3028/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.01.2002
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich
beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Ludmilla Parfuss,
Dr.
Krauter und GenossInnen betreffend “Tierschutzgesetz", Nr. 3151 /J,
wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Ein bundeseinheitliches, strenges Tierschutzgesetz ist mir seit langem ein wichtiges Anliegen. Ich
unterstütze daher auf politischer Ebene Initiativen, die sich die Verwirklichung dieses Anliegens
zum Ziel gesetzt hat.
Als Bundesminister bin ich ein Organ der Vollziehung und als solches an die bestehenden Gesetze
einschließlich der die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern regelnden
Verfassungsartikel - gebunden.
Frage 4:
Positive Reaktionen
der Landeshauptleute in dieser Frage sind keine Angelegenheiten der Vollzie-
hung
des Bundes, die mir zur Besorgung gesetzlich zugewiesen sind und daher dem
parlamentari-
schen
Interpellationsrecht unterliegen. Davon abgesehen teile ich mit, dass mir
solche “positiven
Reaktionen" der Landeshauptmänner nicht bekannt geworden sind, wohl
aber eine positive Mei-
nungsbekundung
von Landeshauptmann Pröll.