3083/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.01.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Posch, Jäger und GenossInnen haben am 21.
November 2001 unter der Nummer 3103/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“menschenunwürdige Zustände im Flüchtlingslager
Traiskirchen" gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die
österreichische Rechtsordnung, insbesondere das Bundesbetreuungsgesetz und
die
Bundesbetreuungsverordnung
kennen keine “Flüchtlingslager". Dementsprechend nehme ich
im folgenden
durchwegs auf die in der Anfrage inhaltlich wohl angesprochene
Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen Bezug.
Mit Stichtag 1.
November 2001 befanden sich dort 842 Asylwerber in Bundesbetreuung. Von
einer
“Überbelegung" kann angesichts dieser Zahl sowie des Umstandes
keine Rede sein, dass
die
mit der Stadt Traiskirchen bestehende Vereinbarung einer Begrenzung der
Belagszahl auf
1.000
Asylwerber genau eingehalten wird. Dies umso mehr, als die theoretische
Gesamtkapazität
der Betreuungsstelle wesentlich höher liegt.
Zu Frage 3:
Die Belegung hat in
dem Maße zugenommen, in dem in den letzten Monaten die Zahl der
Asylwerber aus Afghanistan zugenommen hat. Im Zeitraum vom Dezember 2000 bis
Dezember
2001 (jeweils 1. Werktag des Monats) waren in der Betreuungsstelle Traiskirchen
untergebracht:
Dezember 2000 594 Asylwerber
Jänner 2001 635
Feber 2001 792
März 2001 862
April 2001 892
Mai 2001 768
Juni 2001 814
Juli 2001 997
August 2001 835
September 2001 846
Oktober 2001 637
November 2001 842
Dezember 2001 790
Zu Frage 4:
Die bundesbetreuten Asylwerber erhalten
Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung
und ein monatliches
Taschengeld in der Höhe von € 38,52 (ATS 530,--). Weitere - jeweils
bedarfsbezogene - Leistungen sind etwa die
Ausgabe von Bekleidung, die Übernahme der
Kosten für Schulartikel samt
Selbstbehalt, Bestattungskosten, Rückkehrhilfe sowie die
Übernahme von Transportkosten
(inkl. Schülerbeförderung). Damit sind jedenfalls die
materiellen Bedürfnisse der Asylwerber in dem vom Gesetzgeber
vorgesehenen Ausmaß
abgedeckt.
Zu Frage 5:
Wie die Beantwortung
der Frage 3 zeigt, sind in der Betreuungsstelle Traiskirchen nicht
“mehr als 1 .000
Flüchtlinge" untergebracht; ein Journaldienstbeamter ist daher
ausreichend.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu den Fragen 7, 9 und 10:
In der
Betreuungsstelle Traiskirchen ordiniert eine Allgemeinmedizinerin, die
täglich (Mo bis
Fr) wenigstens 4,5
Stunden anwesend ist. Erforderlichenfalls werden Patienten an einen
Facharzt überwiesen.
Außerdem sind
dort Einrichtungen der Caritas, des EFDÖ und seit kurzem auch von SOS-
Menschenrechte
untergebracht; diese haben sich eine umfassende Betreuung zum Ziel gesetzt.
Darüber
hinausgehend wurden durch das Bundesministerium für Inneres sechs
Flüchtlings-
berater
bestellt, die pro Woche in Summe 19 Stunden anwesend sind: diese stehen vor
allem
für die Beantwortung von Rechtsfragen zur Verfügung.
Zu Frage 8:
Bei besonders hohen
Zugangszahlen - manchmal wie zuletzt am 27. Dezember 2001 über 300
Asylwerber - ist eine
Benutzung dieser Zimmer unerlässlich. Ein Belag mit bis zu 20
Asylwerbern erfolgt aber auch dann nur
für ein oder zwei Nächte.
Zu Frage 11:
Betreuungsstellen dienen an sich vor allem
der Aufnahme von Asylwerbern, für die sich keine
Integrationsaufgaben
stellen. Asylberechtigten darf höchstens drei Monate Bundesbetreuung
gewährt
werden. Diese werden in einer ersten Integrationsstufe in den Heimen in Thalham
und Vorderbrühl
untergebracht, wo ihnen Deutsch- und Integrationskurse, Kinderbetreuung,
Arbeitsvermittlung sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche und
Wohnungseinrichtung
geboten
werden.
Zu Frage 12:
In den letzten Jahren
wurde mit beträchtlichem Aufwand nicht nur eine weitere
Betreuungsstelle in der Nussdorfer Straße in Wien eingerichtet, sondern
es wurden auch die
übrigen
Betreuungsstellen (mit Ausnahme des Hauptgebäudes und eines weiteren
Objektes in
der Betreuungsstelle
Traiskirchen) generalsaniert. Das diesbezügliche Kostenvolumen lag
deutlich über der 7,26 Mio-€
od. 100 Mio-S-Marke.
Vor kurzem konnte nunmehr aber auch mit
der Sanierung des Hauptgebäudes in der
Betreuungsstelle Traiskirchen begonnen
werden.