3077/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Lapp und Genossen vom 23. November 2001, betreffend den
Bericht
zur
Lage behinderter Menschen, Nr. 3156/J, wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mit den Arbeiten für den ersten
Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter
Menschen wurde bereits begonnen. Im Dezember 2001 wurden alle Ressorts er-
sucht, Beiträge für den Bericht zu erstellen.
Zu Frage 3:
Es wurden und werden keine
Arbeitsgruppen für die Erstellung des Berichtes einge-
setzt.
Zu Frage 4:
Gemäß § 13a des Bundesbehindertengesetzes ist ein
umfassender Bericht der
Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen in Österreich zu
erstellen. Es
wurden daher alle Bundesministerien eingebunden, die Koordinierung erfolgt in
mei-
nem Ressort. Das Behindertenwesen ist eine Querschnittsmaterie und umfasst
prak-
tisch alle Lebensbereiche, sodass in den einzelnen Ressorts meist verschiedene
Sektionen und Abteilungen mit der Erstellung von Berichtsbeiträgen befasst
sind.
Welche Personen das im Einzelnen sind, lässt sich aufgrund der Fülle
nicht ausfüh-
ren.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die in der Anfrage erwähnten letzten
Berichte zur Lage behinderter Menschen waren
lediglich Teilberichte zu speziellen Lebensbereichen (Bericht 1:
Kindheit/Schule, Be-
richt 2: Berufsausbildung/Arbeit, Bericht 3: Freizeit/Mobilität), die von
meinem Res-
sort
erstellt worden sind.
Ministeriumsexterne Experten bzw.
Vertreter von Behindertenorganisationen arbei-
ten am Bericht der Bundesregierung nicht mit. Es wird aber der Berichtsentwurf
vor
dem Einbringen im
Ministerrat dem Bundesbehindertenbeirat zur Diskussion vorge-
legt. In diesem Gremium sind neben Vertretern politischer Parteien und den
Sozial-
partnern auch Vertreter von Behindertenverbänden.
Zu Frage 8:
Es gibt noch keine
Berichtsteile, die zur Verfügung gestellt werden können.
Zu Frage 9:
Der Bericht soll Ende 2002 an den
Nationalrat weitergeleitet und zu Beginn 2003,
des Europäischen
Jahres der behinderten Menschen, veröffentlicht werden.
Zu Frage 10:
In meinem Ressort wird laufend an zahlreichen Maßnahmen
für behinderte Men-
schen gearbeitet. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich beim
Behindertenwesen
um eine
Querschnittsmaterie, das heißt, dass nicht nur spezifische
behindertenrecht-
liche Regelungen für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Eine
detaillierte
Aufzählung aller Maßnahmen, Gesetzesnovellen, Initiativen, Aktionen,
Veranstaltun-
gen etc. würde einen unverhältnismäßig großen
Verwaltungsaufwand bedeuten und
erfolgt daher nicht, es seien aber nachfolgend einige Schwerpunkte
angeführt:
•
Umsetzung der Beschäftigungsoffensive für behinderte Menschen
(“Behinder-
tenmilliarde")
• Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL der Europäischen Union
•
Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit der Weiterentwicklung des Behin-
derteneinstellungsgesetzes
•
Eine Studie über die Neuordnung der Integrativen Betriebe nach dem Behin-
derteneinstellungsgesetz
wurde in Auftrag gegeben
•
Die Arbeitsgruppe Behindertensport befasste sich vorrangig mit der Klärung
einer langfristigen Finanzierung des Behindertensports
•
Vorbereitungen für das Europäische Jahr der behinderten Menschen 2003
sind
im Gange.