3041/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 3041/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy
und Genossen am 8. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:
Die genannten Angelegenheiten
fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Kollektivvertragspolitik fällt in
den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht
in den
Prozess der Kollektiwertragsverhandlungen eingebunden.
Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als
Mitglieds-
beitrag 2000 und im
Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001 über-
wiesen. Weiters wurde
seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im
Jahr 2001 an das
Österreichische Rote Kreuz OÖ ein Betrag in Höhe von S 6.050
(€ 439,67)
für einen Erste-Hilfe-Kurs sowie an das Rote Kreuz, Bezirksstelle Hall/
Tirol ein Betrag in Höhe von S 1.000 (€ 72,67) für einen
Erste-Hilfe-Kurs im Jahr
2000,
überwiesen.
Folgende in der Anfrage genannte Organisationen haben von
Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:
u Caritas Diözese Eisenstadt
u Caritas Diözese St. Polten
u Caritas Erzdiözese Wien
u Caritas Socialis Pflege- und Sozialzentrum Rennweg
u Emmausgemeinschaft St. Polten
u Kärntner Hilfswerk Klagenfurt
u Lebenshilfe Oberösterreich
u Lebenshilfe Tirol
u Lebenshilfe Vorarlberg
u Österreichisches Rotes Kreuz Burgenland
u Österreichisches Rotes Kreuz Oberösterreich
u Österreichisches Rotes Kreuz Steiermark
u Pro Mente Kärnten
u Pro Mente Oberösterreich
u Pro Mente Steiermark
u Salzburger Hilfswerk
u Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit
u Volkshilfe Burgenland
u Volkshilfe Oberösterreich
u Volkshilfe Österreich
u Volkshilfe Salzburg
u Volkshilfe Steiermark
u Volkshilfe Wien
Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf
insgesamt S 176.179.094 (€ 12.803.434)
und die Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 130.133.203 (€ 9.457.149),
wobei für
das laufende Jahr
2001 und für die Folgejahre noch Verpflichtungen in der Höhe von
insgesamt
S 63.030.074 (€ 4.580.574) vorgebucht sind.
Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährung von
Beihilfen aus Mitteln
der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine
Subvention für den je-
weiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice
nutzt
das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten
gemeinnützigen
Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die
Beschäftigung von Lang-
zeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-,
Qualifizierungs- und Unter-
stützungsmaßnahmen
(zB. Kinderbetreuung).