3067/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3077/J betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001, welche die Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen am 14. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 der Anfrage:

Die genannten Angelegenheiten fallen nicht in den Bereich der Vollziehung der Ge-
setze und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Kollektivvertragspolitik fällt in den autonomen Verantwortungsbereich der Sozial-
partner. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist demnach nicht in den
Prozess der Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden.

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde im Jahr 2000 an
das NPO-lnstitut an der WU Wien der Betrag von S 1.500 (€ 109,01) als Mitglieds-


beitrag 2000 und im Jahr 2001 der gleiche Betrag als Mitgliedsbeitrag 2001 über-
wiesen.

Folgende in der Anfrage genannte Organisationen haben vom Arbeitsmarktservice
Auszahlungen aus den Mitteln der Arbeitsmarktförderung erhalten:

   Kärntner Seniorenbund

   Wiener Seniorenbund

   Pensionistenverband Österreichs

   Seniorenring

Die Auszahlungen 2000 belaufen sich auf insgesamt S 41.460 (€ 3.013,02) und die
Auszahlungen 2001 auf insgesamt S 355.183 (€ 25.812,16), wobei für das laufende
Jahr 2001 und für Folgejahre noch Verpflichtungen in der Höhe von insgesamt
S 134.060 (€ 9.742,52) vorgebucht sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Gewährung von Beihilfen aus
Mitteln der Arbeitsmarktförderung an “Vereine" um keine allgemeine Subvention für
den jeweiligen Organisations- bzw. Vereinszweck handelt. Das Arbeitsmarktservice
nutzt das arbeitsmarktpolitische Potential von öffentlichen und privaten gemeinnüt-
zigen Einrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (zB. für die Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen) oder als Träger von Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Un-
terstützungsmaßnahmen (zB. für Kinderbetreuung) ausschließlich als arbeitsmarkt-
politischen Ansatz zur (Wieder)Eingliederung von Arbeitslosen in die Arbeitswelt.