zur
Förderung von Frauenprojekten (Ansatz 1/15006) und aus Mitteln für
Aufwendungen (Ansatz
1/15008).
Zur Frage nach den
Ermessensausgaben wurden daher von meiner Amtsvorgänge-
rin in der Beantwortung vom 17. April 2000, Nr. 185/JBA, jene finanziellen
Mittel an-
geführt, die laut Bundesvoranschlägen insgesamt für
Frauenangelegenheiten zur
Verfügung
standen.
Zur Frage,
welcher finanzielle Rahmen den Frauenprojekten zur Verfügung steht,
wurden
in meiner Beantwortung vom 20. November 2000, Nr. 179/JBA, ausschließ-
lich die zur
Subventionierung von Frauenprojekten veranschlagten Beträge fest-
gehalten.
In beiden Beantwortungen wurde der
Vollständigkeit halber auch auf die Aufsto-
ckung der Fördermittel für Frauenprojekte im Jahr 1999 durch ein
später beschlos-
senes Budgetüberschreitungsgesetz hingewiesen.
Fragen 5.1, 5.3 und 5.4:
Wie einleitend ausgeführt,
handelt es sich nicht um “ständig wechselnde Budgetzah-
len", bzw. um widersprüchliche Aussagen meinerseits, sondern darum,
dass in Bud-
getverhandlungen und Ausschüssen nicht nur die jeweiligen
Fördermittel, sondern
auch die Gesamtbudgetmittel der einzelnen Fachbereiche zur Diskussion stehen.
Fragen 5.2 und 5.5:
Meinen vergleichenden
Feststellungen liegen ausschließlich die Zahlen laut Bundes-
voranschlägen der jeweiligen Jahre zugrunde. Wie in meinen obigen
Ausführungen
erläutert und durch Beantwortungen meinerseits belegt, habe ich niemals
verschwie-
gen, dass es im Jahr 1999 nach Erstellung des Bundesvoranschlages zu einer Auf-
stockung der Fördermittel im Frauenbereich aufgrund eines
Budgetüberschreitungs-
gesetzes kam.
Frage 6:
Nein.
Die Abteilung VI/6 meines
Ministeriums verweist in spezifischen Fällen unter ande-
rem auf den Verein "Dialog für Kinder Österreich" (ehemals
"Verein Aktion Recht des
Kindes auf beide Eltern"). Dessen stellvertretender Obmann bzw.
Hauptansprech-
partner im Wiener Büro dieses Vereins ist Dr. Tews. Nur in dieser Funktion
wird
Dr. Tews als Ansprechpartner genannt.