3031/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.01.2002

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen vom
8. November 2001, Nr. 3048/J, betreffend tierquälerische Maßnahmen in Ungarn, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1, 2, 4, 6 und 7:

Die Federnproduktion fällt grundsätzlich nicht in den Bereich der EU-Marktordnungen für
Geflügel und Eier. Damit ist kein Ansatzpunkt für eine Zuständigkeit des BMLFUW gegeben.
Aufgrund der geltenden Kompetenzverteilung nach Art. 15 B-VG sind für Angelegenheiten
des Tierschutzes in Gesetzgebung und Vollziehung die Länder zuständig. Es besteht keine
Möglichkeit, auf innerstaatliche Tierschutzangelegenheiten in Ungarn Einfluss zu nehmen.

Zu den Fragen 3 und 5:

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen werden Tierschutzfragen thematisiert. Als Teil des
Acquis Communautaire müssen die Regelungen im Tierschutzbereich von den
Beitrittsländern im Falle eines Beitrittes übernommen werden. Österreich unterstützt diese
Vorgangsweise.