3036/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Helmut Dietachmayr und GenossInnen betreffend Pensionsdis-
kussion, Nr. 3067/J, wie folgt:

Frage 1:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es im Jahr 2000 kein "Pensionsbelastungspa-
ket" gab, sondern Pensionsreformmaßnahmen, die mit dazu beitragen, die finanziel-
le Sicherheit der ausbezahlten Leistungen auch weiterhin zu gewährleisten: In be-
stehende Pensionen wurde vom Gesetzgeber nicht eingegriffen.
Gerade bei den Maßnahmen des Jahres 2000 handelt es sich um sinnvoll aufeinan-
der abgestimmte Einzelmaßnahmen, die bewirken, dass die Zuwächse bei den Pen-
sionsaufwendungen bzw. beim Bundesbeitrag nicht überproportional, sondern in Re-
lation zum gesamten Wachstum der Volkswirtschaft ansteigen.
Daher droht dem Pensionssystem auch in Zukunft kein "Finanzinfarkt. Wohl zeigen
aber sämtliche Langfristszenarien, die für die öffentlichen Altersvorsorgesysteme
Österreichs erstellt worden sind, ein Ansteigen der Pensionsaufwendungen gemes-
sen am Bruttoinlandsprodukt: Dies bedeutet, dass langfristig - selbst bei Eintreten
der günstigsten Bedingungen - mehr Mittel für die Finanzierung der Pensionssyste-
me aufgewendet werden müssen. Gerade deshalb hat der Gesetzgeber das Aufga-
bengebiet des ehemaligen Beirates für die Renten und Pensionsanpassung, nun-
mehr Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, dergestalt erweitert, dass in
regelmäßigen Abständen Langfristszenarien über die Entwicklung der gesetzlichen
Pensionsversicherung erstellt werden müssen.

Zugleich wurden unter der Leitung von Prof. Tomandl mehrere Arbeitsgruppen ein-
gerichtet, die sich ebenfalls mit Fragen der Weiterentwicklung des österreichischen
Pensionssystems beschäftigen.


Frage 2:

Im internationalen Vergleich weist Österreich eine der niedrigsten Erwerbsquoten in
den Altersbereichen der 55- bis 65-jährigen auf. Eine Ursache dafür war nicht zuletzt
das äußerst niedrige Antrittsalter für die vorzeitigen Alterspensionen sowie die hohe
Invalidisierungshäufigkeit in Österreich.

Gerade deshalb war die Bundesregierung beim Pensionsreformkonzept 2000 be-
müht, Maßnahmen zu setzen, die zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Zu-
gangsalters führen: In diesem Sinne sind folgende Maßnahmen zu nennen:

•  Wegfall der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit;

•  etappenweise Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitigen Alterspensionen von
55 auf 56,5 Jahre (Frauen) bzw. von 60 auf 61,5 Jahre (Männer);

•  Verstärkung der Zu- und Abschläge bei einem späteren bzw. früheren Pensions-
antritt.

Diese Maßnahmen sollten positive Auswirkungen auf eine Anhebung des durch-
schnittlichen Pensionsalters haben.

Darüber hinaus wurden auf europäischer Ebene mehrfach Zielvereinbarungen dar-
über gefasst, mittel- und langfristig sowohl die Gesamterwerbsbeteiligung als auch
insbesondere die Erwerbsbeteiligung bei den höheren Altersgruppen anzuheben:
Dies wird eine der wichtigsten Aufgaben der zukünftigen Beschäftigungspolitik sein.

Frage 3:

Die Forderung von Prof. Mazal, das Pensionsantrittsalter für kinderlose Frauen sofort
an jenes der Männer anzugleichen, wird von mir nicht unterstützt.

Frage 4:

Ich betreibe weder "Panikmache", noch gibt es eine "gezielte Kampagne" zur Zer-
schlagung unseres Pensionssystems: Derartige negative Stimmungsmache wird al-
lenfalls von den Oppositionsparteien betrieben.

Frage 5:

Die Arbeiten der von Prof.Tomandl geleiteten Kommission zur langfristigen Pensi-
onsentwicklung bzw. deren Untergruppen sind noch nicht abgeschlossen, so dass
diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden kann.

Frage 6:

Eine der wichtigsten Ursachen für das frühe Ausscheiden der österreichischen Be-
völkerung aus dem Erwerbsleben ist die hohe Invalidisierungsquote. Daher widmen
sich mehrere Arbeitsgruppen der mehrfach genannten Tomandl-Kommission dem
Thema "Neugestaltung der Invaliditätspensionen" und dem Thema "Rehabilitation".


-3-

Darüber hinaus ist einer der Arbeitsschwerpunkte des Fonds “Gesundes Österreich",
die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen durch Projekte zur Gesundheitsförderung im
Betrieb zu unterstützen. Neben der bisher schon durchgeführten Teilfinanzierung
von Projektanträgen in diesem Bereich wird der Fonds im Jahr 2002 Modellprojekte
in Auftrag geben, um die Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung in
Österreich, besonders in Klein- und Mittelbetrieben, zu verstärken. Dies steht auch in
Übereinstimmung mit den Zielen und Schwerpunkten des Europäischen Netzwerks
zur Betrieblichen Gesundheitsförderung der EU.

Im Übrigen verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit.

Frage 7:

Auch die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich,
sondern in den Verantwortungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Ar-
beit.