3083/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.01.2002

 

 


Bundesminister für Inneres

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch, Jäger und GenossInnen haben am 21.
November 2001 unter der Nummer 3103/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “menschenunwürdige Zustände im Flüchtlingslager Traiskirchen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

Die österreichische Rechtsordnung, insbesondere das Bundesbetreuungsgesetz und die
Bundesbetreuungsverordnung kennen keine “Flüchtlingslager". Dementsprechend nehme ich
im folgenden durchwegs auf die in der Anfrage inhaltlich wohl angesprochene
Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen Bezug.

Mit Stichtag 1. November 2001 befanden sich dort 842 Asylwerber in Bundesbetreuung. Von
einer “Überbelegung" kann angesichts dieser Zahl sowie des Umstandes keine Rede sein, dass
die mit der Stadt Traiskirchen bestehende Vereinbarung einer Begrenzung der Belagszahl auf
1.000 Asylwerber genau eingehalten wird. Dies umso mehr, als die theoretische
Gesamtkapazität der Betreuungsstelle wesentlich höher liegt.


Zu Frage 3:

Die Belegung hat in dem Maße zugenommen, in dem in den letzten Monaten die Zahl der
Asylwerber aus Afghanistan zugenommen hat. Im Zeitraum vom Dezember 2000 bis
Dezember 2001 (jeweils 1. Werktag des Monats) waren in der Betreuungsstelle Traiskirchen
untergebracht:

Dezember 2000                               594 Asylwerber

Jänner 2001                                                      635

Feber 2001                                                        792

März 2001                                                         862

April 2001                                          892

Mai 2001                                                            768

Juni 2001                                                            814

Juli 2001                                                             997

August 2001                                                      835

September 2001                                              846

Oktober 2001                                                    637

November 2001                                                842

Dezember 2001                                               790

Zu Frage 4:

Die bundesbetreuten Asylwerber erhalten Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung
und ein monatliches Taschengeld in der Höhe von € 38,52 (ATS 530,--). Weitere - jeweils
bedarfsbezogene - Leistungen sind etwa die Ausgabe von Bekleidung, die Übernahme der
Kosten für Schulartikel samt Selbstbehalt, Bestattungskosten, Rückkehrhilfe sowie die
Übernahme von Transportkosten (inkl. Schülerbeförderung). Damit sind jedenfalls die
materiellen Bedürfnisse der Asylwerber in dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausmaß
abgedeckt.


Zu Frage 5:

Wie die Beantwortung der Frage 3 zeigt, sind in der Betreuungsstelle Traiskirchen nicht
“mehr als 1 .000 Flüchtlinge" untergebracht; ein Journaldienstbeamter ist daher ausreichend.

Zu Frage 6:

Nein.

Zu den Fragen 7, 9 und 10:

In der Betreuungsstelle Traiskirchen ordiniert eine Allgemeinmedizinerin, die täglich (Mo bis
Fr) wenigstens 4,5 Stunden anwesend ist. Erforderlichenfalls werden Patienten an einen
Facharzt überwiesen.

Außerdem sind dort Einrichtungen der Caritas, des EFDÖ und seit kurzem auch von SOS-
Menschenrechte untergebracht; diese haben sich eine umfassende Betreuung zum Ziel gesetzt.
Darüber hinausgehend wurden durch das Bundesministerium für Inneres sechs Flüchtlings-
berater bestellt, die pro Woche in Summe 19 Stunden anwesend sind: diese stehen vor allem
für die Beantwortung von Rechtsfragen zur Verfügung.

Zu Frage 8:

Bei besonders hohen Zugangszahlen - manchmal wie zuletzt am 27. Dezember 2001 über 300
Asylwerber - ist eine Benutzung dieser Zimmer unerlässlich. Ein Belag mit bis zu 20
Asylwerbern erfolgt aber auch dann nur für ein oder zwei Nächte.

Zu Frage 11:

Betreuungsstellen dienen an sich vor allem der Aufnahme von Asylwerbern, für die sich keine
Integrationsaufgaben stellen. Asylberechtigten darf höchstens drei Monate Bundesbetreuung
gewährt werden. Diese werden in einer ersten Integrationsstufe in den Heimen in Thalham


und Vorderbrühl untergebracht, wo ihnen Deutsch- und Integrationskurse, Kinderbetreuung,
Arbeitsvermittlung sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche und Wohnungseinrichtung
geboten werden.

Zu Frage 12:

In den letzten Jahren wurde mit beträchtlichem Aufwand nicht nur eine weitere
Betreuungsstelle in der Nussdorfer Straße in Wien eingerichtet, sondern es wurden auch die
übrigen Betreuungsstellen (mit Ausnahme des Hauptgebäudes und eines weiteren Objektes in
der Betreuungsstelle Traiskirchen) generalsaniert. Das diesbezügliche Kostenvolumen lag
deutlich über der 7,26 Mio-€ od. 100 Mio-S-Marke.

Vor kurzem konnte nunmehr aber auch mit der Sanierung des Hauptgebäudes in der
Betreuungsstelle Traiskirchen begonnen werden.