3049/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.01.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3081/J-NR/2001 betreffend Gürtelstraßenprojekte im
Raum Graz, die die Abgeordneten Lichtenberger und FreundInnen am 14. November
2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Informationen liegen Ihnen
zu Verlauf und Ergebnissen des "Informationsabends für das
Anhörungsverfahren
gem. § 14 Bundesstraßengesetz" am 2.10.2001 in Graz-Liebenau
vor?
Antwort:
Es wurden Äußerungen zweier
Bürgerinitiativen und einer Einzelperson abgegeben. Die
Überprüfung der darin enthaltenen Argumente und der dazu von der
Bundesstraßenverwaltung
Steiermark erfolgten Stellungnahme hat dazu geführt, dass eine Verordnung
nach § 14 BStG 1971
i.d.g.F.
nähergetreten werden könnte. Ob es zu einer solchen Verordnung kommen
wird, hängt
jedoch vom Ergebnis
der laufenden Veranlassungen zur Verländerung von Bundesstraßen ab.
Im
Fall der
Erklärung zur Landesstraße wird das Land Steiermark eine
entsprechende Verordnung in
seinem Wirkungsgebiet zu erlassen haben.
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand
betreffend der Aufteilung der Finanzierung des Grazer Südgürtel-
Projektes zwischen Bund, Land, Stadt und eventuellen anderen Financiers und
welche
a) verbindlichen Vereinbarungen mit wem,
b) politischen Zusagen von
wem
gibt es in diesem Zusammenhang?
Antwort:
Die Gesamtkosten betragen rund
€ 37,8 Mio. (ATS 520 Mio.), davon sollte die Stadt Graz den
Mehraufwand für die durchgehende Tunnelführung in der Höhe von
ca. € 5,1 Mio. (ATS 70 Mio.)
übernehmen.
Im Zuge der
Genehmigung des Vorprojektes für den Abschnitt St. Peter-Puntigam wurde
die
Bundesstraßenverwaltung im Amt der Steiermärkischen Landesregierung
beauftragt, eine
Kostenbeteiligung der Stadt Graz in der Höhe der Differenz der Kosten für eine teilweise offene
Trasse und der durchgehenden Tunnelstrecke herbeizuführen. Der Grund dafür waren die Vorteile
der Stadt in Hinblick auf die Raum- und Stadtentwicklung.
In verkehrlicher und umweltbezogener Hinsicht waren beide Varianten annähernd gleich zu
beurteilen.
Frage 3:
Wie beurteilen Sie im Lichte des
derzeitigen Verhandlungsstandes zur Frage der Verländerung der
Bundesstraßen B und angesichts der mehrfachen Ankündigung einer
Kostenbeteiligung von Stadt
Graz und/oder Land Steiermark die Feststellung Ihres Grazer Parteikollegen StR
Josel, wonach es
sich beim Südgürtel um ein "reines Bundesprojekt" handle?
Antwort:
Aufgrund des derzeitigen Standes
der Überlegungen zur Verländerung der Bundesstraßen B wird
die B 67a dem Land Steiermark als Landesstraße übergeben
werden. Es wird sich dann um ein
reines Landesstraßenprojekt handeln.
Fragen 4, 5 und 6:
Ist es zutreffend, dass ab 2003 500 Mio. S für den Bau der Unterflurtrasse Südgürtel zur
Verfügung stehen, und wer soll dieses Geld zur Verfügung stellen?
Ist es zutreffend, dass für das Gesamtprojekt seitens des Bundes 500 Mio. S zur Verfügung
stehen?
Ist es zutreffend, dass für das Projekt Südgürtel ab 2003 "bauwirksame Mittel vorgesehen
werden"?
Antwort
Zufolge der bisherigen
Zuständigkeiten war in der Bedarfsfeststellung für den
Bundesstraßenausbau eine Mittelbereitstellung ab 2003 vorgesehen. Nach
einer Übertragung an
das Land wird der Landeshauptmann von Steiermark die für Planung und Bau
erforderlichen Mittel
aus den dem Land Steiermark im Zuge des Finanzausgleiches zugewiesenen Mittel
zu bedecken
haben.
Frage 7:
Ist es zutreffend, dass das
Projekt Südgürtel "höchste Priorität" hat und auf
welchen
vergleichenden Kriterien, Auswahlverfahren o.ä. beruht diese
Prioritätensetzung?
Antwort:
Dieses Projekt wurde in der mit dem
Bundesland Steiermark abgestimmten Bedarfsfeststellung für
den Bundesstraßenausbau in der Stufe 1 an zehnter Stelle gereiht.
Anfrage 8:
Wird der Südgürtel in
Zukunft ein Teil des verländerten oder des der ASFINAG zugeordneten
Bundesstraßennetzes sein?
Antwort:
Der Südgürtel wird voraussichtlich ein Teil des verländerten Straßennetzes sein.
Fragen 9 und 17:
Ist es zutreffend, dass der Ihnen
kürzlich übergebene "Bericht zum Verkehrsträger
Straße" im
Rahmen des "Generalverkehrsplanes" den Grazer Südgürtel dem
hochrangigen Netz zuordnet?
Ist es zutreffend, dass der Ihnen kürzlich übergebene "Bericht
zum Verkehrsträger Straße" im
Rahmen des "Generalverkehrsplanes" den Grazer Südgürtel dem
hochrangigen Netz zuordnet?
Antwort:
Da der Südgürtel jenem
Straßennetz angehört, das zur Verländerung vorgesehen ist,
erfolgte
keine Berücksichtigung im Generalverkehrsplan.
Frage 10:
Wie beurteilen Sie im Lichte der
jüngsten Tunnelkatastrophe in der Schweiz und anderer
Tunnelunfälle mit Brandfolge sowie im Lichte der Erkenntnisse der in Ihrem
Haus eingerichteten
Tunnelsicherheitskommission die Tatsache, dass das Südgürtelprojekt
und insbesondere die
angeblich fixierte Unterflurtrasse in unmittelbarer Nähe zu
Wohnhäuser und Schulen trassiert sind?
Antwort:
Um eine höchstmögliche
Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden für die Unterflurtrasse
zwei
Tunnelröhren vorgesehen. Die Ausbildung einer Unterflurtrasse ergibt
besonders für die
Wohnhäuser und Schulen Vorteile, da diese von den Auswirkungen des
Verkehrs abgeschirmt
werden und das Lebensumfeld nicht verändert wird. Die Erkenntnisse der
Tunnelsicherheitskommission werden in die Planungen hinsichtlich Ausgestaltung
des Tunnels
und der vorzusehenden Sicherheitsmaßnahmen einfließen.
Frage 11:
Welche Aussagen zur
Erhöhung der Luft- und Lärmbelastung durch das Projekt
Südgürtel liegen
Ihnen vor?
Antwort:
Die Umweltbelastungen werden im
Zuge der Einreichprojektierung detailliert behandelt. Sie sind
auch im Lichte von Entlastungseffekten an anderen Stellen des
Straßennetzes zu beurteilen.
Eine Erhöhung der
Emissionswerte wird in den geplanten Portalbereichen auftreten. Durch
technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass die geltenden Grenzwerte
nicht überschritten
werden.
Frage 12:
Wird im Zusammenhang mit dem Südgürtelprojekt das Verkehrsvolumen
a) im Raum Graz-Süd - Kalsdorf
b) im Raum Graz-Liebenau insgesamt sinken
und eine dauerhafte Entlastung der Nebenstraßen gegenüber der Ist-Situation eintreten?
Antwort:
Der Südgürtel ist im
Zusammenhang mit dem Ostknoten und der Umfahrung Feldkirchen
verkehrswirksam. Durch das Südgürtelprojekt wird eine Umlagerung des
Verkehrs auf einen dem
verkehrlichen Anforderungsprofil entsprechenden Straßenzug erfolgen.
Alle drei Projekte werden im Raum Graz-Liebenau bis Kalsdorf zu einer
dauerhaften Entlastung
der Nebenstraßen gegenüber dem Bestand führen.
Frage 13:
In welchem Zusammenhang mit den
Projekten eines Innovationsparks im Raum Graz-Puchstraße
sowie einer zusätzlichen großen Entwicklungs- und
Fertigungsstätte der KFZ-Branche (BMW X3)
in Graz stehen die Straßenbauprojekte Süd- und Ostgürtel und in
welchem Ausmaß werden diese
Projekte das Verkehrsvolumen zusätzlich erhöhen?
Antwort:
Die Straßenprojekte stehen
in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den Projekten der KFZ-
Industrie. Deren Verkehrsauswirkung wird im Rahmen der erforderlichen
Genehmigungsverfahren
zu untersuchen sein.
Anfrage 14:
Wird der Bund
a) im Fall der Verländerung der B 67a,
b) im Fall der Übertragung der B 67a an die ASFINAG
der Stadt Graz im Vorhinein getätigte Ausgaben für Grundstückseinlösungen refundieren?
Antwort:
Es ist daran gedacht, im Falle der Verländerung das
ausserbücherliche und bücherliche Eigentum
an den übertragenen Bundesstraßen an die Länder zu
übertragen.
Da voraussichtlich die B 67a an das Land
Steiermark übertragen wird, wird sich die Stadt Graz mit
diesem einigen müssen.
Anfrage 15:
Welchen Stand der Planung bzw. Projektierung hat das Projekt Grazer Ostgürtel derzeit?
Antwort:
Das Vorprojekt wurde von meinem Ressort genehmigt, die
Bundesstraßenverwaltung Steiermark
ist derzeit mit der Erarbeitung des Einreichprojektes befasst.
Frage 16:
Welcher Kosten- und Zeitrahmen
wird dem Projekt Ostgürtel im Rahmen der Vorarbeiten zum
"Generalverkehrsplan"
zugeordnet?
Antwort:
Der Ostgürtel wurde dem zu verländernden Straßennetz zugeordnet und daher nicht behandelt.
Frage 18:
Wie beurteilen sie im Lichte der
jüngsten Tunnelkatastrophe in der Schweiz und anderer
Tunnelunfälle sowie im Lichte der Erkenntnisse der in Ihrem Haus
eingerichteten
Tunnelsicherheitskommission die Tatsache, dass das Ostgürtelprojekt eine
Reihe nicht nur extrem
teurer, sondern infolge der topographischen Situation auch siedlungsnaher und
gekrümmter
Tunnelstrecken umfassen würde?
Antwort:
Eine dem Land Steiermark
vorliegende Studie zum Ostgürtel enthält grundsätzliche
Überlegungen
und Empfehlungen. Darüber hinausgehende Planungen liegen noch nicht vor;
daher ist eine seriöse Beantwortung dieser Frage nicht möglich.