3054/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.01.2002
DER
BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 3074/J-NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann MAIER, Genossinnen und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Ungeheuerliche
öffentliche
Entgleisungen des Kärntner Landeshauptmannes" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6 sowie 16:
Diese Fragen betreffen nicht die Vollziehung durch den Bundesminister für Justiz und
unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Zu 7 bis 11:
Ich verweise auf BGBI. Nr. 60/1974 und die einschlägigen Kommentare. Die Fragen
beinhalten ansonsten Rechtsfragen, die nicht dem Interpellationsrecht unterliegen.
Zu 12 und 13:
Ich halte es grundsätzlich für
denkbar, die für andere im Blickpunkt der Öffentlichkeit
stehende Personen im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Kriterien mutatis
mutandis auch für Fußballschiedsrichter anzuwenden.
Zu 14:
Bundesligaschiedsrichter können wie alle Personen Privatanklage erheben und die Validität
ihres Anspruchs durch die Gerichte prüfen lassen.
Zu 15:
Die
diesbezüglichen
EU-Aktivitäten fallen
in den
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Inneres.