3098/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.01.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
21. November 2001, Nr. 3112/J, betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von
Legehennen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:


Die letzte Strukturdatenauswertung, die eine Aufschlüsselung nach den Haltungsformen
aufweist, datiert aus dem Jahr 1995. 1995 wurden 2,4 Mio. von insgesamt 5,9 Mio. Lege-
hennen, das sind rund 40 %, in Boden- oder Freilandhaltung gehalten, die übrigen rund 3,5
Mio. Legehennen wurden in Käfig- oder Volierenhaltung gehalten.

Darüber hinaus müssen Daten über die Produktion von alternativen Haltungsformen gemäß
den EU-Vermarktungsnormen für Eier jährlich nach Brüssel gemeldet werden. Im Jahr 2000
wurde erhoben, dass rund 589.000 Legehennen in zugelassenen Betrieben mit Freilandhal-
tung gehalten wurden, wobei ca. 153 Mio. Freilandeier erzeugt wurden. Zugelassene Bo-
denhaltungsbetriebe hielten ca. 753.000 Legehennen bei einer Erzeugung von ca. 179 Mio.
Eiern. Der Intensiven Auslaufhaltung und der Volierenhaltung kommt in Österreich nur men-
genmäßig geringe Bedeutung zu (Intensiver Auslauf: 5.000 Legehennen mit 0,9 Mio. Eiern
und Volierenhaltung: 14.000 Legehennen mit 3,6 Mio. Eiern).


Zu Frage 3:

Der sogenannte “ausgestaltete" Käfig, der in der Richtlinie 1999/74/EG zum Schutz von Le-
gehennen geregelt ist, ist ein Versuch, trotz Käfighaltung den Ansprüchen der Tiere besser
als bisher zu genügen. Aufgrund der strengen österreichischen Haltung habe ich im Rat ge-
gen die Annahme der Richtlinie gestimmt.

Untersuchungen zu den ausgestalteten Käfigen laufen in mehreren Mitgliedstaaten. Die Er-
gebnisse werden in den für spätestens Ende 2004 vorgesehenen Bericht der Kommission
eingehen.
Mir ist nicht bekannt, ob Anlagen mit ausgestalteten Käfigen in Österreich geplant sind.

Zu Frage 4:

Die Umsetzung der Richtlinie 1999/74/EG fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der
Bundesländer. Ich habe in einem Schreiben an die zuständigen Länder meinen Wunsch
nach einer möglichst einheitlichen Umsetzung zum Ausdruck gebracht.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Richtlinie 1999/74/EG sieht vor, dass die Haltung von Legehennen in konventionellen
Käfiganlagen ab 1. Jänner 2012 verboten ist. Wien, Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten
haben bereits frühere Verbotsfristen gesetzt. Bis spätestens Ende 2004 soll ein Bericht der
Kommission über die verschiedenen Haltungssysteme vorliegen.

Zu Frage 7:

Die in der Richtlinie 1999/74/EG enthaltenen und allgemein sehr positiv beurteilten Bestim-
mungen zur Alternativhaltung von Legehennen wurden während der österreichischen Rats-
präsidentschaft von meinem Ressort unter Beiziehung von Nutztierethologen erarbeitet. Für


diesen Bereich konnte damit ein EU-Standard erreicht werden, der eine artgerechte Haltung
von Legehennen sicherstellt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Investitionsförderungen durch mein Ressort wurden schon vor dem EU-Beitritt zielgerichtet
nur mehr für alternative Haltungssysteme gewährt.

Neben Zuschüssen für Erzeugerverbände, die Boden- und Freilandeier vermarkten, werden
auch laufend Forschungsprojekte mit Zielrichtung verbesserte Haltungsbedingungen aus
Mitteln des Landwirtschaftsressorts finanziert.

Zu Frage 10:

Tiergerechte Boden- und Freilandhaltungen sind in Österreich weit verbreitet. Die entspre-
chenden Erfahrungen bei den Beratern der Kammern und Erzeugergemeinschaften sind
vorhanden.

Zu Frage 11:

Um die Information der Konsumenten über die Herkunft der Konsumeier zu verbessern, wur-
de bereits mit VO (EG) 5/2001 festgelegt, dass Eier der Klasse A und ihre Packungen künftig
verpflichtend nach der Art der Legehennenhaltung gekennzeichnet werden müssen. Diese
Änderung tritt EU-weit mit 1.1.2004 in Kraft und betrifft sowohl Eier aus Käfighaltung, als
auch Eier aus Boden- und Freilandhaltung. Diese neue Verpflichtung bringt einen beträchtli-
chen Umstellungs- und Investitionsbedarf mit sich. Daher werden bereits jetzt Branchenge-
spräche geführt, wie dieses neue Kennzeichnungssystem möglichst effizient in Österreich
umgesetzt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3115/J verwiesen.


Zu Frage 12:

Die Detailregelungen der bereits oben angesprochenen verpflichtenden Kennzeichnung der
Eier müssen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene noch vor dem 1.1.2004
erlassen werden. Hinsichtlich der Umsetzungsfragen wie die Deklaration lose verkaufter Eier
auf Bauernmärkten müssen noch einer Klärung zugeführt werden.