3091/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.01.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lapp und GenossInnen
haben am
20. November 2001 unter der Nr. 3088/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Einschränkung des Gehörlosen-Service des ORF
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Führung des ORF
fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz, da die Organe des
ORF kraft Verfassung unabhängig und weisungsfrei sind.