3034/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.01.2002

Vizekanzlerin

BM für öffentliche Leistungen und Sport

 


Die Abgeordneten Ludmilla Parfuss und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3150/J) betreffend “Bundestierschutzgesetz" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Sind Sie bereit den Vorstoss des Finanzministers - gemäß seinem Appell in der Kronenzeitung
vom 5 November 2001 “Ziehen wir an einem Strang — anstatt zu streiten" - für ein
Bundestierschutzgesetz im Ministerrat zu unterstützen?

Frage 2:

Welche Maßnahmen   werden  Sie  vor dem  Hintergrund Ihrer Ressortzuständigkeit zur

Verwirklichung eines Bundestierschutzgesetzes veranlassen?

Frage 3:

Sind Sie bereit in dieser Angelegenheit mit den hervorragenden Experten der wichtigsten
Tierschutzorganisationen Österreichs bei der Vorbereitung dieses Gesetzes
zusammenzuarbeiten ?

Frage 4:

Gab es in diesem Zusammenhang - neben dem Vorstoß des Finanzministers - auch positive

Reaktionen seitens der Landeshauptleute? Wenn ja, welche?


Zu den Fragen 1-4:

Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes-Verfassungsgesetz in
Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetzlichen
Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Da
die gegenständliche Anfrage keine Tätigkeiten der Geschäftsführung der Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport zum Gegenstand hat, ersuche ich um Verständnis, dass ich von
einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehe.