303/AB XXI.GP

 

zur Zahl 311/J - NR/2000

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Harald Ofner,

Dr. Sylvia Paphazy und Mag. Eduard Mainon und Kollegen haben an den Bundes -

minister für Justiz eine schriftliche Anfrage betreffend ‚1unregelmäßigkeiten im Pen -

sionistenheim Rosenhain“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die in der Anfrage genannten, das Pensionistenheim der Stadt Graz am Rosenhain

betreffenden, Anzeigesachverhalte wurden der Staatsanwaltschaft Graz auf Grund

zweier am 15. Dezember 1999 und am 12. Jänner dieses Jahres eingelangter Sach -

verhaltsdarstellungen des Grazer Gemeinderates Erich Hyden bekannt. Diese An -

klagebehörde beantragte am 20. Dezember 1999 bei der Untersuchungsrichterin

des Landesgerichtes für Strafsachen Graz - sodann auf die nachangezeigten Sach -

verhalte ausgedehnte - Vorerhebungen. Im Rahmen dieser Vorerhebungen wurden

bisher der Anzeiger Erich Hyden als Zeuge einvernommen, eine Stellungnahme des

Magistratsdirektors der Stadt Graz eingeholt und der Bundespolizeidirektion Graz

umfassende Erhebungsaufträge, die vor allem die Vernehmung von Auskunftsper -

sonen und die Beischaffung von Unterlagen beinhalten, erteilt.

 

Das Bundesministerium für Justiz wurde von dieser Strafsache mit Bericht der

Staatsanwaltschaft Graz vom 10. Februar 2000 in Kenntnis gesetzt.

Zu 2:

 

Neben den vorgenannten bisherigen Vorerhebungsergebnissen liegt der Staatsan -

waltschaft Graz bzw. dem Landesgericht für Strafsachen Graz auch eine Eingabe

einer Angestellten des Pflegeheimes der Stadt Graz am Rosenhain vor. Das Ergeb -

nis der Erhebungsaufträge an die Bundespolizeidirektion Graz ist noch ausständig.

Die Vorerhebungen werden bisher gegen unbekannte Täter (Verantwortliche des

Pflegeheimes der Stadt Graz am Rosenhain) geführt, weil ein konkreter Tatverdacht

gegen bestimmte Personen noch nicht vorliegt.

 

Ich bitte um Verständnis, dass in diesem Verfahrensstadium aus Gründen des Per -

sönlichkeitsschutzes, aber auch im Interesse einer effizienten Strafrechtspflege Er -

hebungsergebnisse nicht bekannt gegeben werden können.

 

Zu 3:

 

Soweit feststellbar, gab es in der Vergangenheit keine Anzeigen oder gerichtliche

Strafverfahren gegen die Betreiber oder gegen Angestellte des Pflegeheimes der

Stadt Graz am Rosenhain.