3054/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.01.2002

 

 


DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

zur Zahl 3074/J-NR/2001

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER, Genossinnen und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Ungeheuerliche öffentliche
Entgleisungen des Kärntner Landeshauptmannes" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6 sowie 16:

Diese Fragen betreffen nicht die Vollziehung durch den Bundesminister für Justiz und

unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Zu 7 bis 11:

Ich verweise auf BGBI. Nr. 60/1974 und die einschlägigen Kommentare. Die Fragen

beinhalten ansonsten Rechtsfragen, die nicht dem Interpellationsrecht unterliegen.

Zu 12 und 13:

Ich halte es grundsätzlich für denkbar, die für andere im Blickpunkt der Öffentlichkeit
stehende Personen im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Kriterien mutatis
mutandis auch für Fußballschiedsrichter anzuwenden.

Zu 14:

Bundesligaschiedsrichter können wie alle Personen Privatanklage erheben und die Validität

ihres Anspruchs durch die Gerichte prüfen lassen.

Zu 15:

Die    diesbezüglichen     EU-Aktivitäten    fallen     in    den    Zuständigkeitsbereich    des
Bundesministeriums für Inneres.