309/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde

haben am 26. Jänner 2000 unter Nr. 301/J - NR/2000 eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Kürzung der finanziellen Mittel in der bilateralen

Entwicklungszusammenarbeit an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In den Verhandlungen mit dem Finanzminister wurde erreicht, daß für die Programm -  und

Projekthilfe für das laufende Jahr 750 Mio. ATS zur Verfügung stehen; dies ist eine

Kürzung von etwas mehr als 10 % gegenüber der verfügbaren Summe des Vorjahres.

Daher wird jedes einzelne Projekt danach geprüft, welche Maßnahmen für eine

Aufrechterhaltung der Projektsubstanz erforderlich sind. Auf diese Weise soll ein Abbmch

von Projekten verhindert sowie die Tätigkeit der österreichischen und ausländischen

Partner in der Entwicklungszusammenarbeit so gut wie möglich abgesichert werden.

Soferne möglich, werden Zahlungsverpflichtungen aufgeschoben und budgetäre

Umschichtungen in der Erwartung einer künftigen Verbesserung der Budgetlage

vorgenommen.

 

Zu Frage 2:

Solche Umschichtungen sind im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten innerhalb des

Budgets des BMaA erfolgt. Sie betreffen insbesondere diverse Beiträge zu internationalen

Organisationen im EZA Bereich, die durch diese Umschichtungen ebenfalls beträchtlich

gekürzt wurden. Da auch die österreichischen Beiträge zu internationalen Organisationen

sehr wichtig sind, sollen diese Umschichtungen eine einmalige Maßnahme bleiben.

 

Zu Frage 3:

Derartige Gespräche haben stattgefunden, auch im Rahmen des Unterausschusses für

Entwicklung. Das Bundesministerium für Finanzen hat stets erklärt, von der Jährigkeit der

Budgeterstellung im Entwicklungszusammenarbeitsbereich nicht abgehen zu können, sich

jedoch andererseits bereit erklärt, alternative Maßnahmen wohlwollend zu prüfen, etwa

eine Erhöhung der Vorbelastungen. Diesbezügliche Gespräche sollen sobald wie möglich

wieder aufgenommen werden.

 

Zu Frage 4:

Das für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehende Budget wird im jeweiligen

Bundesvoranschlag festgelegt und vom Parlament beschlossen.

 

Grundsätzlich wird für die Planung im Rahmen der jährlich verfügbaren Budgets von je 40

- 80 Mio. ATS p.a. für die Schwerpunktländer und je 20 - 30 Mio. ATS p.a. für die

Kooperationsländer ausgegangen. Pro Sektor sollten im jeweiligen Land zumindest 10 -

15 Mio. ATS zur Verfügung stehen.

 

Für die Durchführung von Projekten ist der jeweils wirtschaftlich und dem Projektzweck

am besten entsprechende Träger zu wählen, so daß die Festlegung eines bestimmten

Betrages, der über nicht - staatliche Organisationen abgewickelt werden soll, nicht

zweckmäßig ist.

 

Zur gezielten Förderung privater initiativen wurden in den letzten Jahren 4

Kofinanzierungsinstrumente geschaffen, über welche im Jahr 1999 etwa 130 Mio. ATS an

Zuschüssen zur Auszahlung gelangten.

 

Zu Frage 5:

Die gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen erfordern eine noch sorgfältigere

Prüfung der einzelnen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf ihren

aktuellen Stand der Durchführung. Gegebenenfalls werden Projekte, die für 2000 geplant

wurden, erst im darauffolgenden Jahr abgewickelt werden.

Priorität haben Projekte, welche 1999 bereits begonnen wurden, sowie solche mit

direktem Armutsbezug. Die Ausarbeitung konkreter Planvorgaben für dieses Jahr ist

derzeit noch im Gange.

 

Zu Frage 6:

Im Rahmen einer beschleunigten Dezentralisierung werden Programm -  und

Projektmanagement in die Partnerländer verlagert, wo „Vor - Ort - Strukturen“ in Form von

Regionalbüros aufgebaut wurden. Gegenwärtig gibt es Regionalbüros in Addis

Abeba/Äthiopien, Kampala/Uganda, Ouagadogou/Burkina Faso, Praia/Kap Verde,

Beira/Mosambik, Managua/Nicaragua, Thimphu/Bhutan und Ramallah/Palästina - zwei

Liaison - Büros bestehen in Dakar/Senegal und Maputo/Mosambik.

 

Der gesamte Aufwand der Begleitmaßnahmen, Logistik und Evaluierung für die

Programm -  und Projekthilfe betrug 1998 etwa 65 Mio. ATS, dies umfaßte auch Aktivitäten

wie Rechtsberatung sowie Expertenentsendungen, Konsulentenleistungen für Länder -

und Sektorprogramme sowie Querschnittsthemen. 1999 beliefen sich die Kosten auf rund

50 Mio. ATS; auch für die nächsten Jahre wird von einem Betrag zwischen 50 und

60 Mio. ATS ausgegangen.

 

Die Kosten für die Regionalbüros in Kampala und Managua aus dem Budget für

Allgemeine Verwaltungskosten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

beliefen sich 1998 zusätzlich auf 4,337 Mio. ATS, für 1999 liegt die Auswertung noch nicht

vor, die Kosten dürften jedoch annähernd gleich sein.

 

Auch in diesem Bereich wird sorgfältig darauf geachtet, nur die unbedingt erforderliche

Infrastruktur bereitzustellen, welche für eine ordnungsgemäße und fachgerechte

Betreuung der Programme und die aktive Mitwirkung bei der Gestaltung von EU -  und

Weltbankprogrammen erforderlich ist. Wo Kürzungen möglich sind, werden diese auch

vorgenommen. So etwa ist beabsichtigt, die Leiterstelle im Zweigbüro Maputo (Mosambik)

derzeit nicht nachzubesetzen und dieses Büro mit geringeren Kosten weiterzuführen.