3092/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.01.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3097/J-NR/2001 betreffend quartier21, die die
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig,
Freundinnen und Freunde am 21. November 2001 an mich
richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Zdenka Badovinac, Thomas Edlinger, Hortensia Völckers, Vitus Weh.
Ad 2.:
Die
Auswahl der Beiratsmitglieder wurde bisher und wird auch in Zukunft von der
Geschäftsfüh-
rung der
MQ E&B Gesellschaft vorgenommen.
Ad 3.:
Siehe Beilage.
Ad 4.:
Die Beiratsmitglieder
Zdenka Badovinac, Thomas Edlinger, Peter Pakesch, Kathrin Rhomberg,
Hortensia
Völckers und Vitus Weh trafen die Endauswahl und gaben die
diesbezügliche Emp-
fehlung
zur Erstbesiedelung des quartier21 ab.
Ad 5.:
Nach mehreren
vorangegangenen Sitzungen (1. März. 2001, 19. März 2001, 27. und 28.
April
2001,
1. Juni 2001) und anhand der eingelangten Bewerbungen wurde in einer
zweitägigen Sit-
zung am
7. und 8. September 2001, der eine gründliche Befassung und Vorbereitung
des Beirates
über
schriftliches Material vorausging, die Endauswahl getroffen.
Ad 6.:
Diese
Verhandlungen werden von Wolfgang Waldner (Geschäftsführer), Thomas
Edlinger (Bei-
ratsmitglied),
Vitus Weh (Beiratsmitglied) und Michaela Rapp (Koordination quartier21)
geführt.
Ad 7.:
Nein.
Ad 8.:
Die Nutzer/Mieter erhalten grundsätzlich
unmöblierte Mietflächen, die mit Heizung, Strom so-
wie
Telefon- und Internetanschluss versehen sind. Darüber hinaus wird den
quartier21-Mietern
auf
Wunsch die Benutzung anderer quartier21-Flächen wie z. B. Erste Bank
Arena, Ovalhalle
sowie -
unter Einbindung des Beirats - Flächen im Bereich “transeuropa"
und Außenflächen zu
besonders
günstigen Bedingungen ermöglicht. Ebenso unterstützen und betreuen
die Koordinato-
rin des
quartier21 sowie ein Techniker/Netzwerkadministrator bei Bedarf die NutzerInnen
in
organisatorischen
und technischen Fragen.
Ad 9.:
Die architektonische Planung ist derzeit in Arbeit;
sowohl Detailplanung als auch Auftragsvolu-
men
etc. befinden sich in der Kalkulationsphase.
Ad 10.:
Es fand eine Ideenfindung durch geladene Architektenteams
statt, die von Vitus Weh, dem ehe-
maligen
Kurator von" Kunst auf der Baustelle" im MQ, koordiniert wurde. In
den konkreten
Auswahl-
und Gestaltungsprozess hinsichtlich der Innenarchitektur sind auch die vom
Beirat
vorgeschlagenen
zukünftigen NutzerInnen von Electric Avenue und “transeuropa"
eingebunden.
Ad 11.:
Bis
jetzt wurde noch kein Auftrag zur Detailplanung von quartier21-Flächen
erteilt. Für die
Gestaltung der Architektureinbauten von
“transeuropa" und Electric Avenue werden zur Zeit mit
den Teams von
“awg-AllesWirdGut" bzw. “Popelka & Poduschka PPAG"
Verhandlungen ge-
führt. Konkrete Aufträge zur
Durchführung von Arbeiten werden unter Berücksichtigung der
einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen vergeben.
Das Architektenteam BEHF ist mit der
örtlichen Bauaufsicht der Bauphase II im MQ beauftragt
und wird
aus ökonomischen und praktischen Überlegungen auch die
Schnittstellen- und Koordi-
nationsfunktion
bei der Umsetzung der Innenarchitektur von quartier21-Flächen
übernehmen.
Ad 12.:
Der laufende Betrieb von
Allgemeinflächen und Künstlerstudios im quartier21 wird durch Ein-
nahmen
der E&B Gesellschaft aus den von den Nutzern bezahlten Kulturmieten sowie
aus der
teilweisen
kommerziellen Nutzung von quartier21-Flächen (Büros,
Veranstaltungsräume, Außen-
flächen,
Sponsorengelder etc.) finanziert. Die Mittel für die Durchführung ihrer
Programme sind
von den
einzelnen Nutzern/Mietern selbst aufzubringen.
Beilage
quartier21
(q21) im MuseumsQuartier Wien (MQ)
Geschäftsordnung der Entwicklungs- und Beratungsgruppe
“Netzwerk21“
(Stand: 28.4.2001)
I. Bezeichnung
Die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe "Netzwerk21" für das q21 (gesamter Fischer v.
Erlach-
Trakt exkl. der Flächen,
die an Wohnungsmieter vergeben sind; derzeitige “basis-wien"-
Fläche;
gesamte Stiege 10 / Mariahilferstraße exkl. jener Flächen, die an
Wohnungsmieter und das
Tabakmuseum vergeben sind; Ovaltrakt/Dachgeschoß, Vorplatz und
Innenhöfe). Ausgenommen
sind jegliche Art von kommerziell genutzten Flächen (Restaurants, Shops,
Wohnungen,
Büroräume mit
Ausnahme der Bürogemeinschaft Kultur für Kulturmieter).
II. Allgemeine Aufgabenstellung
Gemäss dem von Bundesministerin
Elisabeth Gehrer genehmigten Strukturkonzept gehören
folgende Punkte zum
Aufgabengebiet der Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21:
"Die MQ Entwicklungs- und Beratungsgruppe namens 'Netzwerk21' besteht aus
fünf bis sieben
Personen, die für
jeweils zwei Jahre von der GF der MQ E+B Ges. eingesetzt werden. Dieser
Gruppe gehören keine
Vertreter der übrigen MQ-lnstitutionen an. Das 'Netzwerk21' empfiehlt
der GF die Zulassung von Nutzern aus den bei der E&B Ges. einlangenden
Bewerbungen bzw.
aufgrund von eigenen Vorschlägen. Besonders in den ersten Jahren sollte
das 'Netzwerk21'-Team
gezielt dafür eingesetzt werden, um auch das Zusammenspiel der
verschiedenen MQ-Nutzer zu
fördern und das quartier21 mit den kulturellen Szenen der Stadt sowie
jenen der Bundesländer
und mit internationalen Partnern zu vernetzen. Die erste Zusammensetzung des
'Netzwerk21'
sollte bis Mitte Jänner 2001 bekanntgegeben werden." (Auszug aus dem
Strukturkonzept)
III. Konkrete Aufgaben
a) Die grundsätzliche
Abgabe von Empfehlungen zur Behandlung von Förderungs-, Projekt- und
Besiedelungsmaßnahmen
für das q21:
- Empfehlungen zur Erstellung
des Erstbesiedelungsplanes (Ausarbeitung Sommer 2001,
Besiedelung ab Sommer 2002)
- Evaluierung 1 Jahr nach
Mietvertragsabschluß (bei 2-Jahresverträgen) bzw. nach 2
Jahren (bei 3-Jahres- oder länger laufenden Verträgen), welche die
Empfehlung zur
Verlängerung bzw.
Auslaufen der derzeitigen Mietverträge beinhaltet.
b) Abgabe von
Vorschlägen für einzelne Förderungs-, Projekt- und
Besiedelungsmaßnahmen für
das q21 aus eigener Initiative.
c) Die
Geschäftsführung hat die Möglichkeit, sich bei anderen, nicht
das q21 betreffenden
inhaltlichen Fragen im Rahmen des MQ, die Empfehlungen der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21
einzuholen.
d) Besonders in den ersten Jahren sollte
das 'Netzwerk21 '-Team gezielt dafür eingesetzt werden,
um auch das Zusammenspiel der verschiedenen MQ-Nutzer zu fördern und das
quartier21 mit
den kulturellen Szenen der
Stadt sowie jenen der Bundesländer und mit internationalen Partnern
zu vernetzen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wählt die Entwicklungs-
und Beratungsgruppe
eine(n) SprecherIn.
e) Vertretung der Entscheidungen
des Netzwerk21 nach außen inklusive Abgabe von das q21
betreffenden Presseerklärungen im Zusammenwirken mit der
Geschäftsführung der MQ E+B Ges.
IV. Organisation:
- Die Zusammenstellung der Entwicklungs-
und Beratungsgruppe Netzwerk21 wird von der
Geschäftsführung der MQ E+B GES. vorgenommen. Die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe
kann Vorschläge
hinsichtlich des Ausscheidens alter und des Hinzukommens von neuen
Mitgliedern
machen.
- Die Entwicklungs- und Beratungsgruppe
besteht aus 5-7 stimmberechtigten Mitgliedern und
wählt eine(n) SprecherIn.
- Dieser Gruppe gehören keine Vertreter der übrigen MQ-lnstitutionen an.
- Die Sitzungen werden von
der/dem SprecherIn der Entwicklungs- und Beratungsgruppe
geleitet. Die Vertreter der MQ E+B Ges. haben kein Stimmrecht im Beirat.
- Zu den Sitzungen
können Auskunftspersonen beigezogen werden und zwar sowohl auf
Wunsch der
Geschäftsführung, wie auch auf Grund eines diesbezüglichen
Beschlusses der
Entwicklungs- und
Beratungsgruppe oder einzelner Mitglieder (z.B. Vertreter von öffentlichen
Subventionsgebern und anderen
Beiräten, Sponsoren, Projektbewerber etc.).
- Die Einberufung zu den
einzelnen Sitzungen der Entwicklungs- und Beratungsgruppe ist von
der MQ E+B GES. schriftlich
(postalisch, per Telefax, per e-mail) mindestens 14 Tage vor
Sitzungstermin vorzunehmen,
es sei denn, es würden sich die Beiratsmitglieder mit einer
kürzeren Einberufungsfrist ausdrücklich einverstanden erklären
oder eine Terminvereinbarung
innerhalb einer Sitzung unter
Ladungsverzicht getroffen werden.
- Die Sitzungen der
Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21 finden mindestens 2 mal
jährlich
statt.
- Die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 kann eine Person der Gruppe als
SprecherIn wählen, die
für die Dauer der Tätigkeit in der Öffentlichkeit als
VertreterIn der
Gruppe auftritt und in
Abstimmung mit der Geschäftsführung der MQ E+B GES. und der
Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 bestimmte Aufgaben erfüllt. Der
Aufgabenbereich der
Sprecherin /des Sprechers und eine angemessene finanzielle Entlohnung
werden in einer gesonderten
Vereinbarung mit der Geschäftsführung geregelt.
- Bei Anwesenheit von mindestens zwei stimmberechtigten
Mitgliedern ist die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe verhandlungsfähig, bei drei stimmberechtigten Mitgliedern
beschlußfähig. Ein
Mehrheitsbeschluß der
abgegebenen Stimmen gilt als verbindlich.
- Bei der Verhandlung von
Angelegenheiten, an denen Mitglieder der Entwicklungs- und
Beratungsgruppe als Subventions- oder Projektbewerber beteiligt sind, nehmen
diese an der
Abstimmung
nicht teil.
- Für jede Sitzung ist
ein Ergebnisprotokoll zu führen, das im Zusammenwirken mit der/dem
SprecherIn spätestens 14 Tage nach der Sitzung an die Mitglieder der
Entwicklungs- und
Beratungsgruppe Netzwerk21 zu
übermitteln ist.
- Die Geschäftsordnung
des Beirates wird vom Beirat im Zusammenwirken mit der
Geschäftsführung
der MQ E+B GES. beschlossen.
V. Dauer der Tätigkeit
Die Berufung in die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe erfolgt für die Dauer von 2 Jahren;
Mehrfachberufungen der einzelnen Mitglieder sind zulässig, jedoch maximal
für zwei
unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume. Erstmals nach 2 Jahren wird
ein Teil der Mitglieder
durch Neuberufungen ausgetauscht, während der übrige Teil der
Entwicklungs- und
Beratungsgruppe in seiner
Funktion verbleibt, um eine Kontinuität zu gewährleisten.
Die Entwicklungs- und
Beratungsgruppe kann Vorschläge hinsichtlich des Ausscheidens alter und
des Hinzukommens von neuen Mitgliedern machen.
VI. Honorar
Für die Beratungstätigkeit wird
eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von ATS 3.000,- /
€217,99 pro Sitzungstag
(8 Arbeitsstunden) zuerkannt; jenen Mitgliedern, die außerhalb Wiens
ihren Wohnsitz haben, werden
die Aufenthalts- und Reisespesen ersetzt, Pauschalierungen sind
zulässig.
VII. Koordinatorln
Die Arbeit des Beirates wird
unterstützt durch eine von der Geschäftsführung eingesetzte
Koordinatorln (derzeit Michaela Rapp). Diese stellt die Verbindung zwischen
denn Beirat und der
Geschäftsführung
dar, erledigt die laufenden organisatorischen, administrativen und inhaltlichen
Aufgaben im Zusammenwirken
mit der Geschäftsführung des MQ und der/dem SprecherIn des
Beirates.