309/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde
haben am 26. Jänner 2000 unter Nr. 301/J - NR/2000 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Kürzung der finanziellen Mittel in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den Verhandlungen mit dem Finanzminister wurde erreicht, daß für die Programm - und
Projekthilfe für das laufende Jahr 750 Mio. ATS zur Verfügung stehen; dies ist eine
Kürzung von etwas mehr als 10 % gegenüber der verfügbaren Summe des Vorjahres.
Daher wird jedes einzelne Projekt danach geprüft, welche Maßnahmen für eine
Aufrechterhaltung der Projektsubstanz erforderlich sind. Auf diese Weise soll ein Abbmch
von Projekten verhindert sowie die Tätigkeit der österreichischen und ausländischen
Partner in der Entwicklungszusammenarbeit so gut wie möglich abgesichert werden.
Soferne möglich, werden Zahlungsverpflichtungen aufgeschoben und budgetäre
Umschichtungen in der Erwartung einer künftigen Verbesserung der Budgetlage
vorgenommen.
Zu Frage 2:
Solche Umschichtungen sind im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten innerhalb des
Budgets des BMaA erfolgt. Sie betreffen insbesondere diverse Beiträge zu internationalen
Organisationen im EZA Bereich, die durch diese
Umschichtungen ebenfalls beträchtlich
gekürzt wurden. Da auch die österreichischen Beiträge zu internationalen Organisationen
sehr wichtig sind, sollen diese Umschichtungen eine einmalige Maßnahme bleiben.
Zu Frage 3:
Derartige Gespräche haben stattgefunden, auch im Rahmen des Unterausschusses für
Entwicklung. Das Bundesministerium für Finanzen hat stets erklärt, von der Jährigkeit der
Budgeterstellung im Entwicklungszusammenarbeitsbereich nicht abgehen zu können, sich
jedoch andererseits bereit erklärt, alternative Maßnahmen wohlwollend zu prüfen, etwa
eine Erhöhung der Vorbelastungen. Diesbezügliche Gespräche sollen sobald wie möglich
wieder aufgenommen werden.
Zu Frage 4:
Das für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehende Budget wird im jeweiligen
Bundesvoranschlag festgelegt und vom Parlament beschlossen.
Grundsätzlich wird für die Planung im Rahmen der jährlich verfügbaren Budgets von je 40
- 80 Mio. ATS p.a. für die Schwerpunktländer und je 20 - 30 Mio. ATS p.a. für die
Kooperationsländer ausgegangen. Pro Sektor sollten im jeweiligen Land zumindest 10 -
15 Mio. ATS zur Verfügung stehen.
Für die Durchführung von Projekten ist der jeweils wirtschaftlich und dem Projektzweck
am besten entsprechende Träger zu wählen, so daß die Festlegung eines bestimmten
Betrages, der über nicht - staatliche Organisationen abgewickelt werden soll, nicht
zweckmäßig ist.
Zur gezielten Förderung privater initiativen wurden in den letzten Jahren 4
Kofinanzierungsinstrumente geschaffen, über welche im Jahr 1999 etwa 130 Mio. ATS an
Zuschüssen zur Auszahlung gelangten.
Zu Frage 5:
Die gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen erfordern eine noch sorgfältigere
Prüfung der einzelnen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf ihren
aktuellen Stand der Durchführung. Gegebenenfalls werden Projekte, die für 2000 geplant
wurden, erst im darauffolgenden Jahr
abgewickelt werden.
Priorität haben Projekte, welche 1999 bereits begonnen wurden, sowie solche mit
direktem Armutsbezug. Die Ausarbeitung konkreter Planvorgaben für dieses Jahr ist
derzeit noch im Gange.
Zu Frage 6:
Im Rahmen einer beschleunigten Dezentralisierung werden Programm - und
Projektmanagement in die Partnerländer verlagert, wo „Vor - Ort - Strukturen“ in Form von
Regionalbüros aufgebaut wurden. Gegenwärtig gibt es Regionalbüros in Addis
Abeba/Äthiopien, Kampala/Uganda, Ouagadogou/Burkina Faso, Praia/Kap Verde,
Beira/Mosambik, Managua/Nicaragua, Thimphu/Bhutan und Ramallah/Palästina - zwei
Liaison - Büros bestehen in Dakar/Senegal und Maputo/Mosambik.
Der gesamte Aufwand der Begleitmaßnahmen, Logistik und Evaluierung für die
Programm - und Projekthilfe betrug 1998 etwa 65 Mio. ATS, dies umfaßte auch Aktivitäten
wie Rechtsberatung sowie Expertenentsendungen, Konsulentenleistungen für Länder -
und Sektorprogramme sowie Querschnittsthemen. 1999 beliefen sich die Kosten auf rund
50 Mio. ATS; auch für die nächsten Jahre wird von einem Betrag zwischen 50 und
60 Mio. ATS ausgegangen.
Die Kosten für die Regionalbüros in Kampala und Managua aus dem Budget für
Allgemeine Verwaltungskosten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
beliefen sich 1998 zusätzlich auf 4,337 Mio. ATS, für 1999 liegt die Auswertung noch nicht
vor, die Kosten dürften jedoch annähernd gleich sein.
Auch in diesem Bereich wird sorgfältig darauf geachtet, nur die unbedingt erforderliche
Infrastruktur bereitzustellen, welche für eine ordnungsgemäße und fachgerechte
Betreuung der Programme und die aktive Mitwirkung bei der Gestaltung von EU - und
Weltbankprogrammen erforderlich ist. Wo Kürzungen möglich sind, werden diese auch
vorgenommen. So etwa ist beabsichtigt, die Leiterstelle im Zweigbüro Maputo (Mosambik)
derzeit nicht nachzubesetzen und dieses Büro mit geringeren Kosten weiterzuführen.