3053/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.01.2001
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Pumberger und Kollegen haben am 12. November
2001 unter der Nr. 3060/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Drogenhandel durch asylwerbende
Flüchtlinge" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden
Informationen wie folgt:
Zu
Frage 1:
Es ist festzustellen,
dass in und um die Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen der
Suchtmittelhandel
größtenteils durch Schwarzafrikaner betrieben wird.
Zahlenmäßig kann
nicht angegeben werden, wieviele der
asylwerbenden Schwarzafrikaner in Traiskirchen mit
Heroin oder Kokain handeln.
Zu Frage 2:
Die
schwerpunktmäßigen Kontrollen haben in der Zeit vom 01. August bis
22. November
2001 folgende Ergebnisse erbracht:
Im Zuständigkeitsbereich des Gendarmeriepostens Traiskirchen
Gesamt
|
§
27 Abs. 1
|
§ 27
Abs. 2
|
§ 28
Abs. 2
|
§
28 Abs. 3
|
§ 30 SMG
|
109
|
86
|
7
|
12
|
3
|
1
|
Zu Frage 3:
Sichergestellte Mengen GP Traiskirchen
|
Summe in g
|
Anzahl der Anzeigen
|
|
Suchtgifte
|
Cannabiskraut/Marihuana
|
26,00
|
9
|
|
Cannabisharz/Haschisch
|
,00
|
1
|
|
Heroin
|
159, 41
|
83
|
|
Morphin u. Derivate
|
6,45
|
8
|
|
Kokain
|
6,26
|
40
|
|
LSD-Trips
|
,00
|
1
|
|
XTC
|
,00
|
3
|
|
Amphetamin
|
9,00
|
3
|
|
Sonst. Suchtgifte
|
20,00
|
2
|
|
SG-hältige Medikamente
|
4,00
|
1
|
Psychotrope-Stoffe
|
Substanz I
|
,00
|
1
|
|
Medikament I
|
,00
|
1
|
Zu Frage 4:
Im Zuge der
Ermittlungen konnten Delikte, wie Einbruchsdiebstähle,
Opferstockdiebstähle,
Handy-Diebstähle, Betrügereien
und Diebstähle aus Krankenhäusern geklärt werden.
Zu Frage 5:
In der Betreuungsstelle
Traiskirchen werden laufend gezielte Kontrollen vorgenommen, die
sich einerseits auf die Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität,
anderseits auf die Überwachung
der Einhaltung fremdenrechtlicher Bestimmungen konzentrieren.
Unter anderem werden seit 23. Juli 2001 folgende
Maßnahmen durchgeführt:
• Observationsmaßnahmen durch die KA
Niederösterreich.
• Verstärkte sichtbare Präsenz uniformierter Beamter,
• Kooperation mit der Wiener
Sicherheitswache, um neuralgische Punkte überwachen zu
können und die “Dealer"-Aktivitäten
durch fremdenpolizeiliche Kontrollen zu stören.
Zu Frage 6:
Drogenrazzien
sowie deren Ergebnisse werden nicht im einzelnen statistisch erfasst.
Jedenfalls kann gesagt werden, dass seit dem Jahr 1999
mehrere rigorose Kontrollen
durchgeführt wurden. Bei diesen Örtlichkeiten
handelte es sich sowohl um Betreuungsstellen
für Asylwerber als auch um Lehrlingsheime, in welchen Asylwerber
untergebracht sind.
Zu Frage 7:
a) Verstärkung des täglichen Streifendienstes
b) Verdoppelung der Suchtgiftsachbearbeiter
c) Regelmäßiger Lagebericht
Zu Frage 8:
• Bereich der Drogenpolitik
Einleitend
muss darauf hingewiesen werden, dass das Drogenproblem eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt. Dabei
hat die Sicherheitsexekutive wohl
einen
entscheidenden Beitrag zu leisten, insbesondere im Bereich des Missbrauches von
Suchtgiften kann jedoch mit polizeilichen Ansätzen alleine nicht das
Auslangen gefunden
werden.
Gerade in diesem Bereich sind
umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen von entscheidender
Bedeutung. Mit den im Frühjahr dieses Jahres verabschiedeten
“Suchtpräventions-
Richtlinien” wurde eine enge Vernetzung zwischen den Fachstellen für
Suchtprävention und
den Drogenkoordinatoren und Drogenbeauftragten der Länder in die Wege
geleitet. In
Verbindung mit der Zentralen Ausbildung von speziellen
Sucht-Präventionsbeamten auf allen
Ebenen des Kriminaldienstes stellt
dies einen wesentlichen Schritt zu
einer erheblichen
Effizienzsteigerung im Bereich der
Suchtprävention dar.
Bei
der Bekämpfung der schweren und internationalen Suchtgiftkriminalität
konnte
insbesondere bei den Sicherstellungsmengen in den letzten
beiden Jahren ein entscheidender
Erfolg verzeichnet werden. Schon im Jahre 2000 gelang es ca. 230 kg Heroin
(1999 ca. 79 kg)
dem Schwarzmarkt zu entziehen. Dieser Erfolg konnte im
heurigen Jahr mit einer
Sicherstellungsmenge von bisher 257 kg Heroin noch gesteigert werden. Eine
vergleichbare
statistische
Entwicklung ist bei der Sicherstellung von Ecstasy mit 31.129 Stück im
Jahre
1999, 162.093 Stück im Jahr 2000 und 142.782 Stück im laufendem Jahr
zu verzeichnen.
Ebenso konnte bei der Sicherstellung von
Kokain eine Steigerung von ca. 20 kg im Jahr 2000
auf beinahe 96 kg im heurigen Jahr
erreicht werden.
Diese Erfolge bei der Bekämpfung der
schweren Suchtgiftkriminalität sind neben dem
herausragenden Engagement aller in diesem Bereich arbeiteten Exekutivbeamten
auf ein
Bündel getroffener Maßnahmen zurückzuführen. Beispielhaft
kann auf die durchgeführten
umfassenden Schulungsmaßnahmen, auf
die Entlastung der Suchtgiftspezialgruppen bei
Polizei und Gendarmerie von der sogenannten
Suchtgift-Kleinkriminalität durch verstärkte
Einbindung der Bezirksdienststellen und die Verstärkung der
Grenzkontrollen hingewiesen
werden. Zur gezielten Bekämpfung bestimmter krimineller
Suchtgiftorganisationen wird im
regionalen Bereich aber auch bei den
Fachdienststellen des Bundesministeriums für Inneres
vermehrt auf die Möglichkeit der Bildung von zeitlich befristeten
Sonderkommissionen
zurückgegriffen.
Von wesentlicher Bedeutung für eine
erfolgreiche Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität ist
aber, aufgrund der internationalen
Verflechtung der kriminellen Organisation, eine effiziente
und intensive internationale
Kooperation auf kriminalpolizeilicher Ebene. Es wurde daher von
der Fachabteilung meines Ministeriums mit den Zentralstellen
verschiedener Staaten ein
konkretes Arbeitsprogramm zur
Bekämpfung der Drogenkriminalität erarbeitet. Dieser
erfolgreiche Weg der Intensivierung
der internationalen Zusammenarbeit wird auch in
Zukunft fortgesetzt werden, um
dieser Kriminalitätssparte auch weiterhin effizient und
erfolgreich begegnen zu können.
Nicht zuletzt sind auch im Rahmen der
derzeit geplanten Kriminaldienstreform und der
Einrichtung eines Bundeskriminalamtes Schwerpunkte bei der Suchtgiftbekämpfung
vorgesehen. Die Einrichtung von professionellen
Einheiten für verdeckte Ermittler
sowie für
zentrale Observationsmaßnahmen, die auch
für die Unterstützung und Entlastung der
regionalen Sicherheitsbehörden und -dienststeilen vorgesehen sind, die
Aufstellung einer
eigenen Analyseeinheit und auch die
geplante personelle Aufstockung der
Suchtmittelzentralstelle lassen eine
entscheidende Verbesserung der Effizienz auch bei der
Bekämpfung der nationalen und internationalen
schweren Suchtgiftkriminalität erwarten.
• Fremdenrechtlicher Bereich
Soweit
es sich um die im Regierungsprogramm vorgesehene “beschleunigte und
konsequente
Abschiebung straffällig gewordener
Ausländer" handelt, ist festzuhalten, dass das
Bundesministerium für Inneres zahlreiche
Maßnahmen zur Umsetzung dieses
Themenkomplexes gesetzt hat und laufend an einer weiteren
Verbesserung arbeitet.
Die
genannten Maßnahmen beziehen sich auf die Person des Fremden selbst, aber
auch auf
strukturelle
Fragen in der behördlichen Zusammenarbeit und der Kooperation mit den
Herkunftsländern.
Zunächst
ist auf die verbesserte Ablauforganisation bei Abschiebungen hinzuweisen.
Abschiebungen werden nur noch von besonders geschulten
Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes
durchgeführt. Diese haben vor der Abschiebung mit dem Fremden ein
Kontaktgespräch durchzuführen,
welches konfliktmindernd wirken soll.
In diesem Zusammenhang
ist auch auf die verbesserte Betreuung von in Schubhaft
angehaltenen Fremden durch die von nichtstaatlichen
Organisationen ausgeübte
Schubhaftbetreuung hinzuweisen. Auch diese trägt
bedeutend zu einer Konfliktminderung im
Vorfeld einer Abschiebung und zu deren erfolgreicher Durchführung bei.
In jenen Fällen,
in denen eine Abschiebung mit Linienflugzeug nicht möglich ist, besteht
die
Möglichkeit der Durchführung von Charterabschiebungen. Gerade im
Falle von straffälligen
Fremden werden immer wieder
Charterabschiebungen durchgeführt. Auch durch diese
Maßnahme kann eine höhere
Effizienz bei der Außerlandesbringung von straffälligen
Fremden erzielt werden.
In der Zusammenarbeit zwischen Asyl-
und Fremdenpolizeibehörden wurde sichergestellt,
dass Asylanträge von Fremden, die wegen eines Drogen- oder
anderen schweren Deliktes
angezeigt
wurden, prioritär behandelt werden bzw. bei gravierenden Delikten ein
Informationsaustausch zwischen Fremden- und
Asylbehörden stattfindet.
Ausgehend
vom jeweiligen Einzelfall konnte auch die Zusammenarbeit mit den
Justizbehörden dahingehend verbessert werden, dass die
Fremdenpolizeibehörden zeitgerecht
von einer Entlassung des Fremden aus der Strafhaft erfahren
und somit rechtzeitig alle für die
Abschiebung erforderlichen Schritte veranlassen
können.
Die
Fremdenpolizeibehörden wurden angewiesen, alle rechtlichen und
organisatorischen
Maßnahmen für die Abschiebung so zu setzen, dass
eine Abschiebung unmittelbar nach dem
Ende der Strafhaft durchgeführt wird.
Zur
Beschleunigung der Abschiebung straffällig gewordener Fremder tragen
darüber hinaus
aber auch bilaterale Maßnahmen, wie etwa der
Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit
“Problemstaaten" sowie der
regelmäßige Kontakt mit ausländischen Vertretungsbehörden,
die
für die Ausstellung von Ersatzreisedokumenten zuständig sind, bei.
Auch
auf EU- Ebene werden Maßnahmen für einen beschleunigten
Informationsfluss
zwischen den Mitgliedstaaten, der die Grundlage für
rasches und effizientes
fremdenpolizeiliches Handeln darstellt, getroffen.
Zur Umsetzung des
Regierungsprogrammes habe ich im Frühjahr 2001 im Rahmen des
Jahresarbeitsprogrammes 2001 den Auftrag erteilt, eine
Arbeitsgruppe mit dem Projekt
"Änderung des Fremdengesetzes" einzurichten.
Deren Ergebnisse wurden in die
Ministerratsbeschlüsse vom 13. August 2001 und 2. Oktober 2001
eingearbeitet.
Zur
Zeit wird an der legistischen Umsetzung dieser Ministerratsvortrages betreffend
“Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechtes mit dem
Fremdenrecht" und des
Ministerratsvortrages
betreffend “Integrationsvereinbarung" gearbeitet. Der Entwurf einer
Fremdengesetz-Novelle wird nach Abschluss der Beratungen zur Begutachtung
versendet
werden.
Darüber
hinaus wurde die im Regierungsprogramm ebenfalls vorgesehene Verschärfung
der
Regelungen gegen die Schlepperei durch die bereits im Juli
2000 in Kraft getretene Änderung
des Fremdengesetzes (BGBl. I Nr. 34/2000) umgesetzt.
• Asylrechtlicher Bereich
Aufgrund
des Anstiegs der Antragszahlen mussten im Bereich des Bundesasylamtes bereits
in
der Vergangenheit zahlreiche Detailmaßnahmen der
Verfahrensbeschleunigung unter
Konzentration auf die wesentlichen Elemente eines
Asylverfahrens erster Instanz
durchgeführt
werden. Gleichzeitig konnte mit der Asylgesetznovelle 2001 durch Entfall des
§ 19 Abs. 3 3. Satz ein wesentlicher
Beitrag zur Reduktion nicht notwendiger
Administrativtätigkeit im Bereich ständiger
Verlängerungen von Aufenthaltsberechtigungen
geleistet werden. Hier ist bereits jetzt die aufgrund hoher Antragszahlen unbedingt
erforderliche Ressourcen-Umschichtung
für den Hauptzweck der Verfahrensführung sichtbar.
Darüber hinaus habe ich mit 17. Oktober
2001 den Projektauftrag “Asylwerberaufnahme -
Neu" erteilt. Damit ist die
Beschleunigung der Asylverfahren durch konzentrierten
Ressourcen-Einsatz und Anpassung der
Aufnahmestruktur geplant. Im Rahmen dieses
Projektes läuft derzeit in
meinem Ressort die Prüfung der Schaffung von Aufnahmezentren
mit dem Ziel, Asylwerber einer unverzüglichen Vorklärung zu
unterziehen, und damit - dem
Einzelfall und Einzelschicksal
gerecht werdend - Differenzierungen nach dem
Antragsvorbringen am Beginn des Verfahrens zu setzen. Damit einhergehend
muss dafür
Sorge getragen werden, dass
Ermittlungsschritte regelmäßig in erster Instanz gesetzt werden,
um dadurch auch eine sichtbare Beschleunigung des Asylverfahrens zweiter
Instanz zu
erreichen. Ich habe den Auftrag erteilt, nach Erarbeitung eines
Umsetzungskonzeptes in
meinem Ressort die Umsetzung dieses
Vorhabens in den wesentlichen Teilen mit 1. Juli 2002
abzuschließen.
Im Übrigen darf ich
auf die Novelle zum Asylgesetz (BGBl I Nr. 82/2001) verweisen, mit der
zum einen ein effektiver Vollzug das Konzeptes des sicheren
Drittstaates eröffnet, und zum
anderen
- wie schon erwähnt - das Bundesasylamt durch den Wegfall der wiederholten
Verlängerung der Bescheinigung der
vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach § 19 AsylG
entlastet wurde.
Zu den Frauen 9 und 10:
Im Jahre 1999 wurde der Asylstatus in 39, im Jahre 2000 in 42 und
im Jahr 2001 in 43 Fällen
aberkannt. Eine statistische Auswertung, in welchen
Fällen § 14 Abs. 1
/ 5 AsylG als
Rechtsgrundlage diente ist ebensowenig möglich wie eine Zuordnung der zugrundeliegenden
Delikte. Daraus ergibt
sich auch die (technische) Unmöglichkeit der Eruierung, betreffend
Abschiebung, Zurückschiebung oder
Zurückweisung gemäß des § 14 Abs. 1 Z 5.
Zu Frage 11:
Im Jahre 1999 wurden
gemäß § 30 Abs. 1 AsylG 8.049 Asylverfahren wegen Abwesenheit
des Asylwerbers eingestellt; im Jahr 2000 erfolgten 10.616, im Jahr 2001 (1.1.
bis 31.10.)
11.587 Einstellungen. Die betroffenen
Nationalitäten können den beiliegenden Aufstellungen
entnommen werden.
Zu den Fragen 12 und 13:
Gemäß
§ 21 Abs. 2 AsylG 97 darf ein Asylwerber nicht in den Herkunftsstaat
zurückgewiesen und überhaupt nicht
zurückgeschoben oder abgeschoben werden.
Es
ist daher unabhängig davon, ob die Herkunftsstaaten eine Aufnahme
verweigern oder die
Fremden
in Hungerstreik sind, eine zwangsweise Außerlandesschaffung von
Asylwerbern
nicht zulässig.
Zu Frage 14:
Die
Überwachung mittels Videokameras von Orten, an denen der Drogenhandel
besonders
blüht,
ist bei der Bekämpfung des Suchtgifthandels als sinnvolle Maßnahme
anzusehen.
Allerdings führt eine derartige
Maßnahme zwar an der überwachten Örtlichkeit zur
Eindämmung des Suchtgifthandels,
die äußerst flexible Szene würde sich jedoch an andere
Örtlichkeiten verlagern.
Zu Frage 15:
Statistiken über wegen Drogendelikte
abgeschobener Fremder liegen nicht vor. Es bestehen
jedoch Aufzeichnungen, wie viele Aufenthaltsverbote wegen strafrechtlicher
Verurteilungen
erlassen wurden.
Diese
Zahlen stellen sich wie folgt dar:
Aufenthaltsverbot
Jahr
|
Anzahl |
1999
|
1.360
|
2000
|
1.407
|
2001 (Jänner bis Oktober)
|
1.080
|
Beilage
Statistische
Aufstellung über Asylwerber - Verfahrenseinstellungen
Berichtszeitraum
Jänner bis Dezember 1999
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Berichtszeitraum Jänner bis Dezember 2000
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Berichtszeitraum Jänner bis Oktober 2001
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