3034/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.01.2002
Vizekanzlerin
BM für öffentliche Leistungen und Sport
Die Abgeordneten Ludmilla Parfuss und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3150/J) betreffend “Bundestierschutzgesetz"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Sind Sie bereit den Vorstoss des
Finanzministers - gemäß seinem Appell in der Kronenzeitung
vom 5 November
2001 “Ziehen wir an einem Strang — anstatt zu streiten" -
für ein
Bundestierschutzgesetz im Ministerrat zu
unterstützen?
Frage 2:
Welche Maßnahmen werden Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ressortzuständigkeit zur
Verwirklichung eines Bundestierschutzgesetzes veranlassen?
Frage 3:
Sind Sie bereit in dieser Angelegenheit mit den hervorragenden
Experten der wichtigsten
Tierschutzorganisationen Österreichs
bei der Vorbereitung dieses Gesetzes
zusammenzuarbeiten ?
Frage 4:
Gab es in diesem Zusammenhang - neben dem Vorstoß des Finanzministers - auch positive
Reaktionen seitens der Landeshauptleute? Wenn ja, welche?
Zu den Fragen 1-4:
Das parlamentarische
Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes-Verfassungsgesetz in
Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den
gesetzlichen
Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2
Bundesministeriengesetz 1986. Da
die
gegenständliche Anfrage keine Tätigkeiten der Geschäftsführung
der Bundesministerin für
öffentliche
Leistung und Sport zum Gegenstand hat, ersuche ich um Verständnis, dass
ich von
einer
Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehe.