3081/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.01.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
21. November 2001 unter der Nr. 3101/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
Anfrage
betreffend die Mitwirkung Österreichs am Aufbau von Kapazitäten zur
militärischen
Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der EU
u.a
gerichtet.
Die gegenständliche Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 bis 13
und 15:
Die Fragen betreffen keine
Angelegenheit der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 14:
Über Wunsch von
Generalsekretär Rohan wurde vom Veranstalter in den einführenden
Worten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vortrag die
persönliche Meinung des
Vortragenden wiedergeben werde.
In ihrem Arbeitsprogramm vom 3. Februar 2000 hat sich die
Bundesregierung folgendes
Ziel gesetzt:
“Österreich
wird seine eigenen Beziehungen zur NATO weiterentwickeln, wie es den
Erfordernissen seiner Sicherheit und seiner vollen und gleichberechtigten
Teilnahme an
der europäischen Sicherheitsarchitektur entspricht. Die Option einer
späteren
Mitgliedschaft
wird eröffnet".
Die Haltung der
Bundesregierung zum NATO-Beitritt ist auch in der vom Nationalrat am
12. Dezember 2001 beschlossenen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin
dargelegt.
Zu Frage 16:
Die Frage einer
österreichischen Beteiligung stellt sich erst, sobald der EU-Rat die
Durchführung einer Operation zur Krisenintervention beschließt.
Für eine beabsichtigte
Beteiligung Österreichs müsste dann gemäß
Bundesverfassungsgesetz über Kooperation
und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das
Ausland
(KSE-BVG) der Hauptausschuss des Nationalrates zwecks Herstellung des
Einvernehmens befasst
werden.