3110/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.01.2002
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossinnen haben am
12. November 2001 unter der Nr. 3061/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu den Fragen 1-5:
Eingangs
halte ich fest, daß es nicht der Ereignisse des 11. September 2001
bedurfte, damit die Bundesregierung für einen Ausstieg aus der
energetischen
Nutzung der Kernenergie eintritt. Ich erinnere daran, daß die
Bundesregierung in
ihrem Regierungsprogramm festgehalten hat, “die Ausarbeitung von
Ausstiegsszenarien aus der
Atomenergie" zu unterstützen, jedoch - “unbeschadet
der Zielsetzung Österreichs, den Verzicht auf AKWs zu erreichen" -
fordert,
“hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter AKWs die
höchstmöglichen
Sicherheitsstandards
anzuwenden".
Ich erinnere auch daran, daß
wir bereits in jener Regierungskonferenz, die zum Ver-
trag von Nizza geführt
hat, den EURATOM-Vertrag zur Diskussion gestellt haben. In
konsequenter Fortsetzung dieser Politik sind wir auch hinsichtlich des
“Konvents zur
Zukunft Europas" für ein breites Reformmandat eingetreten, um die
Schutzbestimmungen des Euratom-Vertrages in ein neu zu schaffendes
Energiekapitel zu integrieren und den Förderzweck des gegenwärtigen
EURATOM-Vertrages zu eliminieren. Die Erklärung des Europäischen
Rates vom
Laeken “Die Zukunft der Europäischen Union" hat die Tür zu
dieser Diskussion Dank
gemeinsamer österreichischer Initiativen geöffnet. Wir werden diese
Arbeit
konsequent fortsetzen. Sowohl ich selbst als auch die anderen in dieser Materie
involvierten Mitglieder der
Bundesregierung haben ihre Kontakte mit den Partnern in
der Europäischen Union in diesem Sinne genützt und werden sie
weiterhin nützen.
Auf
diesem Weg ist es Österreich - wie in meinem Bericht zum
“Melker" Prozeß aus-
geführt - gelungen, im Rahmen der COP 6 zum Klimaschutz definitiv
festzulegen,
daß allenfalls durch Nuklearenergie erzielte Emissionsreduktionen nicht
für die "flexi-
ble mechanisms" des Kyoto-Protokolls herangezogen werden können.
Österreich
fühlt sich dadurch in seiner Auffassung bestätigt, wonach Kernenergie
nicht mit dem
Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist.
Darüber hinaus ist es Österreich auch gelungen,
die Diskussion auf EU-Ebene über
die Kernenergie fortzusetzen. Der Europäische Rat von Laeken hat auf
Vorschlag
des belgischen Vorsitzes -
trotz Bedenken und Widerspruch von Großbritannien und
Schweden - in den
Schlußfolgerungen verabschiedet:
“Punkt 59: Der Europäische Rat sagt zu, in der
Union auch weiterhin ein hohes Maß
an nuklearer Sicherheit zu
gewährleisten. Er betont mit Nachdruck, dass Schutz und
Sicherheit von Kernkraftwerken überwacht werden müssen. Er bittet um
die
regelmäßige Vorlage von Berichten der Atomenergieexperten der
Mitgliedstaaten,
die in engem Kontakt mit der Kommission bleiben werden."
Festzuhalten ist allerdings, daß weitere
diesbezügliche Fortschritte auf europäischer
Ebene nur im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Union erzielt werden
können.
Zu den Fragen 6 und 7:
Wie
ich bereits in der Sitzung des Nationalrats am 21. November 2001 im Rahmen
einer Aktuellen Stunde
dargelegt habe, hat sich die Bundesregierung intensiv dafür
eingesetzt, daß im Zuge der Erstellung des 6. Forschungsrahmenprogrammes
und
der Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes im Rat wichtigen
österreichischen
Anliegen Rechnung getragen wird. So hatte Österreich maßgeblichen
Anteil daran,
daß die Förderung des Nuklearsektors nicht zu einer der
Zielsetzungen des For-
schungsrahmenprogramms geworden ist. Weiters wurde von österreichischer
Seite
erfolgreich verlangt, daß die Atomenergie nicht als Beitrag zur
nachhaltigen Entwick-
lung eingestuft wird, was gerade in Bezug auf Klimaschutzziele von wesentlicher
Be-
deutung Ist. Entsprechend einer österreichischen Forderung wird die
Forschung zu
Gunsten nichtnuklearer Energieträger verstärkt und eine entsprechende
Umschich-
tung von Geldmitteln in Richtung erneuerbare, alternative Energieträger
vorgenom-
men. Schließlich wurde von Österreich auch durchgesetzt, daß
von der EU kein Geld
für den Bau von Atomkraftwerken in der Union und zur Entwicklung neuer
Reaktor-
konzepte
zur Verfügung gestellt wird.
Zu Frage 8:
Diesbezüglich verweise ich auf die ausführliche Darstellung meiner Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3015/J.