3081/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.01.2002

 

 


Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
21. November 2001 unter der Nr. 3101/J-NR/2001 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend die Mitwirkung Österreichs am Aufbau von Kapazitäten zur militärischen
Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU
u.a gerichtet.

Die gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 bis 13 und 15:

Die Fragen betreffen keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 14:

Über Wunsch von Generalsekretär Rohan wurde vom Veranstalter in den einführenden
Worten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vortrag die persönliche Meinung des
Vortragenden wiedergeben werde.

In ihrem Arbeitsprogramm vom 3. Februar 2000 hat sich die Bundesregierung folgendes
Ziel gesetzt:


 

“Österreich wird seine eigenen Beziehungen zur NATO weiterentwickeln, wie es den
Erfordernissen seiner Sicherheit und seiner vollen und gleichberechtigten Teilnahme an
der europäischen Sicherheitsarchitektur entspricht. Die Option einer späteren
Mitgliedschaft wird eröffnet".

Die Haltung der Bundesregierung zum NATO-Beitritt ist auch in der vom Nationalrat am
12. Dezember 2001 beschlossenen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin dargelegt.

Zu Frage 16:

Die Frage einer österreichischen Beteiligung stellt sich erst, sobald der EU-Rat die
Durchführung einer Operation zur Krisenintervention beschließt. Für eine beabsichtigte
Beteiligung Österreichs müsste dann gemäß Bundesverfassungsgesetz über Kooperation
und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland
(KSE-BVG) der Hauptausschuss des Nationalrates zwecks Herstellung des
Einvernehmens befasst werden.