3050/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.01.2002

BM für Finanzen

 


Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3070/J, vom 14. November 2001 der
Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend Verbesserungen für
Pensionisten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Im Pflegegeldgesetz ist keine automatische Anpassung der Pflegegelder vorgesehen. Allein
durch die demographische Entwicklung steigt der Aufwand für das Pflegegeld jährlich an.
Ein budgetärer Spielraum für eine Erhöhung ist derzeit, insbesonders unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Konsolidierung des Staatshaushaltes, nicht möglich.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 3069/J.

Zu 2.:

Die jährliche Pensionsanpassung erfolgt auf Basis der sogenannten Nettoanpassung,
welche die gesamtwirtschaftliche Einkommensentwicklung zugrundelegt. Auch hier verweise
ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 3069/J.


Zu 3.:

Unfallrenten sind ebenso Einkommen wie andere Renten und Pensionszahlungen. Eine
unterschiedliche steuerliche Behandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt und nicht
systemkonform. Ich möchte darauf hinweisen, dass Personen, denen auf Grund der
Besteuerung der Unfallrente eine Mehrbelastung entsteht, diese Mehrbelastung aus sozialen
Gründen in Form einer Zuwendung abgegolten wird. Eine Änderung in der Besteuerung der
Unfallrenten ist daher derzeit nicht vorgesehen.

Zu 4.:

Die Pensionisten sind steuerlich gegenüber Arbeitnehmern insofern besser gestellt, als der
Pensionistenabsetzbetrag über der Summe von Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag
liegt, obwohl dieser eine pauschale Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellt und solche Kosten bei Pensionisten nicht
anfallen. Der Pensionistenabsetzbetrag ist somit eine soziale Maßnahme zugunsten von
Pensionisten mit niedrigem Einkommen.

Zu 5.:

Eine Regelung, wonach auch ehemalige Kriegsgefangene in west- und südeuropäischen
Ländern bzw. in Übersee eine Entschädigung erhalten sollen, wurde am 11. Dezember 2001
im Ministerrat beschlossen und befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung.

Zu 6. bis 8.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 3069/J.