3042/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 3046/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy
und Genossen am 8.
November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:
Die genannten Angelegenheiten
fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Kollektivvertragspolitik fällt in
den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht
in den
Prozess der Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als
Mitglieds-
beitrag 2000 und im
Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001 über-
wiesen.
Folgende in der Anfrage genannte
Organisationen haben vom Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:
u Behindertendorf Altenhof
u Lebenshilfe Oberösterreich
u Lebenshilfe Tirol
u Lebenshilfe Vorarlberg
u Zivilinvalidenverband Österreich
Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf
insgesamt S 2.704.211 (€196.522,68),
die Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 1.099.281 (€ 79.887,87), wobei
für das
laufende Jahr 2001
und für Folgejahre Verpflichtungen in der Höhe von insgesamt
S 1.172.633 (€ 85.218,56) vorgebucht sind.
Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährung von
Beihilfen aus Mitteln
der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine
Subvention für den je-
weiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice
nutzt
das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten
gemeinnützigen
Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die
Beschäftigung von Lang-
zeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-,
Qualifizierungs- und Unter-
stützungsmaßnahmen
(zB. Kinderbetreuung).