3031/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.01.2002
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen vom
8. November 2001, Nr. 3048/J, betreffend tierquälerische Maßnahmen
in Ungarn, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 2, 4, 6 und 7:
Die Federnproduktion fällt grundsätzlich
nicht in den Bereich der EU-Marktordnungen für
Geflügel und Eier. Damit ist kein Ansatzpunkt für eine
Zuständigkeit des BMLFUW gegeben.
Aufgrund der geltenden Kompetenzverteilung nach Art. 15 B-VG sind für
Angelegenheiten
des Tierschutzes in Gesetzgebung und Vollziehung die Länder
zuständig. Es besteht keine
Möglichkeit, auf innerstaatliche Tierschutzangelegenheiten in Ungarn
Einfluss zu nehmen.
Zu den Fragen 3 und 5:
Im Zuge der Beitrittsverhandlungen werden
Tierschutzfragen thematisiert. Als Teil des
Acquis Communautaire müssen die Regelungen im Tierschutzbereich von den
Beitrittsländern im Falle eines Beitrittes übernommen werden.
Österreich unterstützt diese
Vorgangsweise.