3030/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.01.2002
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Günther KRÄUTER und GenossInnen haben
am 7.11.2001 unter der Nummer 3038/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "erhärteten Verdacht parteipolitisch motivierter
Schließung von
Gendarmerieposten"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Arbeitsumfang
eines Gendarmeriepostens, der sich zum Teil aus den statisti-
schen Daten des Tätigkeitsnachweises ableiten lässt, ist unter
anderem Grundlage
für die personelle Dotation einer Dienststelle, jedoch keinesfalls
unmittelbar aus-
schlaggebend, inwieweit sie für Strukturmaßnahmen in Frage kommt.
Auszug aus dem
Tätigkeitsnachweis
(in absoluten
Zahlen)
|
|
GP Wundschuh
|
GP Übelbach
|
||||||
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|
1997
|
1998
|
1999
|
2000
|
1997
|
1998
|
1999
|
2000
|
|
Ange-
|
6
|
18
|
14
|
9
|
7
|
2
|
4
|
6
|
|
Ange-
|
35
|
38
|
45
|
37
|
41
|
29
|
34
|
64
|
|
BH-
|
226
|
205
|
200
|
152
|
38
|
32
|
71
|
20
|
|
BH-
|
418
|
422
|
437
|
435
|
213
|
259
|
246
|
270
|
|
Organ-
|
197
|
274
|
183
|
84
|
64
|
83
|
38
|
30
|
|
Verkehrs-
|
45
|
43
|
56
|
53
|
14
|
19
|
22
|
23
|
Zu Frage 2:
Ausschlaggebend für die
Dienststellenstrukturanpassung innerhalb der Bundesgen-
darmerie, deren ausschließliches Ziel es ist, unter Erhaltung der
notwendigen Bür-
gernähe und des Abbaues von vermeidbarem Verwaltungsaufwand, die
Effektivität
und Effizienz des Exekutivdienstes zu steigern, waren die Ihnen bereits mit der
An-
fragebeantwortung 2696/AB (XXI.GP)
übermittelten in entsprechender Relation zu-
einander
stehenden Kriterien.
Gemäß § 25 Abs 4
Personalvertretungsgesetz steht Personalvertretern jene freie
Zeit zu, die sie zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten benötigen. Unter
Berücksichtigung
dieser gesetzlichen Gegebenheit wird die Systemisierung als bedarfsgerecht
erach-
tet.
Zu Frage 3:
Sofern eine Aussage
in dieser Form getätigt wurde, beruht sie offensichtlich auf ei-
nem Irrtum.
Zu Frage 4:
Mit 1. Dezember 2001 wurden die
Polizeidirektoren von Salzburg und Schwechat
ernannt.
Zu Frage 5:
Durch die geringe Entfernung
zwischen Voitsberg und Bärnbach von lediglich ca.
2 km ergibt sich eine
völlig andere Situation.
Zu Frage 6:
Zu Frage 7:
Durch die infolge der
Strukturmaßnahmen erforderlichen Umsystemisierungen wird
es in den Bezirken Graz-Umgebung und Voitsberg unmittelbar zu keinen Absystemi-
sierungen
kommen.
Zu Frage 8:
In der Anfragebeantwortung 2696/AB wurde
festgehalten, dass die in einer ersten
Sondierungsphase aufgelisteten Gendarmerieposten der Landesgendarmeriekom-
manden in der Folge von der zuständigen Fachabteilung des
Gendarmeriezentral-
kommandos in Zusammenarbeit mit den Landes- und zum Teil Bezirksgendarmerie-
kommanden weiteren Detailprüfungen unterzogen wurden. Die Erkenntnisse
wider-
spiegeln sich im Ergebnis der
Dienststellenstrukturanpassung. Die zuständige Fach-
abteilung hat sämtliche Details in der richtigen Form berücksichtigt.
Zu Frage 9:
Zu Frage 10:
Da die Evaluierung
der Dienststellenstruktur nach objektiven Kriterien vorgenommen
wurde, wird seitens des Innenressorts kein Handlungsbedarf gesehen.