3066/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.01.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordnete zum Nationalrat Gabriele
HEINISCH-HOSEK und Genossinnen haben
am 21.11.2001 unter der Nr. 3111/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Bestellung einer Polizeidirektorin gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mag. Dr. PFEIFENBERGER befand sich ab
16.03.1996 in einem Dienstverhältnis zum
Land Salzburg. Im Rahmen dieser Tätigkeit war sie bis April 1997 im
Büro für
Gleichbehandlungsfragen und Frauenförderung insbesondere mit der
Erstellung der
Frauenförderungspläne
betraut. Von Mai 1997 bis September 1999 versah sie bei der
Bezirkshauptmannschaft
Salzburg-Umgebung neben bau- und gewerberechtlichen
Agenden sowie Strafverfahren unter anderem polizeiliche Rufbereitschaft mit den
schwerpunktmäßigen Aufgaben der Passausstellungen,
fremdenrechtlichen
Angelegenheiten,
wie Schubhaft.
Seit Oktober 1999 war Mag. Dr. PFEIFENBERGER in der
Präsidialabteilung (Referat
Wahlen und Sicherheit) mit Angelegenheiten des Hauptwohnsitzes, des Schengener
Abkommens sowie Staatsgrenzenangelegenheiten und der Durchführung von
Sonderaufgaben im Auftrag des Landeshauptmannes befasst.
Ab April 2000 war Frau Mag. Dr.
PFEIFENBERGER in meinem Kabinett tätig und nahm
zunächst die
Aufgabenbereiche Zivildienst, Asyl- und Fremdenrecht, Pass- und
Staatsbürgerschaftsrecht, Gleichbehandlung und Frauenförderung,
legistische
Aufgaben u.a. im Bereich Wahlangelegenheiten wahr. Seit Oktober 2000 war sie
mit
den Angelegenheiten der Generaldirektion für die öffentliche
Sicherheit, mit
Hauptaufgaben insbesondere im Bereich der Staatspolizei und Kriminalpolizei
sowie
Verkehrsangelegenheiten
betraut.
Zu Frage 2:
Frau Mag. Dr. PFEIFENBERGER war über
ein Jahr in meinem Kabinett mit den
Agenden der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (siehe
Frage 1) tätig.
Sie bot in ihren bisherigen Verwendungen
stets ausgezeichnete Leistungen. Durch ihren
weit über durchschnittliches Maß hinausgehenden Arbeitseinsatz war
es möglich, sich
innerhalb kurzer Zeit umfassendes und tiefgehendes Wissen im Bereich der
Sicherheitsverwaltung und des Verwaltungsmanagements anzueignen.
Zu Frage 3:
Für mich stellt die Erfahrung in polizeilichen
Angelegenheiten bei der Besetzung von
Führungsfunktionen in diesem Bereich ein ganz wichtiges, wenn auch nicht
das einzige
Kriterium
dar.
Zu Frage 4:
Zu dieser Frage darf ich auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verweisen.
Zu Frage 5:
Medienkommentare waren für die Bestellung der
Polizeidirektorin der BPD Schwechat
nicht von Bedeutung.
Hier möchte ich auf das durchgeführte
Ausschreibungsverfahren verweisen, in dem die
unabhängige Begutachtungskommission die Genannte als im höchsten
Ausmaß
geeignet befunden
hat.
Zu Frage 6:
Frau Mag. Dr. PFEIFENBERGER war in meinem Kabinett mit
Angelegenheiten der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und hier insbesondere
mit Agenden im
Bereich der Staats- und der Kriminalpolizei betraut.
Auf Grund dieser Aufgaben in meinem
Kabinett, die sie hervorragend erfüllt hat, hat sie
die unabhängige Begutachtungskommission als für diese
sicherheitssensible Tätigkeit
am besten geeignet erachtet. Dieser Meinung habe ich mich angeschlossen.
Zu Frage 7:
Die unabhängige
Begutachtungskommission hat die Bewerbungsgesuche unter
Bedachtnahme auf die in der Ausschreibung festgelegten Erfordernisse und die im
§ 9
Absatz 1 des Ausschreibungsgesetzes enthaltenen allgemeinen Grundsätze
einer
eingehenden Prüfung unterzogen. In Würdigung aller relevanten
Tatsachen ist die
Kommission zu der Überzeugung gelangt, dass zwei Bewerber (eine davon ist
Mag. Dr.
M. PFEIFENBERGER) als im höchsten Ausmaß geeignet erscheinen.
Unter Bedachtnahme auf § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes war der
weiblichen Bediensteten der Vorzug zu geben.