3049/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.01.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3081/J-NR/2001 betreffend Gürtelstraßenprojekte im
Raum Graz, die die Abgeordneten Lichtenberger und FreundInnen am 14. November 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Welche Informationen liegen Ihnen zu Verlauf und Ergebnissen des "Informationsabends für das
Anhörungsverfahren gem. § 14 Bundesstraßengesetz" am 2.10.2001 in Graz-Liebenau vor?

Antwort:

Es wurden Äußerungen zweier Bürgerinitiativen und einer Einzelperson abgegeben. Die
Überprüfung der darin enthaltenen Argumente und der dazu von der Bundesstraßenverwaltung
Steiermark erfolgten Stellungnahme hat dazu geführt, dass eine Verordnung nach § 14 BStG 1971
i
.d.g.F. nähergetreten werden könnte. Ob es zu einer solchen Verordnung kommen wird, hängt
jedoch vom Ergebnis der laufenden Veranlassungen zur Verländerung von Bundesstraßen ab. Im
Fall der Erklärung zur Landesstraße wird das Land Steiermark eine entsprechende Verordnung in
seinem Wirkungsgebiet zu erlassen haben.

Frage 2:

Wie ist der aktuelle Stand betreffend der Aufteilung der Finanzierung des Grazer Südgürtel-
Projektes zwischen Bund, Land, Stadt und eventuellen anderen Financiers und welche

a)  verbindlichen Vereinbarungen mit wem,

b)  politischen Zusagen von wem
gibt es in diesem Zusammenhang?

Antwort:

Die Gesamtkosten betragen rund € 37,8 Mio. (ATS 520 Mio.), davon sollte die Stadt Graz den
Mehraufwand für die durchgehende Tunnelführung in der Höhe von ca. € 5,1 Mio. (ATS 70 Mio.)
übernehmen.

Im Zuge der Genehmigung des Vorprojektes für den Abschnitt St. Peter-Puntigam wurde die
Bundesstraßenverwaltung im Amt der Steiermärkischen Landesregierung beauftragt, eine


Kostenbeteiligung der Stadt Graz in der Höhe der Differenz der Kosten für eine teilweise offene

Trasse und der durchgehenden Tunnelstrecke herbeizuführen. Der Grund dafür waren die Vorteile

der Stadt in Hinblick auf die Raum- und Stadtentwicklung.

In verkehrlicher und umweltbezogener Hinsicht waren beide Varianten annähernd gleich zu

beurteilen.

Frage 3:

Wie beurteilen Sie im Lichte des derzeitigen Verhandlungsstandes zur Frage der Verländerung der
Bundesstraßen B und angesichts der mehrfachen Ankündigung einer Kostenbeteiligung von Stadt
Graz und/oder Land Steiermark die Feststellung Ihres Grazer Parteikollegen StR Josel, wonach es
sich beim Südgürtel um ein "reines Bundesprojekt" handle?

Antwort:

Aufgrund des derzeitigen Standes der Überlegungen zur Verländerung der Bundesstraßen B wird
die B 67a dem Land Steiermark als Landesstraße übergeben werden. Es wird sich dann um ein
reines Landesstraßenprojekt handeln.

Fragen 4, 5 und 6:

Ist es zutreffend, dass ab 2003 500 Mio. S für den Bau der Unterflurtrasse Südgürtel zur

Verfügung stehen, und wer soll dieses Geld zur Verfügung stellen?

Ist es zutreffend, dass für das Gesamtprojekt seitens des Bundes 500 Mio. S zur Verfügung

stehen?

Ist es zutreffend, dass für das Projekt Südgürtel ab 2003 "bauwirksame Mittel vorgesehen

werden"?

Antwort

Zufolge der bisherigen Zuständigkeiten war in der Bedarfsfeststellung für den
Bundesstraßenausbau eine Mittelbereitstellung ab 2003 vorgesehen. Nach einer Übertragung an
das Land wird der Landeshauptmann von Steiermark die für Planung und Bau erforderlichen Mittel
aus den dem Land Steiermark im Zuge des Finanzausgleiches zugewiesenen Mittel zu bedecken
haben.

Frage 7:

Ist es zutreffend, dass das Projekt Südgürtel "höchste Priorität" hat und auf welchen
vergleichenden Kriterien, Auswahlverfahren o.ä. beruht diese Prioritätensetzung?

Antwort:

Dieses Projekt wurde in der mit dem Bundesland Steiermark abgestimmten Bedarfsfeststellung für
den Bundesstraßenausbau in der Stufe 1 an zehnter Stelle gereiht.

Anfrage 8:

Wird der Südgürtel in Zukunft ein Teil des verländerten oder des der ASFINAG zugeordneten
Bundesstraßennetzes sein?

Antwort:

Der Südgürtel wird voraussichtlich ein Teil des verländerten Straßennetzes sein.


Fragen 9 und 17:

Ist es zutreffend, dass der Ihnen kürzlich übergebene "Bericht zum Verkehrsträger Straße" im
Rahmen des "Generalverkehrsplanes" den Grazer Südgürtel dem hochrangigen Netz zuordnet?
Ist es zutreffend, dass der Ihnen kürzlich übergebene "Bericht zum Verkehrsträger Straße" im
Rahmen des "Generalverkehrsplanes" den Grazer Südgürtel dem hochrangigen Netz zuordnet?

Antwort:

Da der Südgürtel jenem Straßennetz angehört, das zur Verländerung vorgesehen ist, erfolgte
keine Berücksichtigung im Generalverkehrsplan.

Frage 10:

Wie beurteilen Sie im Lichte der jüngsten Tunnelkatastrophe in der Schweiz und anderer
Tunnelunfälle mit Brandfolge sowie im Lichte der Erkenntnisse der in Ihrem Haus eingerichteten
Tunnelsicherheitskommission die Tatsache, dass das Südgürtelprojekt und insbesondere die
angeblich fixierte Unterflurtrasse in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäuser und Schulen trassiert sind?

Antwort:

Um eine höchstmögliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden für die Unterflurtrasse zwei
Tunnelröhren vorgesehen. Die Ausbildung einer Unterflurtrasse ergibt besonders für die
Wohnhäuser und Schulen Vorteile, da diese von den Auswirkungen des Verkehrs abgeschirmt
werden und das Lebensumfeld nicht verändert wird. Die Erkenntnisse der
Tunnelsicherheitskommission werden in die Planungen hinsichtlich Ausgestaltung des Tunnels
und der vorzusehenden Sicherheitsmaßnahmen einfließen.

Frage 11:

Welche Aussagen zur Erhöhung der Luft- und Lärmbelastung durch das Projekt Südgürtel liegen
Ihnen vor?

Antwort:

Die Umweltbelastungen werden im Zuge der Einreichprojektierung detailliert behandelt. Sie sind
auch im Lichte von Entlastungseffekten an anderen Stellen des Straßennetzes zu beurteilen.

Eine Erhöhung der Emissionswerte wird in den geplanten Portalbereichen auftreten. Durch
technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass die geltenden Grenzwerte nicht überschritten
werden.

Frage 12:

Wird im Zusammenhang mit dem Südgürtelprojekt das Verkehrsvolumen

a)  im Raum Graz-Süd - Kalsdorf

b)  im Raum Graz-Liebenau insgesamt sinken

und eine dauerhafte Entlastung der Nebenstraßen gegenüber der Ist-Situation eintreten?

Antwort:

Der Südgürtel ist im Zusammenhang mit dem Ostknoten und der Umfahrung Feldkirchen
verkehrswirksam. Durch das Südgürtelprojekt wird eine Umlagerung des Verkehrs auf einen dem
verkehrlichen Anforderungsprofil entsprechenden Straßenzug erfolgen.
Alle drei Projekte werden im Raum Graz-Liebenau bis Kalsdorf zu einer dauerhaften Entlastung
der Nebenstraßen gegenüber dem Bestand führen.


Frage 13:

In welchem Zusammenhang mit den Projekten eines Innovationsparks im Raum Graz-Puchstraße
sowie einer zusätzlichen großen Entwicklungs- und Fertigungsstätte der KFZ-Branche (BMW X3)
in Graz stehen die Straßenbauprojekte Süd- und Ostgürtel und in welchem Ausmaß werden diese
Projekte das Verkehrsvolumen zusätzlich erhöhen?

Antwort:

Die Straßenprojekte stehen in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den Projekten der KFZ-
Industrie. Deren Verkehrsauswirkung wird im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren
zu untersuchen sein.

Anfrage 14:

Wird der Bund

a)  im Fall der Verländerung der B 67a,

b)  im Fall der Übertragung der B 67a an die ASFINAG

der Stadt Graz im Vorhinein getätigte Ausgaben für Grundstückseinlösungen refundieren?

Antwort:

Es ist daran gedacht, im Falle der Verländerung das ausserbücherliche und bücherliche Eigentum
an den übertragenen Bundesstraßen an die Länder zu übertragen.

Da voraussichtlich die B 67a an das Land Steiermark übertragen wird, wird sich die Stadt Graz mit
diesem einigen müssen.

Anfrage 15:

Welchen Stand der Planung bzw. Projektierung hat das Projekt Grazer Ostgürtel derzeit?

Antwort:

Das Vorprojekt wurde von meinem Ressort genehmigt, die Bundesstraßenverwaltung Steiermark
ist derzeit mit der Erarbeitung des Einreichprojektes befasst.

Frage 16:

Welcher Kosten- und Zeitrahmen wird dem Projekt Ostgürtel im Rahmen der Vorarbeiten zum
"Generalverkehrsplan" zugeordnet?

Antwort:

Der Ostgürtel wurde dem zu verländernden Straßennetz zugeordnet und daher nicht behandelt.

Frage 18:

Wie beurteilen sie im Lichte der jüngsten Tunnelkatastrophe in der Schweiz und anderer
Tunnelunfälle sowie im Lichte der Erkenntnisse der in Ihrem Haus eingerichteten
Tunnelsicherheitskommission die Tatsache, dass das Ostgürtelprojekt eine Reihe nicht nur extrem
teurer, sondern infolge der topographischen Situation auch siedlungsnaher und gekrümmter
Tunnelstrecken umfassen würde?


Antwort:

Eine dem Land Steiermark vorliegende Studie zum Ostgürtel enthält grundsätzliche Überlegungen
und Empfehlungen. Darüber hinausgehende Planungen liegen noch nicht vor;
daher ist eine seriöse Beantwortung dieser Frage nicht möglich.