3077/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.01.2002

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Lapp und Genossen vom 23. November 2001, betreffend den Bericht
zur Lage behinderter Menschen, Nr. 3156/J, wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Mit den Arbeiten für den ersten Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter
Menschen wurde bereits begonnen. Im Dezember 2001 wurden alle Ressorts er-
sucht, Beiträge für den Bericht zu erstellen.

Zu Frage 3:

Es wurden und werden keine Arbeitsgruppen für die Erstellung des Berichtes einge-
setzt.

Zu Frage 4:

Gemäß § 13a des Bundesbehindertengesetzes ist ein umfassender Bericht der
Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen in Österreich zu erstellen. Es
wurden daher alle Bundesministerien eingebunden, die Koordinierung erfolgt in mei-
nem Ressort. Das Behindertenwesen ist eine Querschnittsmaterie und umfasst prak-
tisch alle Lebensbereiche, sodass in den einzelnen Ressorts meist verschiedene
Sektionen und Abteilungen mit der Erstellung von Berichtsbeiträgen befasst sind.
Welche Personen das im Einzelnen sind, lässt sich aufgrund der Fülle nicht ausfüh-
ren.


Zu den Fragen 5 bis 7:

Die in der Anfrage erwähnten letzten Berichte zur Lage behinderter Menschen waren
lediglich Teilberichte zu speziellen Lebensbereichen (Bericht 1: Kindheit/Schule, Be-
richt 2: Berufsausbildung/Arbeit, Bericht 3: Freizeit/Mobilität), die von meinem Res-
sort erstellt worden sind.

Ministeriumsexterne Experten bzw. Vertreter von Behindertenorganisationen arbei-
ten am Bericht der Bundesregierung nicht mit. Es wird aber der Berichtsentwurf vor
dem Einbringen im Ministerrat dem Bundesbehindertenbeirat zur Diskussion vorge-
legt. In diesem Gremium sind neben Vertretern politischer Parteien und den Sozial-
partnern auch Vertreter von Behindertenverbänden.

Zu Frage 8:

Es gibt noch keine Berichtsteile, die zur Verfügung gestellt werden können.
Zu Frage 9:

Der Bericht soll Ende 2002 an den Nationalrat weitergeleitet und zu Beginn 2003,
des Europäischen Jahres der behinderten Menschen, veröffentlicht werden.

Zu Frage 10:

In meinem Ressort wird laufend an zahlreichen Maßnahmen für behinderte Men-
schen gearbeitet. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich beim Behindertenwesen
um eine Querschnittsmaterie, das heißt, dass nicht nur spezifische behindertenrecht-
liche Regelungen für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Eine detaillierte
Aufzählung aller Maßnahmen, Gesetzesnovellen, Initiativen, Aktionen, Veranstaltun-
gen etc. würde einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand bedeuten und
erfolgt daher nicht, es seien aber nachfolgend einige Schwerpunkte angeführt:

•        Umsetzung der Beschäftigungsoffensive für behinderte Menschen (“Behinder-
tenmilliarde")

•        Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL der Europäischen Union

•        Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit der Weiterentwicklung des Behin-
derteneinstellungsgesetzes

•        Eine Studie über die Neuordnung der Integrativen Betriebe nach dem Behin-
derteneinstellungsgesetz wurde in Auftrag gegeben

•        Die Arbeitsgruppe Behindertensport befasste sich vorrangig mit der Klärung
einer langfristigen Finanzierung des Behindertensports

•        Vorbereitungen für das Europäische Jahr der behinderten Menschen 2003
sind im Gange.