3042/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3046/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen am 8. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:

Die genannten Angelegenheiten fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Kollektivvertragspolitik fällt in den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht in den
Prozess der Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden.


Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als Mitglieds-
beitrag 2000 und im Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001 über-
wiesen.

Folgende in der Anfrage genannte Organisationen haben vom Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:

u  Behindertendorf Altenhof

u  Lebenshilfe Oberösterreich

u  Lebenshilfe Tirol

u  Lebenshilfe Vorarlberg

u  Zivilinvalidenverband Österreich

Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf insgesamt S 2.704.211 (€196.522,68),
die Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 1.099.281 (€ 79.887,87), wobei für das
laufende Jahr 2001 und für Folgejahre Verpflichtungen in der Höhe von insgesamt

S 1.172.633 (€ 85.218,56) vorgebucht sind.

Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährung von Beihilfen aus Mitteln
der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine Subvention für den je-
weiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice nutzt
das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten gemeinnützigen
Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die Beschäftigung von Lang-
zeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Unter-
stützungsmaßnahmen (zB. Kinderbetreuung).