3056/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.01.2002
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap,
Schieder, Mag. Sima und Genossinnen
haben am 12.11.2001
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3063/J betreffend
“den
europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie" gerichtet. Ich beehre mich,
diese
wie folgt zu beantworten:
Einleitend verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.
3015/J-NR/2001 vom 24. Oktober 2001 betreffend “den aktuellen Stand der
Ver-
handlungen des Energiekapitels mit Tschechien" durch den Herrn
Bundeskanzler.
Weiters verweise ich auf meinen Bericht zum “Melker" Prozess, den
ich am 5. No-
vember 2001 an die Klubobmänner der im Nationalrat vertretenen Parteien
übermit-
telt
habe.
ad 1 bis 5
Eingangs halte ich fest, dass es nicht der
Ereignisse des 11. September 2001 be-
durfte, damit die Bundesregierung für einen Ausstieg aus der energetischen
Nutzung
der Kernenergie eintritt. Ich erinnere daran, dass die Bundesregierung in ihrem
Re-
gierungsprogramm festgehalten hat, “die Ausarbeitung von
Ausstiegsszenarien aus
der Atomenergie"
zu unterstützen, jedoch - “unbeschadet der Zielsetzung Öster-
reichs, den Verzicht auf AKWs zu erreichen" - fordert, “hinsichtlich
in Grenznähe be-
findlicher oder geplanter AKWs die höchstmöglichen
Sicherheitsstandards anzuwen-
den".
Ich erinnere auch daran, dass wir bereits
in jener Regierungskonferenz, die zum
Vertrag von Nizza geführt hat, den EURATOM-Vertrag zur Diskussion gestellt
haben.
In konsequenter Fortsetzung dieser Politik sind wir auch hinsichtlich des
“Konvents
zur Zukunft Europas" für ein breites Reformmandat eingetreten, um die
Schutzbestimmungen des Euratom-Vertrages in ein neu zu schaffendes Energieka-
pitel zu integrieren und den Förderzweck des gegenwärtigen
EURATOM-Vertrages
zu eliminieren. Die Erklärung des Europäischen Rates vom Laeken
“Die Zukunft der
Europäischen Union" hat - Dank gemeinsamer österreichischer
Initiativen - die Tür zu
dieser Diskussion geöffnet. Wir werden diese Arbeit konsequent fortsetzen.
Sowohl
ich selbst als auch die anderen in dieser Materie involvierten Mitglieder der
Bundes-
regierung haben ihre Kontakte mit den Partnern in der Europäischen Union
in diesem
Sinne genützt und werden sie weiterhin nützen.
Auf diesem Weg ist es Österreich -
wie in meinem Bericht zum “Melker" Prozess
ausgeführt - gelungen im Rahmen der COP 6 zum Klimaschutz definitiv
festzulegen,
dass allenfalls durch Nuklearenergie erzielte Emissionsreduktionen nicht
für die "fle-
xible mechanisms" des Kyoto-Protokolls herangezogen werden können.
Österreich
fühlt sich dadurch in seiner Auffassung bestätigt, wonach Kernenergie
nicht mit dem
Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist.
Festzuhalten ist allerdings, dass weitere
diesbezügliche Fortschritte auf europäischer
Ebene nur im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Union erzielt werden
können.
ad 6 und 7
Diesbezüglich verweise ich auf die
federführende Zuständigkeit der Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dieser ist es mit meiner
Unterstützung ge-
lungen, die Mittelverteilung im “Sechsten Rahmenprogramm der
Europäischen Ge-
meinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstra-
tion" weiter zu Gunsten nicht-nuklearer Energieforschung zu verschieben.
Darüber hinaus ist es Österreich
gelungen, im “Sechsten Rahmenprogramm der
Europäischen Atomgemeinschaft im Bereich der Forschung und
Ausbildung" den
Stellenwert gemeinschaftlicher Forschung im Bereich des Strahlenschutzes zu
heben
und somit aus dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag eines Nuklearener-
gieforschungsprogramms ein Nuklearforschungsprogramm zu machen. Auch die
Dotation der gemeinschaftlichen Forschung im Bereich der thermonuklearen Fusion
konnte reduziert und auf Grundlagenforschung eingegrenzt werden.
ad 8
Diesbezüglich verweise ich auf die
ausführliche Darstellung des Herrn Bundeskanz-
lers in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3015/J-NR/2001.
Ich unterstreiche, dass auch ich - nicht zuletzt in Entsprechung
einschlägiger Ent-
schließungen und Stellungnahmen des Nationalrates - am Ziel eines
europaweiten
Ausstiegs aus der energetischen Nutzung der Kernenergie festhalten werde. Die
konsequente Position Österreichs muss es daher sein, unter Hinweis auf die
Risken
der Kernenergie weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu
un-
terstützen und gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die
Initiativen zur Schaffung
einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb
befindliche Kern-
kraftwerke mit Nachdruck fortzusetzen. Auch diesbezüglich konnte
Österreich beim
Europäischen Rat von Laeken, wie erwähnter Anfragebeantwortung zu
entnehmen
ist, einen ersten Erfolg verbuchen."