3032/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.01.2002

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludmilla Parfuss, Dr. Kräuter und Kollegen
vom 23. November 2001, Nr. 3149/J, betreffend Bundestierschutzgesetz, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Nach Art. 15 B-VG sind für Angelegenheiten der Tierhaltung in Gesetzgebung und Vollzie-
hung die Länder zuständig.

Die Länder haben nach Art. 15a B-VG eine Vereinbarung zum Schutz von landwirtschaftli-
chen Nutztieren und eine Vereinbarung zum Schutz von Tieren im außerlandwirtschaftlichen
Bereich abgeschlossen.

Ich habe allerdings schon frühzeitig im Rahmen meines Kompetenzbereiches differenzierte
Förderungssätze bei Stallbaumaßnahmen für besonders tiergerechte Haltung entwickeln
lassen. Im Rahmen der VO EG Nr. 1257/1999 des Rates vom 17.5.1999 über die Förderung
der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den EAGFL werden als wichtige Maßnahme
des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums Investitionen für
Stallbaumaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei wird in Österreich


durch die Höherförderung von Aufstallungen mit besonders tiergerechter Haltung ein we-
sentlicher Impuls gesetzt, den Ansprüchen der Nutztiere noch besser gerecht zu werden.
Des Weiteren darf ich auf die Verankerung von Maßnahmen im Bereich Tierschutz im gel-
tenden Regierungsübereinkommen verweisen.

Zu Frage 4:

Bei mir sind keine derartigen Reaktionen aus den Ländern eingelangt.