3073/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.01.2002

 

 


Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 23. November 2001, Nr. 3140/J, betreffend Finanzierung der zukünftigen
Agentur für Ernährungssicherheit, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu1.:

Im Bundesvoranschlag 2002 sind für die von der Neuorganisation im Bereich der
Ernährungssicherheit betroffenen Organisationseinheiten Gesamtausgaben von
rd. 78,27 Mio. € und Gesamteinnahmen von rd. 20,06 Mio.€ vorgesehen.

Zu 2.. 3.. 5. und 6.:

Die Frage der finanziellen Ausstattung ist derzeit noch Gegenstand von Gesprächen
zwischen den beteiligten Ressorts. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich das
Ergebnis dieser Arbeit nicht durch Vorankündigungen beeinflussen möchte.

Da die Agentur etwa ab der Mitte des Jahres 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen soll, wäre es
- auch unter Berücksichtigung des für die parlamentarische Behandlung notwendigen
Zeitraums - nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen wünschenswert, die noch
offenen Fragen bereits in der ersten Phase des Jahres 2002 zu klären.


Zu 4., 8. und 9.:

Die Firmen ROI und Auditor Arthur Andersen haben ihre Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der Agentur für Ernährungssicherheit für das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen erbracht. In Anbetracht dieser Kompetenzlage ersuche
ich um Verständnis, dass ich zu diesen Fragen keine Stellungnahme abgebe.

Zu 7.:

Im Zusammenhang mit der Agentur für Ernährungssicherheit wurden von der Firma Arthur

Andersen Business Consulting keine Beratungsleistungen erbracht.

Zu 10.:

Die Gründung der Agentur schafft die Voraussetzung, das im Kompetenzbereich des
Bundes vorhandene Synergiepotential zu nützen (z.B. durch Beseitigung von
Doppelgleisigkeiten, Erhöhung der Auslastung der Geräte, bessere Nutzung der räumlichen
Ressourcen), sodass vom Bundesministerium für Finanzen allein aus der Neuorganisation
der Bundesaufgaben eine erheblich Effizienzsteigerung erwartet wird.

Abgesehen davon, dass die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung nie Teil des
Ausgliederungskonzepts war, umfassen die Aufgaben der Agentur unter anderem die
Erstattung von Vorschlägen für das Risikomanagement an die zuständigen Bundesminister,
das Abhalten von Ausbildungsprogrammen und die fachliche Zusammenarbeit mit
nationalen Organisationen, sodass nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen auch
die Voraussetzung für die Beseitigung von allfälligen Schnittstellenproblemen gewährleistet
ist.

Darüber hinaus ist auch darauf hinzuweisen, dass die Einbindung der von den Ländern
betriebenen Untersuchungsanstalten in die Agentur nicht auszuschließen ist.