3063/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat DOBNIGG und Genossinnen haben am
14.11.2001 unter der Nummer 3072/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend “Kürzungen bei Reinigungskräften" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Aufgrund der Vorgaben des Stellenplanes für das Finanzjahr 2001 wurden sowohl
bei der Bundespolizei als auch bei der Bundesgendarmerie Planstellen reduziert.
Oberste Prämisse dabei war, keine Planstelle aus dem Exekutivdienst einzusparen,
damit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in gleichem Umfang
gewährleistet und dem Sicherheitsbedürfnis der österreichischen Bevölkerung
angemessen Rechnung getragen werden kann.

Dieses Ziel wurde durch die Auslagerung von Aufgaben der Sicherheitsverwaltung
wie z.B. dem Meldewesen bzw. durch umfassende Strukturreformen in den
Verwaltungsbereichen von Polizei und Gendarmerie erreicht, wobei ein Teil dieser
Reformen auch den Reinigungsdienst bei der Bundesgendarmerie betroffen hat.

Zu Frage 2:

Im Bereich des Reinigungsdienstes der Bundesgendarmerie wurden österreichweit
151 Planstellen eingespart, die sich zum einen Teil aus derzeit unbesetzten
Planstellen, zum anderen Teil durch Vertragsänderungen ergeben.

Zu den Fragen 3 und 5:

Als Grundparameter für die Vertragsänderungen im Reinigungsbereich werden die
vom BKA am 22.01.1993 unter der Zahl 9222.931/1-ll/B/2a/92 verlautbarten
Richtlinien betreffend die Reinigungsleistung von Reinigungskräften im Bundesdienst
herangezogen. In diesem Rundschreiben wurde ein einheitliches Reinigungsausmaß
von 125 - 150 m2 pro Stunde festgelegt. Sofern bestehende Dienstverträge dieses
Kriterium bis dato nicht erfüllen, werden sie entsprechend abgeändert.


Von diesen Kürzungen nicht betroffen sind Reinigungskräfte, die das 50. Lebensjahr
vollendet und mindestens 10 Jahre in diesem Dienstverhältnis zugebracht haben (§
32 Abs 4 VBG 1948), sofern sie nicht freiwillig einer Änderung ihres Dienstvertrages
zugestimmt haben.

Die Landesgendarmeriekommanden stehen derzeit in Verhandlungen hinsichtlich der
Übernahme besonders betroffener Bediensteter durch die jeweilige Ortsgemeinde
bzw. sind die LGK bemüht, diese Bediensteten auf anderen
Gendarmeriedienststellen zu verwenden, bei denen sowohl das Reinigungsausmaß
als auch die örtliche Nähe sozial verträglich sind.

Zu Frage 4:

Es können noch nicht alle Dienststellen benannt werden, da derzeit noch mit
betroffenen Reinigungskräften bzw. mit Gemeinden von betroffenen
Gendarmeriedienststellen bezüglich deren Übernahme verhandelt wird. Eine genaue
Auflistung der betroffenen Gendarmeriedienststellen ist daher erst nach Abschluss
der Verhandlungen bzw. der laufenden Verfahren möglich.

Zu Frage 6:

Durch Aufgriffe Illegaler im Bezirk Murau kommt es im Jahresschnitt zu 5
Verwahrungen monatlich. Bei der Neuberechnung der wöchentlichen Arbeitszeit
wurde die vorgesehene tägliche Arbeitszeit mit 6 multipliziert und somit eine
entsprechende Reserve für hin und wieder anfallenden erhöhten Reinigungsaufwand
berücksichtigt.

Zu Frage 7:

Aufgrund der unterschiedlichen Behandlung waren bisher alle nach den Richtlinien
des BKA beschäftigten Reinigungskräfte gegenüber dem übrigen Reinigungs-
personal benachteiligt. In diesem Sinne besteht durch die Anpassung der
Dienstverträge eine soziale Gleichstellung aller Reinigungskräfte, da alle zu den
gleichen Bedingungen beschäftigt werden.

Überdies beziehen sich die neuen Arbeitsverträge nicht wie bisher üblich auf
einzelne Gendarmerieposten, sodass bei Änderung von Arbeits- und Organisations-
bedingungen im Sinne der sozialen Sicherheit dieser Bediensteten des hand-
werklichen Dienstes (Raumpflegerinnen) Alternativen zum bisherigen Arbeitsplatz
angeboten werden können.

Alle betroffenen Reinigungskräfte haben die Möglichkeit, ihr Dienstverhältnis unter
den geänderten Bedingungen fortzuführen. Lösungen der Dienstverhältnisse bzw.
Kündigungen erfolgen nur im Falle der Inakzeptanz des neuen Dienstvertrages
seitens der betroffenen Reinigungskräfte, wobei ihnen ausreichend Zeit für ihre
Entscheidung eingeräumt wird.

Wie ebenfalls bereits ausgeführt, bemühen sich die Landesgendarmeriekommanden
außerdem, besonders betroffene Bedienstete nach Möglichkeit durch die jeweilige


Gemeinde übernehmen zu lassen oder auf anderen Gendarmeriedienststellen zu
verwenden.

Zu Frage 8:

Ja, und zwar insoferne, als in erster Linie versucht wird, die erforderlichen Planstellen
bei sozial bessergestellten Reinigungskräften hereinzubringen.

Zu Frage 9:

Der angesprochene Dienstvertrag wurde von 39 Wochenstunden auf 16
Wochenstunden abgeändert, da ihr bisheriges Beschäftigungsausmaß weit unter den
vom BKA festgelegten Richtlinien lag. Die Aufrechterhaltung des bisherigen
Vertrages war daher nicht vertretbar. Die betreffende Vertragsbedienstete stimmte
dem abgeänderten Dienstvertrag jedoch nicht zu, weshalb ihr Dienstverhältnis vom
LGK für Steiermark gelöst wurde.

Zu Frage 10:

Das LGK für Steiermark hat alle Bezirksgendarmeriekommandanten angewiesen,
persönliche Gespräche mit den betroffenen Reinigungskräften zu führen und ihnen
all jene Umstände zu erklären, die zur Reduktion ihres Beschäftigungsausmaßes
geführt haben. Im Zuge dieser Gespräche sind ihnen auch die geänderten
Dienstverträge zur Unterfertigung ausgehändigt worden.

Zu Frage 11:

Aufgrund der Strukturreformen im Bereich der Verwaltung und der Umsetzung der
bereits seit 1993 geltenden Richtlinien für das Beschäftigungsausmaß im
Reinigungsdienst konnten Einsparungen im exekutiven Außendienst verhindert
werden, wodurch der hohe Sicherheitsstandard in Österreich weiterhin gewährleistet
wird.

In diesem Sinne und im Hinblick darauf, dass die erforderlichen Maßnahmen im
Rahmen der bestehenden Gesetze und Vorschriften vollzogen wurden, sehe ich
keine Veranlassung, von dieser Vorgangsweise abzugehen, zumal - wie in der
Antwort zu Frage 7 dargestellt - die Vorgangsweise des Bundesministeriums für
Inneres soziale Absicherung bei gleichzeitig zeitgemäßen Personaleinsatz intendiert.