3073/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.01.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 23. November 2001, Nr. 3140/J, betreffend Finanzierung der
zukünftigen
Agentur für Ernährungssicherheit, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu1.:
Im Bundesvoranschlag 2002 sind
für die von der Neuorganisation im Bereich der
Ernährungssicherheit betroffenen Organisationseinheiten Gesamtausgaben von
rd. 78,27 Mio. € und Gesamteinnahmen
von rd. 20,06 Mio.€ vorgesehen.
Zu 2.. 3.. 5. und 6.:
Die Frage der finanziellen Ausstattung ist
derzeit noch Gegenstand von Gesprächen
zwischen den beteiligten Ressorts. Ich ersuche daher um Verständnis, dass
ich das
Ergebnis dieser Arbeit nicht durch Vorankündigungen beeinflussen
möchte.
Da die Agentur etwa
ab der Mitte des Jahres 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen soll, wäre es
- auch unter Berücksichtigung des für die parlamentarische Behandlung
notwendigen
Zeitraums - nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen
wünschenswert, die noch
offenen Fragen
bereits in der ersten Phase des Jahres 2002 zu klären.
Zu 4., 8. und 9.:
Die Firmen ROI und
Auditor Arthur Andersen haben ihre Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der
Agentur für Ernährungssicherheit für das Bundesministerium
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das
Bundesministerium für
soziale Sicherheit und
Generationen erbracht. In Anbetracht dieser Kompetenzlage ersuche
ich um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen keine Stellungnahme abgebe.
Zu 7.:
Im Zusammenhang mit der Agentur für Ernährungssicherheit wurden von der Firma Arthur
Andersen Business Consulting keine Beratungsleistungen erbracht.
Zu 10.:
Die Gründung der Agentur
schafft die Voraussetzung, das im Kompetenzbereich des
Bundes vorhandene Synergiepotential zu nützen (z.B. durch Beseitigung von
Doppelgleisigkeiten, Erhöhung der Auslastung der Geräte, bessere
Nutzung der räumlichen
Ressourcen), sodass vom Bundesministerium für Finanzen allein aus der
Neuorganisation
der Bundesaufgaben eine erheblich Effizienzsteigerung erwartet wird.
Abgesehen davon, dass die
Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung nie Teil des
Ausgliederungskonzepts war, umfassen die Aufgaben der Agentur unter anderem die
Erstattung von Vorschlägen für das Risikomanagement an die
zuständigen Bundesminister,
das Abhalten von Ausbildungsprogrammen und die fachliche Zusammenarbeit mit
nationalen Organisationen, sodass nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen auch
die Voraussetzung für die Beseitigung von allfälligen Schnittstellenproblemen
gewährleistet
ist.
Darüber hinaus ist auch
darauf hinzuweisen, dass die Einbindung der von den Ländern
betriebenen Untersuchungsanstalten in die Agentur nicht auszuschließen
ist.