3044/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


VIZEKANZLERIN

DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Dr. Susanne Riess-Passer
Bundesministerium für
ÖFFENTLICHE leistung und sport

Die Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen haben an mich eine schriftliche
Anfrage (3190/J) betreffend “Neuregelung des km-Geldes" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Werden Sie das Kilometergeld - wie vielfach gefordert - auf 5,50 Schilling erhöhen?

Frage 2:

Falls ja, ab wann ist mit dieser Erhöhung zu rechnen?

Zu Frage 1 und 2:

Nein, ich habe nach wie vor nicht die Absicht, das Kilometergeld auf 5,50 S zu erhöhen.

Frage 3:

Falls nein, was spricht Ihrer Meinung nach gegen eine Erhöhung des Kilometergeldes auf

5,50 Schilling?

Zu Frage 3:

Eine Analyse der Kilometergeldregelungen von Mitgliedsstaaten der EU hat ergeben, dass das
durchschnittliche Kilometergeld bei 4,35 S liegt (siehe Beilage A zur Anfragebeantwortung
2050/J). Das österreichische Kilometergeld liegt daher mit 4,90 S deutlich über dem EU-
Durchschnitt.


Frage 4:

Halten Sie immer noch an Ihrem Vorhaben fest, eine neue Kilometergeldberechnung in

Anlehnung an das deutsche Kilometergeldmodell zu schaffen?

Zu Frage 4:

Ich bin nach wie vor von der Praktikabilität des in der - von Ihnen zitierten -
Anfragebeantwortung 2050/J eingehend dargestellten Modells überzeugt. Die konkrete
Gestaltung hängt jedoch wesentlich vom Ausgang der kurz vor dem Abschluss stehenden
Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über eine Neuregelung des
Reisegebührenrechts und des amtlichen Kilometergeldes ab. Da ich dem endgültigen
Verhandlungsergebnis nicht vorgreifen möchte, kann ich über die betragliche Gestaltung
derzeit noch keine Aussage treffen.

Frage 5:

Falls ja, ab wann ist mit dieser finanziell schlechteren Kilometergeldregelung in Anlehnung

an das deutsche Modell zu rechnen und wie soll diese konkret aussehen?

Zu Frage 5:

Derzeit gehe ich von einem Inkrafttreten der Reform des Reisegebührenrechts - und damit
auch der neuen Kilometergeldregelung - am 1. Juli 2002 aus. Ich möchte - wie bereits in der
Anfragebeantwortung 2050/J ausgeführt - noch einmal darauf hinweisen, dass die
Neuregelung auf plausiblen, den tatsächlichen Mehraufwand abgeltenden Grundlagen für die
Berechnung des Kilometergeldes basieren sollte. Die betragliche Festlegung des
österreichischen Kilometergeldes soll zwar nach dem deutschen Modell, aber auf Grund
aktueller österreichischer Daten in Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
festgelegt werden. Es kann daher vor der Ermittlung der aktuellen österreichischen Daten
keine objektive Aussage über die konkrete Gestaltung und daher auch nicht über die von
Ihnen angenommene finanzielle Verschlechterung getroffen werden.