3086/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.01.202

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

ZU


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
23. November 2001 unter der Nr. 3142/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Starts und Landungen von Bundesheerhubschraubern" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei
Klosterneuburg um einen “Pflichtmeldepunkt" und Beginn der in der AIP Austria
(Luftfahrthandbuch Österreich) vorgeschriebenen Sichtflugroute beim Ein- beziehungsweise
Durchflug durch die Kontrollzone Wien handelt. Diese Sichtflugroute ist zwingend sowohl
von militärischen als auch von zivilen Hubschraubern
und Flugzeugen zu benützen. Die
Annahme, jede Hubschrauberbewegung im Bereich Klosterneuburg/Donauufer sei
militärischer Natur, ist daher verfehlt.

Zu 2 bis 4:

Landungen bzw. Starts mit einem Militärhubschrauber erfolgten im Raum Klosterneuburg
im vergangenen Jahr lediglich an einem einzigen Tag, nämlich am 21. Juni, in der Zeit
zwischen 0900 und 1300 Uhr. Dieser Hubschraubereinsatz beschränkte sich - unter
Aussparung von Wohngebiet - auf die Magdeburg-Kaserne und diente der militärischen
Ausbildung von Kampftauchern des Zentrums Jagdkampf. Die Anordnung zu diesem
Hubschraubereinsatz erfolgte durch das hiefür zuständige Kommando der Fliegerdivision.