3044/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
VIZEKANZLERIN
DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Dr.
Susanne Riess-Passer
Bundesministerium für ÖFFENTLICHE leistung und sport
Die
Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen haben an mich eine schriftliche
Anfrage
(3190/J) betreffend “Neuregelung des km-Geldes" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Werden Sie das Kilometergeld - wie vielfach gefordert - auf 5,50 Schilling erhöhen?
Frage 2:
Falls ja, ab wann ist mit dieser Erhöhung zu rechnen?
Zu Frage 1 und 2:
Nein, ich habe nach wie vor nicht die Absicht, das Kilometergeld auf 5,50 S zu erhöhen.
Frage 3:
Falls nein, was spricht Ihrer Meinung nach gegen eine Erhöhung des Kilometergeldes auf
5,50 Schilling?
Zu Frage 3:
Eine Analyse der
Kilometergeldregelungen von Mitgliedsstaaten der EU hat ergeben, dass das
durchschnittliche
Kilometergeld bei 4,35 S liegt (siehe Beilage A zur Anfragebeantwortung
2050/J). Das österreichische Kilometergeld liegt daher mit 4,90 S deutlich
über dem EU-
Durchschnitt.
Frage 4:
Halten Sie immer noch an Ihrem Vorhaben fest, eine neue Kilometergeldberechnung in
Anlehnung an das deutsche Kilometergeldmodell zu schaffen?
Zu Frage 4:
Ich bin nach wie vor von der
Praktikabilität des in der - von Ihnen zitierten -
Anfragebeantwortung 2050/J eingehend dargestellten Modells überzeugt. Die
konkrete
Gestaltung hängt jedoch wesentlich vom Ausgang der kurz vor dem Abschluss
stehenden
Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über eine
Neuregelung des
Reisegebührenrechts und des amtlichen Kilometergeldes ab. Da ich dem
endgültigen
Verhandlungsergebnis nicht vorgreifen möchte, kann ich über die
betragliche Gestaltung
derzeit noch keine Aussage treffen.
Frage 5:
Falls ja, ab wann ist mit dieser finanziell schlechteren Kilometergeldregelung in Anlehnung
an das deutsche Modell zu rechnen und wie soll diese konkret aussehen?
Zu Frage 5:
Derzeit gehe ich von einem Inkrafttreten der Reform des
Reisegebührenrechts - und damit
auch der neuen Kilometergeldregelung - am
1. Juli 2002 aus. Ich möchte - wie bereits in der
Anfragebeantwortung 2050/J ausgeführt - noch einmal darauf hinweisen, dass
die
Neuregelung auf plausiblen, den
tatsächlichen Mehraufwand abgeltenden Grundlagen für die
Berechnung des Kilometergeldes
basieren sollte. Die betragliche Festlegung des
österreichischen Kilometergeldes soll zwar nach dem deutschen
Modell, aber auf Grund
aktueller österreichischer Daten in
Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
festgelegt werden. Es kann daher vor der Ermittlung der aktuellen
österreichischen Daten
keine objektive Aussage über die konkrete Gestaltung und daher auch nicht
über die von
Ihnen angenommene finanzielle
Verschlechterung getroffen werden.