3099/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.01.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
vom
21. November 2001, Nr. 3113/J, betreffend Reform der Agrarmarkt Austria (AMA),
beehre
ich mich nach Befassung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Mit den Zuschüssen der EU wurden
Marketingmaßnahmen (ko-)finanziert, die entsprechend
den Ausschreibungsbedingungen (Zielgruppen, Inhalte, Formalerfordernisse)
konzipiert
waren. Es handelte sich dabei um Werbemaßnahmen für
• “Qualitäts-Rindfleisch",
• Milch unter dem Motto “Milch und Jugend - white energy" und
• Äpfel mit dem Motto “Die Erfindung - Äpfel, was besseres muss erst erfunden werden".
Die Zuschüsse der Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs dienten
zur einmaligen Ko-Finanzierung einer Schulmilchkampagne.
Zu Frage 2:
•
In diesem Zeitraum wurde im Apfelbereich eine Kampagne (“Apfelkoffer")
von der EU ko-
finanziert (rund 2,7 Mio. ATS), die sich an Volksschullehrer richtete.
•
Für “Qualitäts-Rindfleisch" erhielt die Agrarmarkt
Austria einen Projektzuschlag von rund
4 Mio. ATS als EU-Zuschuss.
Die Projekte und damit auch die Verwendung der Mittel sind
gemäß den Vorgaben der EU
abzuwickeln.
Zu Frage 3:
Da nur Be- und Verarbeitungsbetriebe das
AMA-Gütesiegel verwenden dürfen, bezog sich
die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2020/J auf
diese
Produktionsbereiche.
Bei den Landwirten, die im Rahmen des AMA-Gütesiegels
vertraglich eingebunden sind,
erfolgt eine Strichprobenauswahl. Diese Betriebe werden dann zusätzlich
zur Kontrolltätigkeit
der Tiergesundheitsdienste durch eine Vorortkontrolle (inkl. Probeziehung) in
dem bereits im
Anfragetext der Voranfrage Nr. 2020/J angesprochenen Prozentsatz
überprüft. Ergänzend
darf angemerkt werden, dass der Prozentsatz dieser Kontrollen im
Schweinebereich mit
derzeit rund 18 % am höchsten liegt.
Die
Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe findet im Rahmen einer Risikoanalyse
statt. Mit
der “Über-Kontrolle" im Legehennen-, Schweine- und
Rinderbereich ist die Firma Agrovet
beauftragt, wobei ausschließlich Tierärzte die Kontrolle und
Probeziehung vornehmen. Die
Untersuchung der Proben findet im Qllablaustria statt, einem nach EN 45001
akkreditierten
Labor. Als Methode wird zur Zeit der Multi-Hemmstofftest (MS/HPLC) eingesetzt.
Dabei wird
neben Leistungsförderern auf mehr als 50 verschiedene Substanzen
untersucht.
Zu Frage 4:
Im Februar und März 2001 wurden fünf Wochen lang
von jeder Gütesiegellieferung an die
Schlachtbetriebe Harnproben (insgesamt 3.134) gezogen und mit der oben
angeführten Me-
thode untersucht. Sechs Betriebe (= 0,2 %) wurden
ausgeschlossen. Inwieweit jedoch AMA-
Gütesiegelbetriebe in dem angesprochenen Skandal betroffen waren, ist
nicht bekannt, weil
die Veterinärbehörden aufgrund ihrer gesetzlichen
Verschwiegenheitspflichten keine
entsprechenden Informationen an die AMA-Marketing GesmbH weiterleiten durften.
In
diesem Zusammenhang liegen daher keine umfassenden Daten vor.
Zu Frage 5:
Die AMA-Marketing GesmbH hat im Frühjahr 2001 die
Absicht kundgetan, bestimmte
Gütesiegelkriterien zu ändern. Nachdem die Änderungen auch von
Produzenten mitgetragen
und umgesetzt werden müssen, fanden umfassende Diskussionen über
diese
Richtlinienadaptierungen statt.
Seit 1. Dezember 2001 dürfen keine Eier mit dem
AMA-Gütesiegel mehr ausgeliefert
werden, die aus Käfighaltung stammen (ausgenommen die zweimonatige
Übergangsfrist
zum Aufbrauch der Verpackungen).
Bezüglich
der Aufnahme weiterer Tierhaltungsbestimmungen als Gütesiegelkriterien
finden
aufgrund der weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen umfassende
Diskussionen statt.