3040/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3Ö40/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen am 8. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 der Anfrage:

Die genannten Angelegenheiten fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Kollektivvertragspolitik fällt in den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht in den
Prozess der Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden.


 


Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als Mitglieds-
beitrag 2000 und im Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001 über-
wiesen.

Folgende in der Anfrage genannte Organisationen haben vom Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:

u  Ärzte ohne Grenzen

u  Aidshilfe Oberösterreich

u  Caritas Socialis Pflege- und Sozialzentrum Rennweg

u  Cristoffel Blindenmission

u  Emmausgemeinschaft, St. Polten

u  Friedensdorf International

u  Pro Mente Kärnten

u  Pro Mente Oberösterreich

u  Pro Mente Steiermark

u   Pro Mente Wien

u   Rote Nasen Clowndoctors

u   Stiftung Kindertraum

Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf insgesamt S 72.898.933 (€ 5.297.772),
die Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 59.369.972 (€ 4.314.584), wobei für das
laufende Jahr 2001 und für Folgejahre Verpflichtungen in der Höhe von insgesamt
S 27.740.414 (€ 2.015.975) vorgebucht sind.


Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährung von Beihilfen aus Mitteln
der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine Subvention für den je-
weiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice nutzt
das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten gemeinnützigen
Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die Beschäftigung von Lang-
zeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Unter-
stützungsmaßnahmen (zB. Kinderbetreuung).