3032/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.01.2002
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Ludmilla Parfuss, Dr. Kräuter und Kollegen
vom 23. November 2001, Nr. 3149/J, betreffend Bundestierschutzgesetz, beehre
ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Nach Art. 15 B-VG sind für Angelegenheiten
der Tierhaltung in Gesetzgebung und Vollzie-
hung die Länder zuständig.
Die Länder haben nach Art. 15a B-VG eine Vereinbarung zum
Schutz von landwirtschaftli-
chen Nutztieren und eine Vereinbarung zum Schutz von Tieren im
außerlandwirtschaftlichen
Bereich
abgeschlossen.
Ich habe allerdings schon frühzeitig im Rahmen meines
Kompetenzbereiches differenzierte
Förderungssätze bei Stallbaumaßnahmen für besonders
tiergerechte Haltung entwickeln
lassen. Im Rahmen der VO EG Nr. 1257/1999 des Rates vom 17.5.1999 über die
Förderung
der Entwicklung des
ländlichen Raumes durch den EAGFL werden als wichtige Maßnahme
des österreichischen Programms für die Entwicklung des
ländlichen Raums Investitionen für
Stallbaumaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei
wird in Österreich
durch die Höherförderung von
Aufstallungen mit besonders tiergerechter Haltung ein we-
sentlicher Impuls gesetzt, den Ansprüchen der Nutztiere noch besser
gerecht zu werden.
Des Weiteren darf ich auf die Verankerung von Maßnahmen im Bereich
Tierschutz im gel-
tenden Regierungsübereinkommen verweisen.
Zu Frage 4:
Bei mir sind keine derartigen Reaktionen aus den Ländern eingelangt.