3086/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.01.202
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
ZU
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
23. November 2001 unter der Nr. 3142/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Starts und Landungen von Bundesheerhubschraubern"
gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Zur
Vermeidung von Missverständnissen ist zunächst festzuhalten, dass es
sich bei
Klosterneuburg um einen “Pflichtmeldepunkt" und Beginn der in der
AIP Austria
(Luftfahrthandbuch Österreich) vorgeschriebenen
Sichtflugroute beim Ein- beziehungsweise
Durchflug durch die Kontrollzone Wien handelt. Diese Sichtflugroute ist
zwingend sowohl
von militärischen als auch von zivilen Hubschraubern und Flugzeugen zu
benützen. Die
Annahme, jede Hubschrauberbewegung im
Bereich Klosterneuburg/Donauufer sei
militärischer Natur, ist daher
verfehlt.
Zu 2 bis 4:
Landungen bzw. Starts mit einem Militärhubschrauber erfolgten im
Raum Klosterneuburg
im vergangenen Jahr lediglich an einem
einzigen Tag, nämlich am 21. Juni, in der Zeit
zwischen 0900 und 1300 Uhr. Dieser
Hubschraubereinsatz beschränkte sich - unter
Aussparung von Wohngebiet - auf die Magdeburg-Kaserne und diente der
militärischen
Ausbildung von Kampftauchern des Zentrums Jagdkampf. Die Anordnung zu diesem
Hubschraubereinsatz erfolgte durch das
hiefür zuständige Kommando der Fliegerdivision.