3091/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.01.2002

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lapp und GenossInnen haben am
20. November 2001 unter der Nr. 3088/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Einschränkung des Gehörlosen-Service des ORF gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Die Führung des ORF fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz, da die Organe des
ORF kraft Verfassung unabhängig und weisungsfrei sind.