3028/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.01.2002

 

 


BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Ludmilla Parfuss, Dr.
Krauter und GenossInnen betreffend “Tierschutzgesetz", Nr. 3151 /J, wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Ein bundeseinheitliches, strenges Tierschutzgesetz ist mir seit langem ein wichtiges Anliegen. Ich

unterstütze daher auf politischer Ebene Initiativen, die sich die Verwirklichung dieses Anliegens

zum Ziel gesetzt hat.

Als Bundesminister bin ich ein Organ der Vollziehung und als solches an die bestehenden Gesetze

einschließlich der die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern regelnden

Verfassungsartikel - gebunden.

Frage 4:

Positive Reaktionen der Landeshauptleute in dieser Frage sind keine Angelegenheiten der Vollzie-
hung des Bundes, die mir zur Besorgung gesetzlich zugewiesen sind und daher dem parlamentari-
schen Interpellationsrecht unterliegen. Davon abgesehen teile ich mit, dass mir solche “positiven
Reaktionen" der Landeshauptmänner nicht bekannt geworden sind, wohl aber eine positive Mei-
nungsbekundung von Landeshauptmann Pröll.