3072/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.01.2002

 

 


Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Kollegen
vom 21. November 2001, Nr. 3105/J, betreffend finanzielle Entwicklung des
Familienlastenausgleichsfonds, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Vorerst möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass die primäre Zuständigkeit für die in
der Anfrage angesprochenen Angelegenheiten beim Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen liegt.

Zu 1.:

Für das Kinderbetreuungsgeld werden folgende Kosten erwartet:

 

 

in Mio. ATS

 

in Mio. EURO

 

im Jahr 2002

 

11.835,1

 

860,1

 

im Jahr 2003

 

14.926,1

 

1.084,7

 

im Jahr 2004

 

16.274,2

 

1.182,7

 

im Jahr 2005

 

17.271,4

 

1.255,2

 


Zu 2.:

Die finanzielle Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds für die Jahre 2001 bis 2005

stellt sich derzeit wie folgt dar:

Beträge in Mio. ATS

 

 

Jahr

 

Ausgaben

 

Einnahmen

 

Überschuss

 

Abgang

 

Vermögen

 

 

2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.499,3

 

 

2001

 

60.944,4

 

61.570,5

 

626,1

 

0,0

 

2.125,4

 

 

2002

 

61.031,0

 

62.413,1

 

1.382,1

 

0,0

 

3.507,5

 

 

2003

 

65.554,4

 

64.207,8

 

0,0

 

1.346,6

 

2.160,9

 

 

2004

 

67.124,8

 

66.473,1

 

0,0

 

651,7

 

1.509,2

 

 

2005

 

68.331,8

 

68.717,1

 

385,3

 

0,0

 

1.894,5

 

 

 

Beträge in Mio. EURO

 

Jahr

 

Ausgaben

 

Einnahmen

 

Überschuss

 

Abgang

 

Vermögen

 

2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

109,0

 

2001

 

4.429,0

 

4.474,5

 

45,5

 

0,0

 

154,5

 

2002

 

4.435,3

 

4.535,7

 

100,4

 

0,0

 

254,9

 

2003

 

4.764,0

 

4.666,1

 

0,0

 

97,9

 

157,0

 

2004

 

4.878,2

 

4.830,8

 

0,0

 

47,4

 

109,7

 

2005

 

4.965,9

 

4.993,9

 

28,0

 

0,0

 

137,7

 

Die Berechnungen basieren auf der geltenden Rechtslage unter Berücksichtigung der demo-
grafischen Entwicklung. Die Annahmen des Bundesministeriums für Finanzen zur Ein-
nahmenentwicklung berücksichtigen die letzten Prognosen des österreichischen Instituts für
Wirtschaftsforschung. Bei den Dienstgeberbeiträgen wurde für 2001 eine Steigerung von
plus 3,8%, für 2002 plus 2,3%, für 2003 plus 3,5% und für die Jahre 2004 und 2005 eine
Steigerung von plus 3,8% angenommen.

Zu 3.:

Wie auch aus den Ausführungen zu Punkt 2 hervorgeht, ist die Finanzierung aller be-
stehenden familienpolitischen Leistungen wie zum Beispiel Familienbeihilfe, Schulbücher,


Schüler- und Lehrlingsfreifahrten oder Mutter-Kind-Pass bis zum Jahr 2005 gesichert.