3084/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.01.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jakob
Auer und Kollegen haben am 05.
Dezember 2001 unter der Nr. 3180/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“finanzielle und beschäftigungsbezogene Konsequenzen für das
Bundesministerium
für Inneres durch Reklamationen gegen die Ergebnisse der Volkszählung
2001"
gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Insgesamt sind 47.394
Anträge auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens gemäß
§ 17 MeldeG beim Bundesministerium für Inneres eingelangt.
Zu Frage 2:
Der Wiener Bürgermeister hat ca. 32.000 Anträge in meinem Ressort eingebracht.
Zu Frage 3:
Die Anzahl der von
den Landeshauptstädten gestellten Anträge ist nicht bekannt und
läßt sich im Bereich des Innenressorts auch nicht feststellen.
Zu Frage 4:
Die Verfahren werden von insgesamt
390 Bediensteten des BMI durchgeführt,
woraus sich ein Gesamtarbeitsaufwand von 188.000 Stunden ergibt.
“Zu Frage 5:
Die Gesamtkosten betragen ca. Euro 2,8 Mio."
“Zu Frage 6:
Der Zeitrahmen
für die Mitarbeiter am Projekt Reklamationsverfahren beträgt
6
Monate."