3041/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3041/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen am 8. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:

Die genannten Angelegenheiten fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Kollektivvertragspolitik fällt in den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht in den
Prozess der Kollektiwertragsverhandlungen eingebunden.


Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als Mitglieds-
beitrag 2000 und im Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001 über-
wiesen. Weiters wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im
Jahr 2001 an das Österreichische Rote Kreuz OÖ ein Betrag in Höhe von S 6.050
(€ 439,67) für einen Erste-Hilfe-Kurs sowie an das Rote Kreuz, Bezirksstelle Hall/
Tirol ein Betrag in Höhe von S 1.000 (€ 72,67) für einen Erste-Hilfe-Kurs im Jahr
2000, überwiesen.

Folgende in der Anfrage genannte Organisationen haben von Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:

u  Caritas Diözese Eisenstadt

u  Caritas Diözese St. Polten

u  Caritas Erzdiözese Wien

u Caritas Socialis Pflege- und Sozialzentrum Rennweg

u  Emmausgemeinschaft St. Polten

u  Kärntner Hilfswerk Klagenfurt

u  Lebenshilfe Oberösterreich

u  Lebenshilfe Tirol

u  Lebenshilfe Vorarlberg

u  Österreichisches Rotes Kreuz Burgenland

u  Österreichisches Rotes Kreuz Oberösterreich

u  Österreichisches Rotes Kreuz Steiermark

u  Pro Mente Kärnten

u  Pro Mente Oberösterreich

u  Pro Mente Steiermark

u  Salzburger Hilfswerk

u  Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit

u  Volkshilfe Burgenland


u  Volkshilfe Oberösterreich

u  Volkshilfe Österreich

u  Volkshilfe Salzburg

u  Volkshilfe Steiermark

u  Volkshilfe Wien

Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf insgesamt S 176.179.094 (€ 12.803.434)
und die Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 130.133.203 (€ 9.457.149), wobei für
das laufende Jahr 2001 und für die Folgejahre noch Verpflichtungen in der Höhe von
insgesamt S 63.030.074 (€ 4.580.574) vorgebucht sind.

Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährung von Beihilfen aus Mitteln
der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine Subvention für den je-
weiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice nutzt
das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten gemeinnützigen
Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die Beschäftigung von Lang-
zeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Unter-
stützungsmaßnahmen (zB. Kinderbetreuung).