3053/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.01.2001

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger und Kollegen haben am 12. November
2001 unter der Nr. 3060/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Drogenhandel durch asylwerbende Flüchtlinge" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

Es ist festzustellen, dass in und um die Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen der
Suchtmittelhandel größtenteils durch Schwarzafrikaner betrieben wird. Zahlenmäßig kann
nicht angegeben werden, wieviele der asylwerbenden Schwarzafrikaner in Traiskirchen mit
Heroin oder Kokain handeln.

Zu Frage 2:

Die schwerpunktmäßigen Kontrollen haben in der Zeit vom 01. August bis 22. November
2001 folgende Ergebnisse erbracht:


Im Zuständigkeitsbereich des Gendarmeriepostens Traiskirchen

Gesamt

 

§  27  Abs.   1
SGM

 

§  27 Abs.  2
SMG

 

§  28  Abs.  2
SGM

 

§  28  Abs.  3
SMG

 

 

 

§ 30 SMG

 

109

 

86

 

7

 

12

 

3

 

1

 

Zu Frage 3:

Sichergestellte Mengen GP Traiskirchen

 

 

Summe in g

 

Anzahl der Anzeigen

 

Suchtgifte

 

Cannabiskraut/Marihuana

 

26,00

 

9

 

 

 

Cannabisharz/Haschisch

 

    ,00

 

1

 

 

 

Heroin

 

159, 41

 

83

 

 

 

Morphin u. Derivate

 

    6,45

 

8

 

 

 

Kokain

 

    6,26

 

40

 

 

 

LSD-Trips

 

     ,00

 

1

 

 

 

XTC

 

     ,00

 

3

 

 

 

Amphetamin

 

   9,00

 

3

 

 

 

Sonst. Suchtgifte

 

20,00

 

2

 

 

 

SG-hältige Medikamente

 

  4,00

 

1

 

Psychotrope-Stoffe

 

Substanz I

 

    ,00

 

1

 

 

 

Medikament I

 

    ,00

 

1

 

Zu Frage 4:

Im Zuge der Ermittlungen konnten Delikte, wie Einbruchsdiebstähle, Opferstockdiebstähle,
Handy-Diebstähle, Betrügereien und Diebstähle aus Krankenhäusern geklärt werden.

Zu Frage 5:

In der Betreuungsstelle Traiskirchen werden laufend gezielte Kontrollen vorgenommen, die
sich einerseits auf die Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität, anderseits auf die Überwachung
der Einhaltung fremdenrechtlicher Bestimmungen konzentrieren.

Unter anderem werden seit 23. Juli 2001 folgende Maßnahmen durchgeführt:
•   Observationsmaßnahmen durch die KA Niederösterreich.


•    Verstärkte sichtbare Präsenz uniformierter Beamter,

•    Kooperation mit der Wiener Sicherheitswache, um neuralgische Punkte überwachen zu
können und die “Dealer"-Aktivitäten durch fremdenpolizeiliche Kontrollen zu stören.

Zu Frage 6:

Drogenrazzien sowie deren Ergebnisse werden nicht im einzelnen statistisch erfasst.
Jedenfalls kann gesagt werden, dass seit dem Jahr 1999 mehrere rigorose Kontrollen
durchgeführt wurden. Bei diesen Örtlichkeiten handelte es sich sowohl um Betreuungsstellen
für Asylwerber als auch um Lehrlingsheime, in welchen Asylwerber untergebracht sind.

Zu Frage 7:

a)   Verstärkung des täglichen Streifendienstes

b)  Verdoppelung der Suchtgiftsachbearbeiter

c)   Regelmäßiger Lagebericht

Zu Frage 8:

•    Bereich der Drogenpolitik

Einleitend muss darauf hingewiesen werden, dass das Drogenproblem eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt. Dabei hat die Sicherheitsexekutive wohl
einen entscheidenden Beitrag zu leisten, insbesondere im Bereich des Missbrauches von
Suchtgiften kann jedoch mit polizeilichen Ansätzen alleine nicht das Auslangen gefunden
werden.

Gerade in diesem Bereich sind umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen von entscheidender
Bedeutung. Mit den im Frühjahr dieses Jahres verabschiedeten “Suchtpräventions-
Richtlinien” wurde eine enge Vernetzung zwischen den Fachstellen für Suchtprävention und
den Drogenkoordinatoren und Drogenbeauftragten der Länder in die Wege geleitet. In
Verbindung mit der Zentralen Ausbildung von speziellen Sucht-Präventionsbeamten auf allen
Ebenen des Kriminaldienstes stellt dies einen wesentlichen Schritt zu einer erheblichen
Effizienzsteigerung
im Bereich der Suchtprävention dar.


Bei der Bekämpfung der schweren und internationalen Suchtgiftkriminalität konnte
insbesondere bei den Sicherstellungsmengen in den letzten beiden Jahren ein entscheidender
Erfolg verzeichnet werden. Schon im Jahre 2000 gelang es ca. 230 kg Heroin (1999 ca. 79 kg)
dem Schwarzmarkt zu entziehen. Dieser Erfolg konnte im heurigen Jahr mit einer
Sicherstellungsmenge von bisher 257 kg Heroin noch gesteigert werden. Eine vergleichbare
statistische Entwicklung ist bei der Sicherstellung von Ecstasy mit 31.129 Stück im Jahre
1999, 162.093 Stück im Jahr 2000 und 142.782 Stück im laufendem Jahr zu verzeichnen.
Ebenso konnte bei der Sicherstellung von Kokain eine Steigerung von ca. 20 kg im Jahr 2000
auf beinahe 96 kg im heurigen Jahr erreicht werden.

Diese Erfolge bei der Bekämpfung der schweren Suchtgiftkriminalität sind neben dem
herausragenden Engagement aller in diesem Bereich arbeiteten Exekutivbeamten auf ein
Bündel getroffener Maßnahmen zurückzuführen. Beispielhaft kann auf die durchgeführten
umfassenden Schulungsmaßnahmen, auf die Entlastung der Suchtgiftspezialgruppen bei
Polizei und Gendarmerie von der sogenannten Suchtgift-Kleinkriminalität durch verstärkte
Einbindung der Bezirksdienststellen und die Verstärkung der Grenzkontrollen hingewiesen
werden. Zur gezielten Bekämpfung bestimmter krimineller Suchtgiftorganisationen wird im
regionalen Bereich aber auch bei den Fachdienststellen des Bundesministeriums für Inneres
vermehrt auf die Möglichkeit der Bildung von zeitlich befristeten Sonderkommissionen
zurückgegriffen.

Von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität ist
aber, aufgrund der internationalen Verflechtung der kriminellen Organisation, eine effiziente
und intensive internationale Kooperation auf kriminalpolizeilicher Ebene. Es wurde daher von
der Fachabteilung meines Ministeriums mit den Zentralstellen verschiedener Staaten ein
konkretes Arbeitsprogramm zur Bekämpfung der Drogenkriminalität erarbeitet. Dieser
erfolgreiche Weg der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit wird auch in
Zukunft fortgesetzt werden, um dieser Kriminalitätssparte auch weiterhin effizient und
erfolgreich begegnen zu können.

Nicht zuletzt sind auch im Rahmen der derzeit geplanten Kriminaldienstreform und der
Einrichtung eines Bundeskriminalamtes Schwerpunkte bei der Suchtgiftbekämpfung
vorgesehen. Die Einrichtung von professionellen Einheiten für verdeckte Ermittler sowie für


zentrale Observationsmaßnahmen, die auch für die Unterstützung und Entlastung der
regionalen Sicherheitsbehörden und -dienststeilen vorgesehen sind, die Aufstellung einer
eigenen Analyseeinheit und auch die geplante personelle Aufstockung der
Suchtmittelzentralstelle lassen eine entscheidende Verbesserung der Effizienz auch bei der
Bekämpfung der nationalen und internationalen schweren Suchtgiftkriminalität erwarten.

•    Fremdenrechtlicher Bereich

Soweit es sich um die im Regierungsprogramm vorgesehene “beschleunigte und konsequente
Abschiebung straffällig gewordener Ausländer" handelt, ist festzuhalten, dass das
Bundesministerium für Inneres zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung dieses
Themenkomplexes gesetzt hat und laufend an einer weiteren Verbesserung arbeitet.

Die genannten Maßnahmen beziehen sich auf die Person des Fremden selbst, aber auch auf
strukturelle Fragen in der behördlichen Zusammenarbeit und der Kooperation mit den
Herkunftsländern.

Zunächst ist auf die verbesserte Ablauforganisation bei Abschiebungen hinzuweisen.
Abschiebungen werden nur noch von besonders geschulten Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes durchgeführt. Diese haben vor der Abschiebung mit dem Fremden ein
Kontaktgespräch durchzuführen, welches konfliktmindernd wirken soll.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die verbesserte Betreuung von in Schubhaft
angehaltenen Fremden durch die von nichtstaatlichen Organisationen ausgeübte
Schubhaftbetreuung hinzuweisen. Auch diese trägt bedeutend zu einer Konfliktminderung im
Vorfeld einer Abschiebung und zu deren erfolgreicher Durchführung bei.

In jenen Fällen, in denen eine Abschiebung mit Linienflugzeug nicht möglich ist, besteht die
Möglichkeit der Durchführung von Charterabschiebungen. Gerade im Falle von straffälligen
Fremden werden immer wieder Charterabschiebungen durchgeführt. Auch durch diese
Maßnahme kann eine höhere Effizienz bei der Außerlandesbringung von straffälligen
Fremden erzielt werden.

In der Zusammenarbeit zwischen Asyl- und Fremdenpolizeibehörden wurde sichergestellt,
dass Asylanträge von Fremden, die wegen eines Drogen- oder anderen schweren Deliktes


angezeigt wurden, prioritär behandelt werden bzw. bei gravierenden Delikten ein
Informationsaustausch zwischen Fremden- und Asylbehörden stattfindet.

Ausgehend vom jeweiligen Einzelfall konnte auch die Zusammenarbeit mit den
Justizbehörden dahingehend verbessert werden, dass die Fremdenpolizeibehörden zeitgerecht
von einer Entlassung des Fremden aus der Strafhaft erfahren und somit rechtzeitig alle für die
Abschiebung erforderlichen Schritte veranlassen können.

Die Fremdenpolizeibehörden wurden angewiesen, alle rechtlichen und organisatorischen
Maßnahmen für die Abschiebung so zu setzen, dass eine Abschiebung unmittelbar nach dem
Ende der Strafhaft durchgeführt wird.

Zur Beschleunigung der Abschiebung straffällig gewordener Fremder tragen darüber hinaus
aber auch bilaterale Maßnahmen, wie etwa der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit
“Problemstaaten" sowie der regelmäßige Kontakt mit ausländischen Vertretungsbehörden, die
für die Ausstellung von Ersatzreisedokumenten zuständig sind, bei.

Auch auf EU- Ebene werden Maßnahmen für einen beschleunigten Informationsfluss
zwischen den Mitgliedstaaten, der die Grundlage für rasches und effizientes
fremdenpolizeiliches Handeln darstellt, getroffen.

Zur Umsetzung des Regierungsprogrammes habe ich im Frühjahr 2001 im Rahmen des
Jahresarbeitsprogrammes 2001 den Auftrag erteilt, eine Arbeitsgruppe mit dem Projekt
"Änderung des Fremdengesetzes" einzurichten. Deren Ergebnisse wurden in die
Ministerratsbeschlüsse vom 13. August 2001 und 2. Oktober 2001 eingearbeitet.

Zur Zeit wird an der legistischen Umsetzung dieser Ministerratsvortrages betreffend
“Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechtes mit dem Fremdenrecht" und des
Ministerratsvortrages betreffend “Integrationsvereinbarung" gearbeitet. Der Entwurf einer
Fremdengesetz-Novelle wird nach Abschluss der Beratungen zur Begutachtung versendet
werden.


Darüber hinaus wurde die im Regierungsprogramm ebenfalls vorgesehene Verschärfung der
Regelungen gegen die Schlepperei durch die bereits im Juli 2000 in Kraft getretene Änderung
des Fremdengesetzes (BGBl. I Nr. 34/2000) umgesetzt.

•    Asylrechtlicher Bereich

Aufgrund des Anstiegs der Antragszahlen mussten im Bereich des Bundesasylamtes bereits in
der Vergangenheit zahlreiche Detailmaßnahmen der Verfahrensbeschleunigung unter
Konzentration auf die wesentlichen Elemente eines Asylverfahrens erster Instanz
durchgeführt werden. Gleichzeitig konnte mit der Asylgesetznovelle 2001 durch Entfall des
§ 19 Abs. 3 3. Satz ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion nicht notwendiger
Administrativtätigkeit im Bereich ständiger Verlängerungen von Aufenthaltsberechtigungen
geleistet werden. Hier ist bereits jetzt die aufgrund hoher Antragszahlen unbedingt
erforderliche Ressourcen-Umschichtung für den Hauptzweck der Verfahrensführung sichtbar.

Darüber hinaus habe ich mit 17. Oktober 2001 den Projektauftrag “Asylwerberaufnahme -
Neu" erteilt. Damit ist die Beschleunigung der Asylverfahren durch konzentrierten
Ressourcen-Einsatz und Anpassung der Aufnahmestruktur geplant. Im Rahmen dieses
Projektes läuft derzeit in meinem Ressort die Prüfung der Schaffung von Aufnahmezentren
mit dem Ziel, Asylwerber einer unverzüglichen Vorklärung zu unterziehen, und damit - dem
Einzelfall und Einzelschicksal gerecht werdend - Differenzierungen nach dem
Antragsvorbringen am Beginn des Verfahrens zu setzen. Damit einhergehend muss dafür
Sorge getragen werden, dass Ermittlungsschritte regelmäßig in erster Instanz gesetzt werden,
um dadurch auch eine sichtbare Beschleunigung des Asylverfahrens zweiter Instanz zu
erreichen. Ich habe den Auftrag erteilt, nach Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes in
meinem Ressort die Umsetzung dieses Vorhabens in den wesentlichen Teilen mit 1. Juli 2002
abzuschließen.

Im Übrigen darf ich auf die Novelle zum Asylgesetz (BGBl I Nr. 82/2001) verweisen, mit der
zum einen ein effektiver Vollzug das Konzeptes des sicheren Drittstaates eröffnet, und zum
anderen - wie schon erwähnt - das Bundesasylamt durch den Wegfall der wiederholten
Verlängerung der Bescheinigung der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach § 19 AsylG
entlastet wurde.

Zu den Frauen 9 und 10:

Im Jahre 1999 wurde der Asylstatus in 39, im Jahre 2000 in 42 und im Jahr 2001 in 43 Fällen
aberkannt. Eine statistische Auswertung, in welchenllen § 14 Abs. 1 / 5 AsylG als
Rechtsgrundlage diente ist ebensowenig möglich wie eine Zuordnung der zugrundeliegenden


Delikte. Daraus ergibt sich auch die (technische) Unmöglichkeit der Eruierung, betreffend
Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung gemäß des § 14 Abs. 1 Z 5.

Zu Frage 11:

Im Jahre 1999 wurden gemäß § 30 Abs. 1 AsylG 8.049 Asylverfahren wegen Abwesenheit
des Asylwerbers eingestellt; im Jahr 2000 erfolgten 10.616, im Jahr 2001 (1.1. bis 31.10.)
11.587 Einstellungen. Die betroffenen Nationalitäten können den beiliegenden Aufstellungen
entnommen werden.

Zu den Fragen 12 und 13:

Gemäß § 21 Abs. 2 AsylG 97 darf ein Asylwerber nicht in den Herkunftsstaat
zurückgewiesen und überhaupt nicht zurückgeschoben oder abgeschoben werden.

Es ist daher unabhängig davon, ob die Herkunftsstaaten eine Aufnahme verweigern oder die
Fremden in Hungerstreik sind, eine zwangsweise Außerlandesschaffung von Asylwerbern
nicht zulässig.

Zu Frage 14:

Die Überwachung mittels Videokameras von Orten, an denen der Drogenhandel besonders
blüht, ist bei der Bekämpfung des Suchtgifthandels als sinnvolle Maßnahme anzusehen.
Allerdings führt eine derartige Maßnahme zwar an der überwachten Örtlichkeit zur
Eindämmung des Suchtgifthandels, die äußerst flexible Szene würde sich jedoch an andere
Örtlichkeiten verlagern.

Zu Frage 15:

Statistiken über wegen Drogendelikte abgeschobener Fremder liegen nicht vor. Es bestehen
jedoch Aufzeichnungen, wie viele Aufenthaltsverbote wegen strafrechtlicher Verurteilungen
erlassen wurden.


Diese Zahlen stellen sich wie folgt dar:
Aufenthaltsverbot

Jahr                                                    

 

Anzahl

1999

 

1.360

 

2000

 

1.407

 

2001 (Jänner bis Oktober)

 

1.080

 

Beilage


Statistische Aufstellung über Asylwerber - Verfahrenseinstellungen
Berichtszeitraum Jänner bis Dezember 1999



 



 



 


Berichtszeitraum Jänner bis Dezember 2000



 



 



 


Berichtszeitraum Jänner bis Oktober 2001