3040/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 3Ö40/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy
und Genossen am 8. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 der Anfrage:
Die genannten Angelegenheiten
fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Kollektivvertragspolitik fällt in
den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht
in den
Prozess der Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden.
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Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als
Mitglieds-
beitrag 2000 und im Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001
über-
wiesen.
Folgende in der Anfrage genannte
Organisationen haben vom Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:
u Ärzte ohne Grenzen
u Aidshilfe Oberösterreich
u Caritas Socialis Pflege- und Sozialzentrum Rennweg
u Cristoffel Blindenmission
u Emmausgemeinschaft, St. Polten
u Friedensdorf International
u Pro Mente Kärnten
u Pro Mente Oberösterreich
u Pro Mente Steiermark
u Pro Mente Wien
u Rote Nasen Clowndoctors
u Stiftung Kindertraum
Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf insgesamt S 72.898.933
(€ 5.297.772),
die Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 59.369.972 (€ 4.314.584), wobei
für das
laufende Jahr 2001
und für Folgejahre Verpflichtungen in der Höhe von insgesamt
S
27.740.414 (€ 2.015.975) vorgebucht sind.
Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährung von
Beihilfen aus Mitteln
der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine
Subvention für den je-
weiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice
nutzt
das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten
gemeinnützigen
Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die
Beschäftigung von Lang-
zeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-,
Qualifizierungs- und Unter-
stützungsmaßnahmen
(zB. Kinderbetreuung).