3027/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.01.2002
BUNDESMINISTER
für soziale sichesicherheit und generationen
Ich
beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Ludmilla Pafuss, Dr.
Johan-
nes Jarolim, Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend “Entlassung von
unabhängigen
Tierärzten
im Schlachthof Unterstinkenbrunn", Nr. 3138/J, wie folgt:
Frage 1:
Nach unseren
Informationen ist Herr Josef Müllner Betreiber eines Schlachthofes und
Zerlegebe-
triebes
in Unterstinkenbrunn/Niederösterreich.
Fragen 2 bis 4;
Dieser
Schlachtbetrieb war bereits vor dem Beitritt Österreichs in die EU
für den Innergemein-
schaftlichen
Handel zugelassen und besitzt auch eine Zulassung als Zerlegebetrieb nach dem
F1UG.
Frage 5 und 6:
Monat Geschlachtete Schweine untauglich
insgesamt
Jänner 2000 17.722 47
Februar 2000 15.616 52
März 2000 14.957 53
April 2000 13.384 44
Mai 2000 14.124 45
Juni 2000 12.481 47
Juli 2000 12.132 39
August 2000 11.985 31
September 2000 12.758 39
Oktober 2000 13.917 40
November 2000 13.722 40
Dezember 2000 13.255 23
Untaugliche
Schweine sind auch Konfiskate. Die von der SARIA Bio-Industries
(Tierkörperverwer-
tung
Tulln) vorgelegte Daten beziehen sich nur auf Schweine, da der Schlachthof
Unterstin-
kenbrunn ausschließlich Schweine schlachtet und zerlegt. Es wird darauf
hingewiesen, dass in Nie-
derösterreich
die Angaben in Liter/Kilogramm angegeben sind. Eine Umrechnung auf eine gemein-
same
Einheit z.B. Kg ist nicht möglich. Die Daten sind daher nur bedingt
verwertbar.
2000 It/kg
Borsten kg 161.570,00
Knochen kg 394.102,26
Blut l 738.150,00
Fett kg 194.115,25
Konfiskat kg 1.959.406,83
Frage 7:
15 Tierärzte waren zu diesem Zeitpunkt und sind auch jetzt noch durch den Landeshauptmann von
Niederösterreich mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Gemeinde Unterstinkenbrunn
beauftragt.
Während des Schlachtvorganges waren nach Auskunft des zuständigen Amtstierarztes immer 4
Tierärzte anwesend.
Fragen 8 und 9;
Folgende
Mengen an Fleisch (ausschließlich Schweinefleisch) wurden im Jahre 2001
bis Ende Ok-
tober in diesem Betrieb geschlachtet:
Monat Geschlachtete Schweine untauglich
insgesamt
Jänner 2001 13.573 33
Februar 2001 10.789 28
März 2001 9.727 35
April 2001 10.103 25
Mai 2001 8.928 29
Juni 2001 9.627 32
Juli 2001 8.416 25
August 2001 8.884 16
September 2001 7.794 13
Oktober 2001 10.147 24
Untaugliche
Schweine sind auch Konfiskate. Die von der SARIA Bio-Industries
(Tierkörperverwer-
tung
Tulln) vorgelegte Daten beziehen sich nur auf Schweine, da der Schlachthof
Unterstin-
kenbrunn ausschließlich Schweine schlachtet und zerlegt. Es wird darauf
hingewiesen, dass in Nie-
derösterreich
die Angaben in Liter/Kilogramm angegeben sind. Eine Umrechnung auf eine gemein-
same
Einheit z.B. Kg ist nicht möglich. Die Daten sind daher nur bedingt
verwertbar.
Davon sind folgende Mengen bis November 2001 als Konfiskat angefallen:
lt/kg
Borsten kg 97.840,00
Knochen kg 0,00
Blut l 507.920,00
Fett kg 0,00
Konfiskate kg 2.415.570,00
Fragen 10 bis 16;
Da es sich um einen
reinen Schweineschlachthof handelt, wurden auch keine Rinder in diesem Zeit-
raum
geschlachtet.
Fragen 17 und 18:
Bis zum August 2001
waren laut Auskunft des zuständigen Amtstierarztes während der
Schlachtung
immer 4 Tierärzte zugegen (insgesamt 15 verschiedene Tierärzte). Im
August wurde die Schlacht-
tier- und Fleischuntersuchung (SFU) an die Gemeinde Unterstinkenbrunn
übertragen, da diese 7
Fleischuntersuchungstierärzte angestellt hat. Seit August waren somit
immer 7 Tierärzte während
der
Schlachtung tätig, seitdem eine Tierärztin in Karenz ist, sind immer
6 Tierärzte anwesend.
Fragen 19 und 20:
Dienstgeber
der dzt. beschäftigten Fleischuntersuchungstierärzten ist die
Gemeinde Unterstin-
kenbrunn.
Frage 21:
Nein, der Landesanteil wird monatlich ausbezahlt.
Frage 22:
Das
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Veterinärabteilung,
hat im zweiten Halbjahr
2001
sechs Kontrollen im Sinne des § 16 F1UG durchgeführt. Dabei wurden
Mängelfeststellungen
mit
Fristsetzungen zu deren Behebung getroffen. Die vordringlichsten Mängel
wurden behoben.
Amtstierärztliche
Kontrollen wurden im Jahr 2000 zweimal jährlich durchgeführt, im Jahr
2001 ab
August
aufgrund einer Weisung meines Ressorts täglich, ab Ende September wöchentlich
und seit
zwei
Wochen einmal in zwei Wochen.
Kontrollen
gemäß § 17 F1UG werden an jedem Arbeitstag durchgeführt,
wobei die Kontrollen an
Samstagen (hier findet häufig eine Zerlegung statt) nicht immer
nachvollzogen werden können.
Frage 23:
Die
Einhaltung dieser Verordnung wird von den Fleischuntersuchungsorganen
kontrolliert.
Im
Zeitraum Jänner 2000 bis Juli 2001 wurden sieben Anzeigen erstattet.
Fragen 24 und 25:
Nein, die
Tiere wurden jedoch aufgestallt, getränkt und gefüttert. Die
längste Wartezeit bis zur
Schlachtung
betrug 72 Stunden.
Frage 26:
Laut Protokollbuch des Schlachthofes gab es keine Notschlachtungen.
Fragen 27 und 29:
Wie bereits
in der Beantwortung der Vorfragen dargestellt, handelt es sich beim Schlachthof
Un-
terstinkenbrunn
um einen Schweineschlachthof- und -Zerlegebetrieb.
Frage 28:
Proben, die
auf Rückstände zu untersuchen waren, wurden diesem Schlachtbetrieb
zugeteilt und
gezogen. Alle Proben waren negativ.
Frage 30;
Herr Josef Müllner übt die Funktion eines Gemeinderates aus.
Frage 31:
Ich habe
ursprünglich meine Bedenken angemeldet und diese auch dem für die
Bestellung von
Fleischuntersuchungstierärzten verantwortlichen Landeshauptmann
mitgeteilt. Dieser hat aber ver-
sichert, dass die Tierärzte sorgfaltig ausgesucht und eingehend von einem
unabhängigen fachlich
anerkannten
Amtstierarzt im Auftrag der Gemeinde geschult wurden und deren Tätigkeit
auch ü-
berwacht
wird.
Frage 32;
Nach dem
Fleischuntersuchungsgesetz hat der Landeshauptmann die Schlachttier- und
Fleischunter-
suchung (SFU) der Gemeinde zu übertragen, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen gegeben sind.
Im
Fall Unterstinkenbrunn sehe ich kein Problem der Unvereinbarkeit, da die
derzeit angestellten
Fleischuntersuchungstierärzte
von der Gemeinde ein fixes Gehalt erhalten, das unabhängig von den
Schlachtzahlen
des Betriebes ausbezahlt wird.
Frage 33:
Die
Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) liegt in
mittelbarerer Bundes-
verwaltung
beim Landeshauptmann; dieser hat sie im vorliegenden Fall der Gemeinde
Unterstin-
kenbrunn
übertragen. Es ist die Aufgabe des Landeshauptmannes, für eine
ordnungsgemäße und
reibungslose
SFU zu sorgen. Ich habe auch veranlasst, dass in der Übergangszeit die
Durchführung
der
SFU in kurzen Abständen von den Amtstierärzten kontrolliert wird und
ich wurde auch regel-
mäßig
von den Ergebnissen dieser Kontrollen schriftlich informiert.
Im
übrigen hat die Einhaltung der einschlägigen Gesetze durch die
beschäftigten Tierärzte nach den
mir
vorliegenden Informationen nicht zu einer Entlassung geführt.
Frage 34:
Nein, ähnliche Vorgänge sind meinem Ressort nicht zur Kenntnis gelangt.
Frage 35:
Die
Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) dient in erster Linie dazu, das
Fleisch im Hinblick
auf
seine Genusstauglichkeit für Menschen zu untersuchen und zu beurteilen,
sie ist aber auch von
seuchenpolizeilicher Bedeutung. Es läge daher nicht im Sinne des
Verbraucherschutzes, die SFU zu
privatisieren.
Frage 36:
Grundsätzlich
erfolgt im gesamten EU-Raum die SFU durch Tierärzte. Zu deren
Unterstützung dür-
fen
aber Hilfskräfte verwendet werden, die in ihre Ausbildung und Stellung den
Fleischuntersuchern
in
Österreich entsprechen. Nach § 7 Abs. l des
Fleischuntersuchungsgesetzes (F1UG) ist es dem
Landeshauptmann
möglich, wenn die Durchführung der SFU nicht gesichert ist,
Fleischuntersucher
mit
der SFU zu betrauen, dies aber mit entsprechenden Einschränkungen, die im
F1UG genau fest-
gelegt sind.
Im Jahr 2000 waren in
Österreich in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung 54 Fleischuntersu-
cher tätig.