3092/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.01.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3097/J-NR/2001 betreffend quartier21, die die
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am 21. November 2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:


Zdenka Badovinac, Thomas Edlinger, Hortensia Völckers, Vitus Weh.

Ad 2.:

Die Auswahl der Beiratsmitglieder wurde bisher und wird auch in Zukunft von der Geschäftsfüh-
rung der MQ E&B Gesellschaft vorgenommen.

Ad 3.:

Siehe Beilage.

Ad 4.:

Die Beiratsmitglieder Zdenka Badovinac, Thomas Edlinger, Peter Pakesch, Kathrin Rhomberg,
Hortensia Völckers und Vitus Weh trafen die Endauswahl und gaben die diesbezügliche Emp-
fehlung zur Erstbesiedelung des quartier21 ab.

Ad 5.:

Nach mehreren vorangegangenen Sitzungen (1. März. 2001, 19. März 2001, 27. und 28. April
2001, 1. Juni 2001) und anhand der eingelangten Bewerbungen wurde in einer zweitägigen Sit-


zung am 7. und 8. September 2001, der eine gründliche Befassung und Vorbereitung des Beirates
über schriftliches Material vorausging, die Endauswahl getroffen.

Ad 6.:

Diese Verhandlungen werden von Wolfgang Waldner (Geschäftsführer), Thomas Edlinger (Bei-
ratsmitglied), Vitus Weh (Beiratsmitglied) und Michaela Rapp (Koordination quartier21) geführt.

Ad 7.:

Nein.

Ad 8.:

Die Nutzer/Mieter erhalten grundsätzlich unmöblierte Mietflächen, die mit Heizung, Strom so-
wie Telefon- und Internetanschluss versehen sind. Darüber hinaus wird den quartier21-Mietern
auf Wunsch die Benutzung anderer quartier21-Flächen wie z. B. Erste Bank Arena, Ovalhalle
sowie - unter Einbindung des Beirats - Flächen im Bereich “transeuropa" und Außenflächen zu
besonders günstigen Bedingungen ermöglicht. Ebenso unterstützen und betreuen die Koordinato-
rin des quartier21 sowie ein Techniker/Netzwerkadministrator bei Bedarf die NutzerInnen in
organisatorischen und technischen Fragen.

Ad 9.:

Die architektonische Planung ist derzeit in Arbeit; sowohl Detailplanung als auch Auftragsvolu-
men etc. befinden sich in der Kalkulationsphase.

Ad 10.:

Es fand eine Ideenfindung durch geladene Architektenteams statt, die von Vitus Weh, dem ehe-
maligen Kurator von" Kunst auf der Baustelle" im MQ, koordiniert wurde. In den konkreten
Auswahl- und Gestaltungsprozess hinsichtlich der Innenarchitektur sind auch die vom Beirat
vorgeschlagenen zukünftigen NutzerInnen von Electric Avenue und “transeuropa" eingebunden.


Ad 11.:

Bis jetzt wurde noch kein Auftrag zur Detailplanung von quartier21-Flächen erteilt. Für die
Gestaltung der Architektureinbauten von “transeuropa" und Electric Avenue werden zur Zeit mit
den Teams von “awg-AllesWirdGut" bzw. “Popelka & Poduschka PPAG" Verhandlungen ge-
führt. Konkrete Aufträge zur Durchführung von Arbeiten werden unter Berücksichtigung der
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vergeben.

Das Architektenteam BEHF ist mit der örtlichen Bauaufsicht der Bauphase II im MQ beauftragt
und wird aus ökonomischen und praktischen Überlegungen auch die Schnittstellen- und Koordi-
nationsfunktion bei der Umsetzung der Innenarchitektur von quartier21-Flächen übernehmen.

Ad 12.:

Der laufende Betrieb von Allgemeinflächen und Künstlerstudios im quartier21 wird durch Ein-
nahmen der E&B Gesellschaft aus den von den Nutzern bezahlten Kulturmieten sowie aus der
teilweisen kommerziellen Nutzung von quartier21-Flächen (Büros, Veranstaltungsräume, Außen-
flächen, Sponsorengelder etc.) finanziert. Die Mittel für die Durchführung ihrer Programme sind
von den einzelnen Nutzern/Mietern selbst aufzubringen.

Beilage


quartier21 (q21) im MuseumsQuartier Wien (MQ)
Geschäftsordnung der Entwicklungs- und Beratungsgruppe “Netzwerk21“

(Stand: 28.4.2001)

I. Bezeichnung

Die Entwicklungs- und Beratungsgruppe "Netzwerk21" für das q21 (gesamter Fischer v. Erlach-
Trakt exkl. der Flächen, die an Wohnungsmieter vergeben sind; derzeitige “basis-wien"- Fläche;
gesamte Stiege 10 / Mariahilferstraße exkl. jener Flächen, die an Wohnungsmieter und das
Tabakmuseum vergeben sind; Ovaltrakt/Dachgeschoß, Vorplatz und Innenhöfe). Ausgenommen
sind jegliche Art von kommerziell genutzten Flächen (Restaurants, Shops, Wohnungen,
Büroräume mit Ausnahme der Bürogemeinschaft Kultur für Kulturmieter).

II. Allgemeine Aufgabenstellung

Gemäss dem von Bundesministerin Elisabeth Gehrer genehmigten Strukturkonzept gehören
folgende Punkte zum Aufgabengebiet der Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21:
"Die MQ Entwicklungs- und Beratungsgruppe namens 'Netzwerk21' besteht aus fünf bis sieben
Personen, die für jeweils zwei Jahre von der GF der MQ E+B Ges. eingesetzt werden. Dieser
Gruppe gehören keine Vertreter der übrigen MQ-lnstitutionen an. Das 'Netzwerk21' empfiehlt
der GF die Zulassung von Nutzern aus den bei der E&B Ges. einlangenden Bewerbungen bzw.
aufgrund von eigenen Vorschlägen. Besonders in den ersten Jahren sollte das 'Netzwerk21'-Team
gezielt dafür eingesetzt werden, um auch das Zusammenspiel der verschiedenen MQ-Nutzer zu
fördern und das quartier21 mit den kulturellen Szenen der Stadt sowie jenen der Bundesländer
und mit internationalen Partnern zu vernetzen. Die erste Zusammensetzung des 'Netzwerk21'
sollte bis Mitte Jänner 2001 bekanntgegeben werden." (Auszug aus dem Strukturkonzept)

III. Konkrete Aufgaben

a) Die grundsätzliche Abgabe von Empfehlungen zur Behandlung von Förderungs-, Projekt- und
Besiedelungsmaßnahmen für das q21:

- Empfehlungen zur Erstellung des Erstbesiedelungsplanes (Ausarbeitung Sommer 2001,
Besiedelung ab Sommer 2002)

- Evaluierung 1 Jahr nach Mietvertragsabschluß (bei 2-Jahresverträgen) bzw. nach 2
Jahren (bei 3-Jahres- oder länger laufenden Verträgen), welche die Empfehlung zur
Verlängerung bzw. Auslaufen der derzeitigen Mietverträge beinhaltet.

b) Abgabe von Vorschlägen für einzelne Förderungs-, Projekt- und Besiedelungsmaßnahmen für
das q21 aus eigener Initiative.

c)   Die Geschäftsführung hat die Möglichkeit, sich bei anderen, nicht das q21 betreffenden
inhaltlichen Fragen im Rahmen des MQ, die Empfehlungen der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 einzuholen.

d) Besonders in den ersten Jahren sollte das 'Netzwerk21 '-Team gezielt dafür eingesetzt werden,
um auch das Zusammenspiel der verschiedenen MQ-Nutzer zu fördern und das quartier21 mit
den kulturellen Szenen der Stadt sowie jenen der Bundesländer und mit internationalen Partnern
zu vernetzen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wählt die Entwicklungs- und Beratungsgruppe
eine(n) SprecherIn.

e)   Vertretung der Entscheidungen des Netzwerk21 nach außen inklusive Abgabe von das q21
betreffenden Presseerklärungen im Zusammenwirken mit der Geschäftsführung der MQ E+B Ges.


IV. Organisation:

- Die Zusammenstellung der Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21 wird von der
Geschäftsführung der MQ E+B GES. vorgenommen. Die Entwicklungs- und Beratungsgruppe
kann Vorschläge hinsichtlich des Ausscheidens alter und des Hinzukommens von neuen
Mitgliedern machen.

- Die Entwicklungs- und Beratungsgruppe besteht aus 5-7 stimmberechtigten Mitgliedern und
wählt eine(n) SprecherIn.

- Dieser Gruppe gehören keine Vertreter der übrigen MQ-lnstitutionen an.

- Die Sitzungen werden von der/dem SprecherIn der Entwicklungs- und Beratungsgruppe
geleitet. Die Vertreter der MQ E+B Ges. haben kein Stimmrecht im Beirat.

- Zu den Sitzungen können Auskunftspersonen beigezogen werden und zwar sowohl auf
Wunsch der Geschäftsführung, wie auch auf Grund eines diesbezüglichen Beschlusses der
Entwicklungs- und Beratungsgruppe oder einzelner Mitglieder (z.B. Vertreter von öffentlichen
Subventionsgebern und anderen Beiräten, Sponsoren, Projektbewerber etc.).

- Die Einberufung zu den einzelnen Sitzungen der Entwicklungs- und Beratungsgruppe ist von
der MQ E+B GES. schriftlich (postalisch, per Telefax, per e-mail) mindestens 14 Tage vor
Sitzungstermin vorzunehmen, es sei denn, es würden sich die Beiratsmitglieder mit einer
kürzeren Einberufungsfrist ausdrücklich einverstanden erklären oder eine Terminvereinbarung
innerhalb einer Sitzung unter Ladungsverzicht getroffen werden.

- Die Sitzungen der Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21 finden mindestens 2 mal
jährlich statt.

- Die Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21 kann eine Person der Gruppe als
SprecherIn wählen, die für die Dauer der Tätigkeit in der Öffentlichkeit als VertreterIn der
Gruppe auftritt und in Abstimmung mit der Geschäftsführung der MQ E+B GES. und der
Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21 bestimmte Aufgaben erfüllt. Der
Aufgabenbereich der Sprecherin /des Sprechers und eine angemessene finanzielle Entlohnung
werden in einer gesonderten Vereinbarung mit der Geschäftsführung geregelt.

- Bei Anwesenheit von mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern ist die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe verhandlungsfähig, bei drei stimmberechtigten Mitgliedern beschlußfähig. Ein
Mehrheitsbeschluß der abgegebenen Stimmen gilt als verbindlich.

- Bei der Verhandlung von Angelegenheiten, an denen Mitglieder der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe als Subventions- oder Projektbewerber beteiligt sind, nehmen diese an der
Abstimmung nicht teil.

- Für jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu führen, das im Zusammenwirken mit der/dem
SprecherIn spätestens 14 Tage nach der Sitzung an die Mitglieder der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 zu übermitteln ist.

- Die Geschäftsordnung des Beirates wird vom Beirat im Zusammenwirken mit der
Geschäftsführung der MQ E+B GES. beschlossen.

V. Dauer der Tätigkeit

Die Berufung in die Entwicklungs- und Beratungsgruppe erfolgt für die Dauer von 2 Jahren;
Mehrfachberufungen der einzelnen Mitglieder sind zulässig, jedoch maximal für zwei
unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume. Erstmals nach 2 Jahren wird ein Teil der Mitglieder
durch Neuberufungen ausgetauscht, während der übrige Teil der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe in seiner Funktion verbleibt, um eine Kontinuität zu gewährleisten.
Die Entwicklungs- und Beratungsgruppe kann Vorschläge hinsichtlich des Ausscheidens alter und
des Hinzukommens von neuen Mitgliedern machen.


VI. Honorar

Für die Beratungstätigkeit wird eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von ATS 3.000,- /
€217,99 pro Sitzungstag (8 Arbeitsstunden) zuerkannt; jenen Mitgliedern, die außerhalb Wiens
ihren Wohnsitz haben, werden die Aufenthalts- und Reisespesen ersetzt, Pauschalierungen sind
zulässig.

VII. Koordinatorln

Die Arbeit des Beirates wird unterstützt durch eine von der Geschäftsführung eingesetzte
Koordinatorln (derzeit Michaela Rapp). Diese stellt die Verbindung zwischen denn Beirat und der
Geschäftsführung dar, erledigt die laufenden organisatorischen, administrativen und inhaltlichen
Aufgaben im Zusammenwirken mit der Geschäftsführung des MQ und der/dem SprecherIn des
Beirates.