3036/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Helmut Dietachmayr und GenossInnen betreffend Pensionsdis-
kussion, Nr. 3067/J, wie folgt:
Frage 1:
Grundsätzlich ist anzumerken,
dass es im Jahr 2000 kein "Pensionsbelastungspa-
ket" gab, sondern Pensionsreformmaßnahmen, die mit dazu beitragen,
die finanziel-
le Sicherheit der ausbezahlten Leistungen auch weiterhin zu gewährleisten:
In be-
stehende Pensionen wurde vom Gesetzgeber nicht eingegriffen.
Gerade bei den Maßnahmen des Jahres 2000 handelt es sich um sinnvoll
aufeinan-
der abgestimmte Einzelmaßnahmen, die bewirken, dass die Zuwächse bei
den Pen-
sionsaufwendungen bzw. beim Bundesbeitrag nicht überproportional, sondern
in Re-
lation zum gesamten Wachstum der Volkswirtschaft ansteigen.
Daher droht dem Pensionssystem auch in Zukunft kein "Finanzinfarkt. Wohl
zeigen
aber sämtliche Langfristszenarien, die für die öffentlichen
Altersvorsorgesysteme
Österreichs erstellt worden sind, ein Ansteigen der Pensionsaufwendungen
gemes-
sen am Bruttoinlandsprodukt: Dies bedeutet, dass langfristig - selbst bei
Eintreten
der günstigsten Bedingungen - mehr Mittel für die Finanzierung der
Pensionssyste-
me aufgewendet werden müssen. Gerade deshalb hat der Gesetzgeber das
Aufga-
bengebiet des ehemaligen Beirates für die Renten und Pensionsanpassung,
nun-
mehr Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, dergestalt erweitert, dass
in
regelmäßigen Abständen Langfristszenarien über die
Entwicklung der gesetzlichen
Pensionsversicherung erstellt werden müssen.
Zugleich wurden unter der Leitung von Prof. Tomandl mehrere
Arbeitsgruppen ein-
gerichtet, die sich ebenfalls mit Fragen der Weiterentwicklung des
österreichischen
Pensionssystems
beschäftigen.
Frage 2:
Im internationalen
Vergleich weist Österreich eine der niedrigsten Erwerbsquoten in
den Altersbereichen der 55- bis 65-jährigen auf. Eine Ursache dafür
war nicht zuletzt
das äußerst niedrige Antrittsalter für die vorzeitigen
Alterspensionen sowie die hohe
Invalidisierungshäufigkeit in
Österreich.
Gerade
deshalb war die Bundesregierung beim Pensionsreformkonzept 2000 be-
müht, Maßnahmen zu setzen, die zu einer Erhöhung des
durchschnittlichen Zu-
gangsalters
führen: In diesem Sinne sind folgende Maßnahmen zu nennen:
• Wegfall der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit;
•
etappenweise Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitigen
Alterspensionen von
55 auf 56,5 Jahre (Frauen) bzw. von 60 auf 61,5 Jahre (Männer);
•
Verstärkung der Zu- und Abschläge bei einem späteren bzw.
früheren Pensions-
antritt.
Diese Maßnahmen sollten
positive Auswirkungen auf eine Anhebung des durch-
schnittlichen
Pensionsalters haben.
Darüber
hinaus wurden auf europäischer Ebene mehrfach Zielvereinbarungen dar-
über gefasst,
mittel- und langfristig sowohl die Gesamterwerbsbeteiligung als auch
insbesondere die Erwerbsbeteiligung bei den höheren Altersgruppen
anzuheben:
Dies wird eine der wichtigsten Aufgaben der zukünftigen
Beschäftigungspolitik sein.
Frage 3:
Die Forderung von Prof. Mazal, das
Pensionsantrittsalter für kinderlose Frauen sofort
an jenes der Männer anzugleichen, wird von mir nicht unterstützt.
Frage 4:
Ich betreibe
weder "Panikmache", noch gibt es eine "gezielte Kampagne"
zur Zer-
schlagung unseres Pensionssystems: Derartige negative Stimmungsmache wird al-
lenfalls von den
Oppositionsparteien betrieben.
Frage 5:
Die Arbeiten der von Prof.Tomandl geleiteten
Kommission zur langfristigen Pensi-
onsentwicklung bzw. deren Untergruppen sind noch nicht abgeschlossen, so dass
diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden
kann.
Frage 6:
Eine der
wichtigsten Ursachen für das frühe Ausscheiden der
österreichischen Be-
völkerung aus
dem Erwerbsleben ist die hohe Invalidisierungsquote. Daher widmen
sich mehrere Arbeitsgruppen der mehrfach genannten Tomandl-Kommission dem
Thema "Neugestaltung der Invaliditätspensionen" und dem Thema
"Rehabilitation".
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Darüber hinaus ist einer der
Arbeitsschwerpunkte des Fonds “Gesundes Österreich",
die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen durch Projekte zur
Gesundheitsförderung im
Betrieb zu unterstützen. Neben der bisher schon durchgeführten
Teilfinanzierung
von
Projektanträgen in diesem Bereich wird der Fonds im Jahr 2002
Modellprojekte
in Auftrag geben, um die Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung
in
Österreich,
besonders in Klein- und Mittelbetrieben, zu verstärken. Dies steht auch in
Übereinstimmung
mit den Zielen und Schwerpunkten des Europäischen Netzwerks
zur Betrieblichen Gesundheitsförderung der EU.
Im Übrigen verweise ich auf
die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit.
Frage 7:
Auch die Beantwortung
dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich,
sondern in den Verantwortungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
und Ar-
beit.