3098/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.01.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
21. November 2001, Nr. 3112/J, betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie zum
Schutz von
Legehennen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die
letzte Strukturdatenauswertung, die eine Aufschlüsselung nach den
Haltungsformen
aufweist, datiert aus dem Jahr 1995. 1995 wurden 2,4 Mio. von insgesamt 5,9
Mio. Lege-
hennen, das sind rund 40 %, in Boden- oder Freilandhaltung gehalten, die
übrigen rund 3,5
Mio. Legehennen wurden in Käfig- oder Volierenhaltung gehalten.
Darüber
hinaus müssen Daten über die Produktion von alternativen
Haltungsformen gemäß
den EU-Vermarktungsnormen für Eier jährlich nach Brüssel
gemeldet werden. Im Jahr 2000
wurde erhoben, dass rund 589.000 Legehennen in zugelassenen Betrieben mit
Freilandhal-
tung gehalten wurden, wobei ca. 153 Mio. Freilandeier erzeugt wurden.
Zugelassene Bo-
denhaltungsbetriebe hielten ca. 753.000 Legehennen bei einer Erzeugung von ca.
179 Mio.
Eiern. Der Intensiven Auslaufhaltung und der Volierenhaltung kommt in
Österreich nur men-
genmäßig geringe Bedeutung zu (Intensiver Auslauf: 5.000 Legehennen
mit 0,9 Mio. Eiern
und Volierenhaltung: 14.000 Legehennen mit 3,6 Mio. Eiern).
Zu Frage 3:
Der
sogenannte “ausgestaltete" Käfig, der in der Richtlinie
1999/74/EG zum Schutz von Le-
gehennen geregelt ist, ist ein Versuch, trotz Käfighaltung den
Ansprüchen der Tiere besser
als bisher zu genügen. Aufgrund der strengen österreichischen Haltung
habe ich im Rat ge-
gen die Annahme der Richtlinie gestimmt.
Untersuchungen zu den ausgestalteten
Käfigen laufen in mehreren Mitgliedstaaten. Die Er-
gebnisse werden in den für spätestens Ende 2004 vorgesehenen Bericht
der Kommission
eingehen.
Mir ist nicht bekannt, ob Anlagen mit
ausgestalteten Käfigen in Österreich geplant sind.
Zu Frage 4:
Die
Umsetzung der Richtlinie 1999/74/EG fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich
der
Bundesländer. Ich habe in einem Schreiben an die zuständigen
Länder meinen Wunsch
nach einer möglichst einheitlichen Umsetzung zum Ausdruck gebracht.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die
Richtlinie 1999/74/EG sieht vor, dass die Haltung von Legehennen in
konventionellen
Käfiganlagen ab 1. Jänner 2012 verboten ist. Wien, Vorarlberg, Tirol,
Salzburg und Kärnten
haben bereits frühere Verbotsfristen gesetzt. Bis spätestens Ende
2004 soll ein Bericht der
Kommission über die verschiedenen Haltungssysteme vorliegen.
Zu Frage 7:
Die in der
Richtlinie 1999/74/EG enthaltenen und allgemein sehr positiv beurteilten
Bestim-
mungen zur Alternativhaltung von Legehennen wurden während der
österreichischen Rats-
präsidentschaft von meinem Ressort unter Beiziehung von Nutztierethologen
erarbeitet. Für
diesen Bereich
konnte damit ein EU-Standard erreicht werden, der eine artgerechte Haltung
von Legehennen sicherstellt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Investitionsförderungen
durch mein Ressort wurden schon vor dem EU-Beitritt zielgerichtet
nur mehr für
alternative Haltungssysteme gewährt.
Neben
Zuschüssen für Erzeugerverbände, die Boden- und Freilandeier
vermarkten, werden
auch laufend Forschungsprojekte mit Zielrichtung verbesserte
Haltungsbedingungen aus
Mitteln des Landwirtschaftsressorts
finanziert.
Zu Frage 10:
Tiergerechte
Boden- und Freilandhaltungen sind in Österreich weit verbreitet. Die
entspre-
chenden Erfahrungen bei den Beratern der Kammern und Erzeugergemeinschaften
sind
vorhanden.
Zu Frage 11:
Um die Information der Konsumenten über die Herkunft
der Konsumeier zu verbessern, wur-
de bereits mit VO (EG) 5/2001 festgelegt, dass Eier der Klasse A und ihre
Packungen künftig
verpflichtend nach der Art
der Legehennenhaltung gekennzeichnet werden müssen. Diese
Änderung tritt EU-weit mit 1.1.2004 in Kraft und betrifft sowohl Eier aus
Käfighaltung, als
auch Eier aus Boden- und Freilandhaltung. Diese neue Verpflichtung bringt einen
beträchtli-
chen Umstellungs- und Investitionsbedarf mit sich. Daher werden bereits jetzt
Branchenge-
spräche geführt, wie dieses neue Kennzeichnungssystem möglichst
effizient in Österreich
umgesetzt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3115/J
verwiesen.
Zu Frage 12:
Die Detailregelungen der bereits oben angesprochenen
verpflichtenden Kennzeichnung der
Eier müssen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene
noch vor dem 1.1.2004
erlassen werden. Hinsichtlich der Umsetzungsfragen wie die Deklaration lose
verkaufter Eier
auf Bauernmärkten müssen noch einer Klärung zugeführt
werden.