3030/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.01.2002

 

 


REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther KRÄUTER und GenossInnen haben
am 7.11.2001 unter der Nummer 3038/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "erhärteten Verdacht parteipolitisch motivierter Schließung von
Gendarmerieposten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

Der Arbeitsumfang eines Gendarmeriepostens, der sich zum Teil aus den statisti-
schen Daten des Tätigkeitsnachweises ableiten lässt, ist unter anderem Grundlage
für die personelle Dotation einer Dienststelle, jedoch keinesfalls unmittelbar aus-
schlaggebend, inwieweit sie für Strukturmaßnahmen in Frage kommt.

Auszug aus dem Tätigkeitsnachweis
(in absoluten Zahlen)

 

 

GP Wundschuh

 

GP Übelbach

 

 

 

1997

 

1998

 

1999

 

2000

 

1997

 

1998

 

1999

 

2000

 

Ange-
zeigte
Verbre-
chen

 

6

 

18

 

14

 

9

 

7

 

2

 

4

 

6

 

Ange-
zeigte
Vergehen

 

35

 

38

 

45

 

37

 

41

 

29

 

34

 

64

 

BH-
Anzeigen

 

226

 

205

 

200

 

152

 

38

 

32

 

71

 

20

 

BH-
Aufträge

 

418

 

422

 

437

 

435

 

213

 

259

 

246

 

270

 

Organ-
mandate

 

197

 

274

 

183

 

84

 

64

 

83

 

38

 

30

 

Verkehrs-
unfälle

 

45

 

43

 

56

 

53

 

14

 

19

 

22

 

23

 

Zu Frage 2:


Ausschlaggebend für die Dienststellenstrukturanpassung innerhalb der Bundesgen-
darmerie, deren ausschließliches Ziel es ist, unter Erhaltung der notwendigen Bür-
gernähe und des Abbaues von vermeidbarem Verwaltungsaufwand, die Effektivität
und Effizienz des Exekutivdienstes zu steigern, waren die Ihnen bereits mit der An-
fragebeantwortung 2696/AB
(XXI.GP) übermittelten in entsprechender Relation zu-
einander stehenden Kriterien.

Gemäß § 25 Abs 4 Personalvertretungsgesetz steht Personalvertretern jene freie
Zeit zu, die sie zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten benötigen. Unter Berücksichtigung
dieser gesetzlichen Gegebenheit wird die Systemisierung als bedarfsgerecht erach-
tet.

Zu Frage 3:

Sofern eine Aussage in dieser Form getätigt wurde, beruht sie offensichtlich auf ei-
nem Irrtum.

Zu Frage 4:

Mit 1. Dezember 2001 wurden die Polizeidirektoren von Salzburg und Schwechat
ernannt.

Zu Frage 5:

Durch die geringe Entfernung zwischen Voitsberg und Bärnbach von lediglich ca.
2 km ergibt sich eine völlig andere Situation.

Zu Frage 6:

Ja

Zu Frage 7:

Durch die infolge der Strukturmaßnahmen erforderlichen Umsystemisierungen wird
es in den Bezirken Graz-Umgebung und Voitsberg unmittelbar zu keinen Absystemi-
sierungen kommen.

Zu Frage 8:

In der Anfragebeantwortung 2696/AB wurde festgehalten, dass die in einer ersten
Sondierungsphase aufgelisteten Gendarmerieposten der Landesgendarmeriekom-
manden in der Folge von der zuständigen Fachabteilung des Gendarmeriezentral-
kommandos in Zusammenarbeit mit den Landes- und zum Teil Bezirksgendarmerie-
kommanden weiteren Detailprüfungen unterzogen wurden. Die Erkenntnisse wider-


spiegeln sich im Ergebnis der Dienststellenstrukturanpassung. Die zuständige Fach-
abteilung hat sämtliche Details in der richtigen Form berücksichtigt.

Zu Frage 9:

Ja

Zu Frage 10:

Da die Evaluierung der Dienststellenstruktur nach objektiven Kriterien vorgenommen
wurde, wird seitens des Innenressorts kein Handlungsbedarf gesehen.