3066/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.01.2002

 

 


Bundesminister für Inneres

Die Abgeordnete zum Nationalrat Gabriele HEINISCH-HOSEK und Genossinnen haben
am 21.11.2001 unter der Nr. 3111/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Bestellung einer Polizeidirektorin gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Mag. Dr. PFEIFENBERGER befand sich ab 16.03.1996 in einem Dienstverhältnis zum
Land Salzburg. Im Rahmen dieser Tätigkeit war sie bis April 1997 im Büro für
Gleichbehandlungsfragen und Frauenförderung insbesondere mit der Erstellung der
Frauenförderungspläne betraut. Von Mai 1997 bis September 1999 versah sie bei der
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung neben bau- und gewerberechtlichen
Agenden sowie Strafverfahren unter anderem polizeiliche Rufbereitschaft mit den
schwerpunktmäßigen Aufgaben der Passausstellungen, fremdenrechtlichen
Angelegenheiten, wie Schubhaft.

Seit Oktober 1999 war Mag. Dr. PFEIFENBERGER in der Präsidialabteilung (Referat
Wahlen und Sicherheit) mit Angelegenheiten des Hauptwohnsitzes, des Schengener
Abkommens sowie Staatsgrenzenangelegenheiten und der Durchführung von
Sonderaufgaben im Auftrag des Landeshauptmannes befasst.

Ab April 2000 war Frau Mag. Dr. PFEIFENBERGER in meinem Kabinett tätig und nahm
zunächst die Aufgabenbereiche Zivildienst, Asyl- und Fremdenrecht, Pass- und
Staatsbürgerschaftsrecht, Gleichbehandlung und Frauenförderung, legistische
Aufgaben u.a. im Bereich Wahlangelegenheiten wahr. Seit Oktober 2000 war sie mit
den Angelegenheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, mit
Hauptaufgaben insbesondere im Bereich der Staatspolizei und Kriminalpolizei sowie
Verkehrsangelegenheiten betraut.

Zu Frage 2:

Frau Mag. Dr. PFEIFENBERGER war über ein Jahr in meinem Kabinett mit den
Agenden der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (siehe Frage 1) tätig.


Sie bot in ihren bisherigen Verwendungen stets ausgezeichnete Leistungen. Durch ihren
weit über durchschnittliches Maß hinausgehenden Arbeitseinsatz war es möglich, sich
innerhalb kurzer Zeit umfassendes und tiefgehendes Wissen im Bereich der
Sicherheitsverwaltung und des Verwaltungsmanagements anzueignen.

Zu Frage 3:

Für mich stellt die Erfahrung in polizeilichen Angelegenheiten bei der Besetzung von
Führungsfunktionen in diesem Bereich ein ganz wichtiges, wenn auch nicht das einzige
Kriterium dar.

Zu Frage 4:

Zu dieser Frage darf ich auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verweisen.

Zu Frage 5:

Medienkommentare waren für die Bestellung der Polizeidirektorin der BPD Schwechat
nicht von Bedeutung.

Hier möchte ich auf das durchgeführte Ausschreibungsverfahren verweisen, in dem die
unabhängige Begutachtungskommission die Genannte als im höchsten Ausmaß
geeignet befunden hat.

Zu Frage 6:

Frau Mag. Dr. PFEIFENBERGER war in meinem Kabinett mit Angelegenheiten der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und hier insbesondere mit Agenden im
Bereich der Staats- und der Kriminalpolizei betraut.

Auf Grund dieser Aufgaben in meinem Kabinett, die sie hervorragend erfüllt hat, hat sie
die unabhängige Begutachtungskommission als für diese sicherheitssensible Tätigkeit
am besten geeignet erachtet. Dieser Meinung habe ich mich angeschlossen.

Zu Frage 7:

Die unabhängige Begutachtungskommission hat die Bewerbungsgesuche unter
Bedachtnahme auf die in der Ausschreibung festgelegten Erfordernisse und die im § 9
Absatz 1 des Ausschreibungsgesetzes enthaltenen allgemeinen Grundsätze einer
eingehenden Prüfung unterzogen. In Würdigung aller relevanten Tatsachen ist die
Kommission zu der Überzeugung gelangt, dass zwei Bewerber (eine davon ist Mag. Dr.
M. PFEIFENBERGER) als im höchsten Ausmaß geeignet erscheinen.
Unter Bedachtnahme auf § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes war der
weiblichen Bediensteten der Vorzug zu geben.