3097/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.01.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3117/J-NR/2001 betreffend
Auffangmaßnahmen für den
zu erwartenden Umwegsverkehr auf der Brenner-Route durch die Sperre des
Gotthard-Tunnel die die
Abgeordneten Gerhard Reheis und GenossInnen am 22. November 2001 an mich
gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wurden
für den Verkehrszuwachs im Schwerverkehr auf der
Nord-Süd-Transitroute bereits
konkrete Auffangmaßnahmen beschlossen?
Wie werden Sie auf den zunehmenden Schwerverkehr im Bereich
der Ökopunkte agieren?
Werden die diesbezüglichen Kontrollmaßnahmen verstärkt, um
etwaigen Ökopunkte-
Schwarzfahrern vorzubeugen?
Antwort:
Bedingt durch die Gotthardsperre ist zwar eine gewisse
Steigerung im Straßengütertransit durch
Österreich feststellbar, diese Steigerung könnte aber im kombinierten
Verkehr aufgefangen
werden. So zeigt eine Analyse der Auslastung der bestehenden Rollenden
Landstraßen (RoLa),
dass hier durchaus noch Kapazitätsreserven vorhanden sind: Auf der mit 15
Zugspaaren täglich
aufkommensstärksten Verbindung Brennersee-Manching gibt es bei 88%
Auslastung im Monat
November immer noch Kapazitätsreserven und auch die RoLa Wörgl-Trento
(mit 3 Zugspaaren
täglich) verfügt über freie Stellplatzkapazitäten.
Erhebliche Kapazitätsreserven gibt es jedoch vor
allem auf der Verbindung Wörgl-Verona (mit 3 Zugspaaren täglich) bei
54% Auslastung im Monat
November. Sollten die Kapazitätsreserven im derzeit vorhandenen Angebot
der Rollenden
Landstraßen wider Erwarten nicht ausreichen, ist es nach
übereinstimmenden Aussagen von ÖBB
und ÖKOMBI mit relativ kurzfristigen Maßnahmen möglich, eine
Kapazitätsausweitung
vorzunehmen.
Hinsichtlich des unbegleiteten
kombinierten Transitverkehrs über den Brenner ist festzuhalten,
dass im Rahmen des bestehenden UKV-Angebotes
(unbegleiteter kombinierter Verkehr) noch ca.
150 Lkw-Sendungen täglich befördert werden könnten. Darüber
hinaus besteht auch hier die
Möglichkeit, dieses UKV-Angebot zu erweitern, wenn die bestehenden Kapazitäten
wider Erwarten
nicht ausreichen sollten.
Ich möchte daher feststellen, dass das bestehende
KV-Angebot (sowohl bei den Rollenden
Landstraßen als auch im unbegleiteten kombinierten Transitverkehr
über den Brenner) bereits eine
wesentliche “Auffangmaßnahme" für den durch die Sperre
des Gotthardtunnels bedingten
Verkehrszuwachs in Österreich darstellt. Dieses bestehende Angebot ist
darüber hinaus im
Bedarfsfall kurzfristig
erweiterbar, sodass die bisher feststellbaren Verkehrszuwächse in
Österreich
zur Gänze durch den kombinierten Verkehr aufgefangen werden könnten.
Daher sind auch im
Bereich der Ökopunkte keinerlei Ausnahmen oder sonstige Erleichterungen
erforderlich.
Zu der angesprochene Frage der Verstärkung von
Kontrollmaßnahmen, verweise ich auf die
Zuständigkeit der Länder. Diese wurden von mir bereits mehrfach
aufgefordert, Schwarzfahrten im
Bereich des Ökopunktesystems grundsätzlich streng zu kontrollieren
und entsprechend zu
verfolgen.
Frage 3:
Werden Maßnahmen getroffen, um den
zu erwartenden Mehrverkehr auf die Schiene
umzuleiten? Wenn ja, welche?
Antwort:
Die österreichische Verkehrspolitik
ist schon seit Jahren bemüht, den Güterverkehr von der Straße
auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene, Schiff und kombinierter
Verkehr zu verlagern.
Daher wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundlichere
Verkehrsarten, wie
den Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr, verstärkt zu
fördern bzw. den Umstieg auf
diese Verkehrsarten zu erleichtern und somit für die Frachter attraktiver
zu gestalten.
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Zu diesen Fördermaßnahmen
für den kombinierten Verkehr zählen verschiedene
ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der Nutzlastausgleich, der
im Straßenvor- und
-nachlauf des kombinierten Verkehrs höhere Gesamtgewichte erlaubt als im
Straßenverkehr
generell, liberalisierte Korridore für Verbindungen der Rollenden
Landstraße, genau definierte
Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot sowie
Belohnungskontingente bzw. Belohnungsökopunkte für die Nutzer der
Rollenden Landstraße.
Auch finanzielle Anreize zur Nutzung des
kombinierten Verkehrs werden angeboten, insbesondere
durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den
kombinierten Verkehr, durch die
Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des kombinierten
Verkehrs sowie
durch steuerliche Erleichterungen (Kraftfahrzeugsteuer,
Straßenbenutzungsabgabe).
Diese Maßnahmen sollen
selbstverständlich auch dazu beitragen, den durch die Sperre des
Gotthardtunnels bedingten Mehrverkehr in Österreich durch den kombinierten
Verkehr
abzuwickeln. Wie ich schon zu den Fragepunkten 1 und 2 ausgeführt habe,
sind in Österreich
Kapazitätsreserven sowohl im begleiteten als auch im unbegleiteten
kombinierten Verkehr
vorhanden bzw. können zusätzliche Kapazitäten im Bedarfsfall zur
Verfügung gestellt werden.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind geplant, um im
Zuge des erwarteten höheren Verkehrsaufkommens, die
Sicherheit in den heimischen Straßentunnels zu garantieren? Ist im
speziellen daran gedacht, die
bestehenden einröhrigen Tunnels durch den Bau einer zweiten Röhre
sicherer zu gestalten?
Antwort:
Zur Verbesserung der
Sicherheit in den Straßentunnels wurde ein Maßnahmenkatalog
erarbeitet,
der zwischenzeitlich auch im Verkehrsausschuss des Parlaments behandelt und
einstimmig zur
Kenntnis genommen wurde.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen vor allem einröhrige
Tunnelanlagen, dadurch wird die
Selbstrettungsphase durch Verbesserung der Absaugleistung
erhöht. Außerdem wird im
hochrangigem Straßennetz, der bereits in Ausführung befindliche
Ausbau auf zweiröhrige
Tunnelanlagen sukzessiv entsprechend der erwarteten Verkehrsstärke
weitergeführt.
Frage 5:
Sind konkrete Baumaßnahmen und Investitionen in den
Straßen- bzw. Schienenverkehr geplant,
die speziell den Tiroler Raum im Bereich des Transitverkehrs entlasten? Wenn
ja, welche?
Antwort:
Wie keine andere Region Österreichs sind das Inntal
und das Wipptal in Tirol vom
Straßengütertransit betroffen. Dies nicht nur aufgrund des absolut
und relativ hohen
Transitverkehrsaufkommens, sondern auch wegen
der Lage im Tal, die die Lärmbelastungen
erhöht und bei Inversionswetterlagen zu bedenklichen Schadstoffimmissionen
führt.
Es besteht daher großes Interesse, den Transitverkehr
mengenmäßig zu begrenzen und dabei
umweltfreundlich abzuwickeln. Eine Voraussetzung für eine spürbare
Verlagerung
- auch der zu erwartenden Verkehrszuwächse auf die Schiene - ist die
Schaffung der dafür
erforderlichen Kapazitäten in einer sozial- und umweltverträglichen
Form.
Dabei sind einerseits die komplexen Zusammenhänge
zwischen dem infrastrukturellen Angebot
und den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen wie Transportpreise, Mauten bzw.
Road Pricing
und andererseits die realisierte Verkehrsnachfrage zu beachten.
Der viergleisige Ausbau des Unterinntals zwischen
Wörgl und Innsbruck durch Neubau der
zweigleisigen Tunnelkette Kundl - Baumkirchen entspricht diesen Zielen und soll
innerhalb der
kommenden zehn Jahre als erster Abschnitt des Brennerkorridors fertiggestellt
sein. Die BEG
(Brenner Eisenbahn Gesellschaft) hat dafür ein Investitionsvolumen von ca.
1,32 Mrd. € (ca.
18,2 Mrd. ATS) angesetzt. Zwischen Wörgl und der Staatsgrenze bei Kufstein
sowie im
eigentlichen Brennerabschnitt südlich von Innsbruck werden die
Kapazitätsgrenzen erst
längerfristig erreicht.
Es gibt derzeit im Straßenbereich keine Bauvorhaben,
die für den Transitverkehr von besonderer
Bedeutung wären. Hier geht es vorrangig um verbesserte Erreichbarkeiten,
die Entlastung der
Bevölkerung vom lokalen Durchzugsverkehr und um die Erhöhung der
Verkehrssicherheit.