3110/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.01.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossinnen haben am
12. November 2001 unter der Nr. 3061/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.

Zu den Fragen 1-5:

Eingangs halte ich fest, daß es nicht der Ereignisse des 11. September 2001
bedurfte, damit die Bundesregierung für einen Ausstieg aus der energetischen
Nutzung der Kernenergie eintritt. Ich erinnere daran, daß die Bundesregierung in
ihrem Regierungsprogramm festgehalten hat, “die Ausarbeitung von
Ausstiegsszenarien aus der Atomenergie" zu unterstützen, jedoch - “unbeschadet
der Zielsetzung Österreichs, den Verzicht auf AKWs zu erreichen" - fordert,
“hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter AKWs die höchstmöglichen
Sicherheitsstandards anzuwenden".

Ich erinnere auch daran, daß wir bereits in jener Regierungskonferenz, die zum Ver-
trag von Nizza geführt hat, den EURATOM-Vertrag zur Diskussion gestellt haben. In
konsequenter Fortsetzung dieser Politik sind wir auch hinsichtlich des “Konvents zur
Zukunft Europas" für ein breites Reformmandat eingetreten, um die
Schutzbestimmungen des Euratom-Vertrages in ein neu zu schaffendes
Energiekapitel zu integrieren und den Förderzweck des gegenwärtigen
EURATOM-Vertrages zu eliminieren. Die Erklärung des Europäischen Rates vom
Laeken “Die Zukunft der Europäischen Union" hat die Tür zu dieser Diskussion Dank
gemeinsamer österreichischer Initiativen geöffnet. Wir werden diese Arbeit
konsequent fortsetzen. Sowohl ich selbst als auch die anderen in dieser Materie
involvierten Mitglieder der Bundesregierung haben ihre Kontakte mit den Partnern in
der Europäischen Union in diesem Sinne genützt und werden sie weiterhin nützen.


Auf diesem Weg ist es Österreich - wie in meinem Bericht zum “Melker" Prozeß aus-
geführt - gelungen, im Rahmen der COP 6 zum Klimaschutz definitiv festzulegen,
daß allenfalls durch Nuklearenergie erzielte Emissionsreduktionen nicht für die "flexi-
ble mechanisms" des Kyoto-Protokolls herangezogen werden können. Österreich
fühlt sich dadurch in seiner Auffassung bestätigt, wonach Kernenergie nicht mit dem
Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist.

Darüber hinaus ist es Österreich auch gelungen, die Diskussion auf EU-Ebene über
die Kernenergie fortzusetzen. Der Europäische Rat von Laeken hat auf Vorschlag
des belgischen Vorsitzes - trotz Bedenken und Widerspruch von Großbritannien und
Schweden - in den Schlußfolgerungen verabschiedet:

“Punkt 59: Der Europäische Rat sagt zu, in der Union auch weiterhin ein hohes Maß
an nuklearer Sicherheit zu gewährleisten. Er betont mit Nachdruck, dass Schutz und
Sicherheit von Kernkraftwerken überwacht werden müssen. Er bittet um die
regelmäßige Vorlage von Berichten der Atomenergieexperten der Mitgliedstaaten,
die in engem Kontakt mit der Kommission bleiben werden."

Festzuhalten ist allerdings, daß weitere diesbezügliche Fortschritte auf europäischer
Ebene nur im Konsens aller Mitgliedsstaaten der Union erzielt werden können.

Zu den Fragen 6 und 7:

Wie ich bereits in der Sitzung des Nationalrats am 21. November 2001 im Rahmen
einer Aktuellen Stunde dargelegt habe, hat sich die Bundesregierung intensiv dafür
eingesetzt, daß im Zuge der Erstellung des 6. Forschungsrahmenprogrammes und
der Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes im Rat wichtigen österreichischen
Anliegen Rechnung getragen wird. So hatte Österreich maßgeblichen Anteil daran,
daß die Förderung des Nuklearsektors nicht zu einer der Zielsetzungen des For-
schungsrahmenprogramms geworden ist. Weiters wurde von österreichischer Seite
erfolgreich verlangt, daß die Atomenergie nicht als Beitrag zur nachhaltigen Entwick-
lung eingestuft wird, was gerade in Bezug auf Klimaschutzziele von wesentlicher Be-
deutung Ist. Entsprechend einer österreichischen Forderung wird die Forschung zu
Gunsten nichtnuklearer Energieträger verstärkt und eine entsprechende Umschich-
tung von Geldmitteln in Richtung erneuerbare, alternative Energieträger vorgenom-
men. Schließlich wurde von Österreich auch durchgesetzt, daß von der EU kein Geld
für den Bau von Atomkraftwerken in der Union und zur Entwicklung neuer Reaktor-
konzepte zur Verfügung gestellt wird.

Zu Frage 8:

Diesbezüglich verweise ich auf die ausführliche Darstellung meiner Beantwortung der

parlamentarischen Anfrage Nr. 3015/J.