3099/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.01.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
21. November 2001, Nr. 3113/J, betreffend Reform der Agrarmarkt Austria (AMA), beehre
ich mich nach Befassung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:


Mit den Zuschüssen der EU wurden Marketingmaßnahmen (ko-)finanziert, die entsprechend
den Ausschreibungsbedingungen (Zielgruppen, Inhalte, Formalerfordernisse) konzipiert
waren. Es handelte sich dabei um Werbemaßnahmen für

•    “Qualitäts-Rindfleisch",

•    Milch unter dem Motto “Milch und Jugend - white energy" und

•    Äpfel mit dem Motto “Die Erfindung - Äpfel, was besseres muss erst erfunden werden".

Die Zuschüsse der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs dienten
zur einmaligen Ko-Finanzierung einer Schulmilchkampagne.


Zu Frage 2:

•    In diesem Zeitraum wurde im Apfelbereich eine Kampagne (“Apfelkoffer") von der EU ko-
finanziert (rund 2,7 Mio. ATS), die sich an Volksschullehrer richtete.

•    Für “Qualitäts-Rindfleisch" erhielt die Agrarmarkt Austria einen Projektzuschlag von rund
4 Mio. ATS als EU-Zuschuss.

Die Projekte und damit auch die Verwendung der Mittel sind gemäß den Vorgaben der EU
abzuwickeln.

Zu Frage 3:

Da nur Be- und Verarbeitungsbetriebe das AMA-Gütesiegel verwenden dürfen, bezog sich
die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2020/J auf diese
Produktionsbereiche.

Bei den Landwirten, die im Rahmen des AMA-Gütesiegels vertraglich eingebunden sind,
erfolgt eine Strichprobenauswahl. Diese Betriebe werden dann zusätzlich zur Kontrolltätigkeit
der Tiergesundheitsdienste durch eine Vorortkontrolle (inkl. Probeziehung) in dem bereits im
Anfragetext der Voranfrage Nr. 2020/J angesprochenen Prozentsatz überprüft. Ergänzend
darf angemerkt werden, dass der Prozentsatz dieser Kontrollen im Schweinebereich mit
derzeit rund 18 % am höchsten liegt.

Die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe findet im Rahmen einer Risikoanalyse statt. Mit
der “Über-Kontrolle" im Legehennen-, Schweine- und Rinderbereich ist die Firma Agrovet
beauftragt, wobei ausschließlich Tierärzte die Kontrolle und Probeziehung vornehmen. Die
Untersuchung der Proben findet im Qllablaustria statt, einem nach EN 45001 akkreditierten
Labor. Als Methode wird zur Zeit der Multi-Hemmstofftest (MS/HPLC) eingesetzt. Dabei wird
neben Leistungsförderern auf mehr als 50 verschiedene Substanzen untersucht.

Zu Frage 4:

Im Februar und März 2001 wurden fünf Wochen lang von jeder Gütesiegellieferung an die
Schlachtbetriebe Harnproben (insgesamt 3.134) gezogen und mit der oben angeführten Me-


thode untersucht. Sechs Betriebe (= 0,2 %) wurden ausgeschlossen. Inwieweit jedoch AMA-
Gütesiegelbetriebe in dem angesprochenen Skandal betroffen waren, ist nicht bekannt, weil
die Veterinärbehörden aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten keine
entsprechenden Informationen an die AMA-Marketing GesmbH weiterleiten durften. In
diesem Zusammenhang liegen daher keine umfassenden Daten vor.

Zu Frage 5:

Die AMA-Marketing GesmbH hat im Frühjahr 2001 die Absicht kundgetan, bestimmte
Gütesiegelkriterien zu ändern. Nachdem die Änderungen auch von Produzenten mitgetragen
und umgesetzt werden müssen, fanden umfassende Diskussionen über diese
Richtlinienadaptierungen statt.

Seit 1. Dezember 2001 dürfen keine Eier mit dem AMA-Gütesiegel mehr ausgeliefert
werden, die aus Käfighaltung stammen (ausgenommen die zweimonatige Übergangsfrist
zum Aufbrauch der Verpackungen).

Bezüglich der Aufnahme weiterer Tierhaltungsbestimmungen als Gütesiegelkriterien finden
aufgrund der weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen umfassende Diskussionen statt.