3048/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.01.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3073/J-NR/2001 betreffend Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 14. November 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2, 7 und 8:

Welche Geschenke bzw. Vermögensvorteile wurden von Ihnen seit Ihrem Amtsantritt angenommen
und welchen Wert repräsentieren diese, jeweils geordnet nach Zuwendung?

Welcher Verwendung wurden die unter 1. angefragten Geschenke zugeführt?

Wie beurteilen Sie die Annahme von Geschenken durch ein Regierungsmitglied allgemein und
welche Usancen pflegen Sie hinsichtlich der Geschenkannahme in Ihrem Bereich?

Wie beurteilen Sie die Entgegennahme von Geschenken durch Sie im Lichte der Tatsache, dass es
Ihren Beamten untersagt ist, solche Zuwendungen im Hinblick auf deren amtliche Stellung
anzunehmen?

Antwort:

Ich nehme in meiner Tätigkeit als Verkehrsministerin selbstverständlich Aufmerksamkeiten wie z.B.
Gastgeschenke, die ich im Zusammenhang mit Besuchen im In- und Ausland erhalte, entgegen. Alle
diese Zuwendungen bewegen sich jedoch im Rahmen der üblichen Gepflogenheiten. Diese
Vorgangsweise entspricht im übrigen auch den Regelungen des Beamtendienstrechts.

Fragen 3 bis 6 und 9:

Für welche privaten Unternehmen wurden Sie bisher im Zuge von Veranstaltungen (z.B.
Filialeröffnungen, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen, etc.) tätig und in welcher Form wurde von Ihnen
zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen?

Erhielten Sie für die Teilnahme an den unter 3. angefragten Veranstaltungen Gegenleistungen und
wenn ja, in welcher Form, gereiht nach Veranstaltung?


Erhalten Sie aufgrund der unter 3. angefragten Teilnahme an Veranstaltungen Begünstigungen beim
Erwerb von Produkten (Rabatte) dieser Unternehmen und wenn ja, in welcher Höhe, gereiht nach
Unternehmen?

Bekommen Sie aufgrund der Teilnahme bei den unter 3. angefragten Veranstaltungen Zuwendungen
von den durchführenden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch beläuft sich der kapitalisierte
Vermögensvorteil Ihrerseits aus diesen Geschenken und Rabatten?

Inwieweit werden die oben näher bezeichneten Zuwendungen an Ihre selbst auferlegte
Verdienstgrenze eingerechnet?

Antwort:

In meiner Eigenschaft als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie habe ich auch
Kontakt mit der österreichischen Wirtschaft und mit Unternehmen und nehme - nach Maßgabe
meiner terminlichen Möglichkeiten - auch an Veranstaltungen in diesem Rahmen teil. Ich beschränke
mich dabei auf Veranstaltungen fachlichen Charakters.

Aus dieser wirtschaftspolitischen Tätigkeit erwachsen keinerlei Gegenleistungen an meine Person.