3050/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.01.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3070/J, vom 14. November 2001 der
Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend Verbesserungen
für
Pensionisten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Pflegegeldgesetz ist keine
automatische Anpassung der Pflegegelder vorgesehen. Allein
durch die demographische Entwicklung steigt der Aufwand für das Pflegegeld
jährlich an.
Ein budgetärer Spielraum für eine Erhöhung ist derzeit,
insbesonders unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Konsolidierung des
Staatshaushaltes, nicht möglich.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den
Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage
Nr. 3069/J.
Zu 2.:
Die jährliche Pensionsanpassung erfolgt
auf Basis der sogenannten Nettoanpassung,
welche die gesamtwirtschaftliche Einkommensentwicklung zugrundelegt. Auch hier
verweise
ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn Bundesminister
für soziale
Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 3069/J.
Zu 3.:
Unfallrenten sind ebenso Einkommen
wie andere Renten und Pensionszahlungen. Eine
unterschiedliche steuerliche Behandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt und
nicht
systemkonform. Ich möchte darauf hinweisen, dass Personen, denen auf Grund
der
Besteuerung der Unfallrente eine Mehrbelastung entsteht, diese Mehrbelastung
aus sozialen
Gründen in Form einer Zuwendung abgegolten wird. Eine Änderung in der
Besteuerung der
Unfallrenten ist
daher derzeit nicht vorgesehen.
Zu 4.:
Die Pensionisten sind
steuerlich gegenüber Arbeitnehmern insofern besser gestellt, als der
Pensionistenabsetzbetrag über der Summe von Arbeitnehmer- und
Verkehrsabsetzbetrag
liegt, obwohl dieser eine pauschale Berücksichtigung der Aufwendungen
für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellt und solche Kosten bei
Pensionisten nicht
anfallen. Der Pensionistenabsetzbetrag ist somit eine soziale Maßnahme
zugunsten von
Pensionisten mit niedrigem Einkommen.
Zu 5.:
Eine Regelung, wonach
auch ehemalige Kriegsgefangene in west- und südeuropäischen
Ländern bzw. in Übersee eine Entschädigung erhalten sollen,
wurde am 11. Dezember 2001
im Ministerrat
beschlossen und befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung.
Zu 6. bis 8.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 3069/J.