3084/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.01.2002

 

 


Bundesminister für Inneres

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jakob Auer und Kollegen haben am 05.
Dezember 2001 unter der Nr. 3180/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“finanzielle und beschäftigungsbezogene Konsequenzen für das Bundesministerium
für Inneres durch Reklamationen gegen die Ergebnisse der Volkszählung 2001"
gerichtet.

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Insgesamt sind 47.394 Anträge auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens gemäß
§ 17 MeldeG beim Bundesministerium für Inneres eingelangt.

Zu Frage 2:

Der Wiener Bürgermeister hat ca. 32.000 Anträge in meinem Ressort eingebracht.

Zu Frage 3:

Die Anzahl der von den Landeshauptstädten gestellten Anträge ist nicht bekannt und
läßt sich im Bereich des Innenressorts auch nicht feststellen.

Zu Frage 4:

Die Verfahren werden von insgesamt 390 Bediensteten des BMI durchgeführt,
woraus sich ein Gesamtarbeitsaufwand von 188.000 Stunden ergibt.


“Zu Frage 5:

Die Gesamtkosten betragen ca. Euro 2,8 Mio."

“Zu Frage 6:

Der Zeitrahmen für die Mitarbeiter am Projekt Reklamationsverfahren beträgt
6 Monate."