3023/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.01.2002
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Dr. Kräuter und GenossInnen betreffend Geschenkannahme
durch Regierungsmitglieder, Nr. 3059/J, wie folgt:
Fragen 1, 2, 7 und 8:
Meine Tätigkeit als
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen umfasst
unter anderem auch offizielle Termine wie Besuche im In- und Ausland, bei denen
ich selbstverständlich auch Aufmerksamkeiten bzw. Ehrengeschenke, die mir
aus
Gründen der Höflichkeit und Gastfreundschaft überreicht werden,
entgegennehme.
Diese Zuwendungen bewegen sich jedoch im Rahmen der üblichen Gepflogenhei-
ten. Diese Vorgangsweise entspricht im Übrigen auch den Regelungen des
Beam-
tendienstrechts.
Fragen 3 bis 6:
An Veranstaltungen privater
Unternehmen und Betriebe nehme ich nur teil, wenn ein
Zusammenhang mit den Aufgaben meines Ressorts gegeben ist. Ich beschränke
mich dabei auf Veranstaltungen fachlichen Charakters, wozu in der Regel
Filialeröff-
nungen, Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen jedoch nicht gehören.
Hinsichtlich der
Annahme von Aufmerksamkeiten bzw. Ehrengeschenken gilt das oben
Ausgeführte.
Frage 9:
Die gegenständliche Frage
bezieht sich auf keinen Gegenstand der Vollziehung.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortungen der Fragen 1 bis 8.