3078/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.01.2002

 

 


Bundesministerium für ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

Die Abgeordneten Arnold Grabner und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3086/J) betreffend “die Aussagen des Kärntner Landeshauptmannes über die österreichischen
Schiedsrichter" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Beurteilen  Sie die Aussagen des Herrn Landeshauptmannes über die österreichischen

Schiedsrichter positiv und als der Realität entsprechend?

Frage 2:

Wenn ja,   sehen   Sie  die  Qualifikation  der österreichischen  Schiedsrichter und  deren

Unparteilichkeit ebenfalls so negativ, wie Herr Dr. Haider?

Frage 3:

Wenn ja, sind Sie auch der Meinung, dass im österreichischen Fußballsport so etwas wie

“Schiebung" herrscht, also unlautere Mittel eingesetzt werden?

Frage 4:

Wenn Sie die Meinung Dr. Haiders nicht teilen, warum haben Sie keine klaren Worte der

Zurückweisung der Vorwürfe gefunden?

Frage 5:

Sehen   Sie   sich   als   Ministerin   für   Sport   nicht   dazu   verpflichtet,   den   vorbildlich

funktionierenden  freien  Verbands-  und  Vereinssport  vor  unqualifizierten  Angriffen  zu

schützen?


Frage 6:

Finden Sie die Sprache, die Herr Landeshauptmann Haider gegenüber den Schiedsrichtern

verwendet, als adäquat?

Frage 7:

Sind Sie der Meinung, diese verbalen Angriffe und schweren Vorwürfe entsprechen der

Vorbildwirkung, die dem Sport in Österreich zukommt?

Frage 8:

Welche weiteren Schritte werden Sie in dieser Angelegenheit ergreifen?

Zu den Fragen 1-8:

Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes-Verfassungsgesetz in
Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetzlichen
Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Da
die gegenständliche Anfrage keine Tätigkeiten der Geschäftsführung der Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport zum Gegenstand hat, ersuche ich um Verständnis, dass ich von
einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehe.

Dennoch möchte ich anmerken, dass beispielsweise der Einsatz technischer Hilfsmittel dazu
beitragen könnte, Fehlentscheidungen wie beim Fußballspiel FC Kärnten gegen Austria
Memphis in Zukunft zu vermeiden. Dies ist allerdings Aufgabe der zuständigen Verbände.