3096/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.01.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3106/J-NR/2001 betreffend personelle Veränderungen
im Ministerbüro, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am
21. November 2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist es richtig, dass DI Miko als Kabinettchef aus Ihrem
Mitarbeiterstab ausscheidet und wenn ja, mit
welchem Datum endet sein Dienstverhältnis?
Antwort:
Nein.
Fragen 2 und 11:
Handelt es sich bei DI Miko um eine überlassene Arbeitskraft
und wenn ja, von welcher Institution
wird DI Miko an das BMVIT überlassen?
Über
welche Mitarbeiter des Ministerbüros wurden Arbeitsleihverträge
abgeschlossen und welche
Kündigungsfristen wurden in diesen Überlassungsverträgen
vereinbart, jeweils geordnet nach na-
mentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden
Unternehmens?
Antwort:
Folgende MitarbeiterInnen sind mit Stichtag 1.12.2001
mittels Arbeitsleihvertrag im Ministerbüro
beschäftigt. Der jeweilige Leihgeber wurde den namentlich genannten
DienstnehmerInnen beige-
fügt:
DI Jürgen MIKO, Arbeitsleihvertrag mit der Fa. Flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung
GmbH
Dr. Christa LAUBICHLER, Arbeitsleihvertrag mit der Fa. Horst Felbermayr GesmbH
Dr. Monika NÄRR, Arbeitsleihvertrag mit der Fa. Reifen Bruckmüller GesmbH
Mag. Arnold SCHIEFER, Arbeitsleihvertrag mit der Fa. Flexwork Gemeinnützige
Arbeitskräfteüberlassung GmbH
Werner WEIDLINGER, Arbeitsleihvertrag mit dem Institut für Bildung und Innovation
Es wurden mit den oben angeführten Leihgebern
unterschiedliche Fristen für eine Beendigung des
Arbeitsleihvertrages vereinbart. Es kommen Regelungen zum Tragen, die die
Möglichkeit der
Auflösung ohne Angabe von Gründen zum 15. und zum Letzten jeden
Kalendermonats unter
Einhaltung einer 7-wöchigen Frist vorsehen oder die die Auflösung des
Arbeitsleihvertrages unter
Einhaltung der Fristen gemäß den Kündigungsbestimmungen nach
§ 20 Angestelltengesetz
Vorsehen. Es wurde
jedoch grundsätzlich bei allen Arbeitsleihverträgen vorgesehen, dass
das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unbeschadet
dieser vereinbarten
Kündigungsmöglichkeit berechtigt ist, das Beistellungsverhältnis
zu kündigen oder vorzeitig
Aufzulösen, wenn ein Tatbestand eintritt, der aufgrund der Bestimmungen
des
Angestelltengesetzes zur Kündigung oder vorzeitigen Auflösung
berechtigen würde.
Frage 3:
Welche Kosten entstehen dem Bund aus der Beendigung des Dienstverhältnisses mit DI Miko?
Antwort:
Keine, das ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1.
Fragen 4, 5 und 6:
Ist es richtig, dass von Seiten einer Ex-Mitarbeiterin auf
Zahlung von ausständigen Gehältern
geklagt wird und wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?
Aus welchem Grund wurde das Dienstverhältnis zwischen
dem BMVIT und dieser Mitarbeiterin
aufgelöst und welche Ansprüche werden nunmehr von der betroffenen
Mitarbeiterin eingeklagt?
Aufgrund welchen Vertragsverhältnisses war diese
Mitarbeiterin beschäftigt, sollte es sich um
einen Arbeitsleihvertrag handeln, von welcher Institution wurde diese
Mitarbeiterin verliehen?
Antwort:
Da mir von der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens
nichts bekannt ist, kann ich zu diesen
Fragen keine Stellungnahme abgeben.
Frage 7:
Welche Personen, geordnet nach Namen,
wurden seit 14.11.2000 im Ministerbüro beschäftigt und
auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz,
Sondervertrag,
Arbeitskräfteüberlassung) basiert jeweils dieses
Dienstverhältnis?
Antwort:
Seit 14.11.2000 bis zum Stichtag
1.12.2001 sind/waren im Ministerbüro, abgesehen von
Sekretariats-, Kanzlei- und
Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende
MitarbeiterInnen beschäftigt:
Willi BERNER, Arbeitsleihvertrag
Mag. Claudia DELPIN, Arbeitsleihvertrag
Mag. Josef HACKL, Vertragsbedienstetengesetz
Volker HÖFERL, Arbeitsleihvertrag
Mag. Renald KERN, Arbeitsleihvertrag
Dr. Christa LAUBICHLER, Arbeitsleihvertrag
DI Jürgen MIKO, Arbeitsleihvertrag
Dr. Monika NÄRR, Arbeitsleihvertrag
Mag. Watter RIEPLER, Arbeitsleihvertrag
Mag. Gundel PERSCHLER-HERZ,
Arbeitsleihvertrag (derzeit in Karenz nach dem Mutterschutz-
gesetz)
Christina POINTNER, Vertragsbedienstetengesetz
Mag. Gerhard SAILER, Beamten-Dienstrechtsgesetz
Mag. Arnold SCHIEFER, Arbeitsleihvertrag
DI Erika SCHILD, Arbeitsleihvertrag
Romana SCHMIDT Arbeitsleihvertrag
Mag. Barbara STEINER, Vertragsbedienstetengesetz
Mag.Michael
TIEFENGRUBER, Arbeitsleihvertrag
MMag.Helgar THOMIC-SUTTERLÜTI, Beamten-Dienstrechtsgesetz
Werner WEIDLINGER, Arbeitsleihvertrag
Frage 8:
Welche der unter 7. Angefragten
Dienstverhältnisse wurden bereits beendet und welche Kosten
(Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung,
freiwillige Abfertigung,
Vertragsstrafe, etc.) waren mit der Beendigung der einzelnen
Dienstverträge, jeweils geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden?
Antwort:
Folgende der unter der Antwort zu Frage 7 angegebenen
MitarbeiterInnen haben ihr
Arbeitsverhältnis bereits beendet. Im Anschluss an den Namen des
Mitarbeiters/der Mitarbeiterin
werden die aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Kosten
ihrer Art nach
angeführt. Die Bezeichnung der Höhe der Kosten muss aus
datenschutzrechtlichen Gründen
entfallen.
Willi BERNER, Urlaubsentschädigung und Ersatzleistung für Urlaubsentgelt
Mag. Claudia DELPIN, keine zusätzlichen Kosten
Volker HÖFERL, Urlaubsabfindung
Mag. Renald KERN, keine zusätzlichen Kosten
Mag. Walter RIEPLER, Ersatzleistung für Urlaubsentgelt
DI Erika SCHILD, keine zusätzlichen Kosten
Romana SCHMIDT, keine zusätzlichen Kosten
Mag.Michael TIEFENGRUBER, Ersatzleistung für Urlaubsentgelt
Frage 9:
Auf welcher Grundlage erfolgt jeweils für die unter 7.
angefragten Personen die Ermittlung des
Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich
bezeichneten
Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenentgelt?
Antwort:
Die Ermittlung des Gehaltsanspruches der MitarbeiterInnen
des Ministerbüros erfolgte bei den
durch Arbeitsleihvertrag beschäftigten Personen auf Grund freier
Vereinbarung und der nach den
Durchführungsbestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2001 erforderlichen
Mitwirkung des
Bundesministers für Finanzen. Bei den auf Grund des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
und des
Vertragsbedienstetengesetzes beschäftigten MitarbeiterInnen erfolgte die Ermittlung des
Gehaltsanspruches auf Grund der gesetzlichen Grundlagen.
Über die Höhe der Gehaltsansprüche inklusive Sonderzahlungen und Überstundenentgelt der
einzelnen MitarbeiterInnen können aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben gemacht
werden.
Frage 10:
Welche der unter 7. Genannten Personen erhält keine
Überstundenpauschale und wie hoch ist
jeweils die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet
nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Antwort:
Folgende MitarbeiterInnen des Ministerbüros erhalten keine Überstundenpauschale:
Mag. Josef HACKL, Mag. Gerhard SAILER, Mag. Barbara STEINER, MMag. Helgar THOMIC-
SUTTERLÜTI, Christina POINTNER
Über die Höhe der
durchschnittlich im Monat geleisteten Überstunden der einzelnen
MitarbeiterInnen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine
Angaben gemacht werden.
Auf Grund der vorliegenden
Überstundenabrechnungen fielen im monatlichen Durchschnitt je
Mitarbeiter 71 Überstunden an.
Fragen 12 und 13:
Wieviele Mitarbeiter dienen Ihnen als sogenannte persönliche Referenten?
Ist es richtig, dass nunmehr zwei weitere persönliche
Referenten beschäftigt wurden und Ihnen
somit fünf persönliche Referenten zur Verfügung stehen, und wenn
ja, wie begründet sich dieser
Bedarf?
Antwort:
Nein, es ist lediglich eine Mitarbeiterin als “persönliche Referentin" eingesetzt.