3115/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3121/J-NR/2001, betreffend
“Zusammenlegung der
österreichischen Wetterdienste" die die Abgeordneten Maier und
Genossinnen am 22. November
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.
Zum Motiventeil:
Generalsekretär Dr. Rodler hat am 5. September 2001
unter Hinweis auf mehrfache
diesbezügliche Empfehlungen des Rechnungshofes für eine
Zusammenlegung aller drei
Wetterdienste auf Bundesebene (ZAMG, Austro Control, militärischer
Wetterdienst) plädiert. In
diesem Zusammenhang wurde nie von einer Zusammenlegung “der Wetterdienste
des
Wissenschaftsministeriums und der ZAMG" gesprochen, da dies auch
gedanklich unmöglich ist, da
das BMBWK keinen eigenen Wetterdienst betreibt, sondern die ZAMG dem BMBWK
untersteht.
Auch konnte von einer Gesamtausgliederung der ZAMG in der Sitzung vom 5.
September 2001
schon deshalb keine Rede sein, weil diese Sitzung primär der Einholung der
Meinungen und der
Positionen der Beteiligten drei Wetterdienste gewidmet war.
Frage 1:
Ist es richtig, dass die 3 Flugwetterdienste zusammengelegt werden sollen?
Antwort:
Der Wille der Bundesregierung zur
Zusammenlegung der Wetterdienste - und nicht nur von
“Flugwetterdiensten - wird durch
verschiedene Willenserklärungen dokumentiert, so wurde, im
Ministerrat am 11.10.2000 die Ausgliederung
der ZAMG als Ziel genannt. Dieses Ziel wurde durch
den Ministerratsvortrag vom 1.1.2001 wiederholt; im Reformdialog für
Österreich der
Bundesregierung vom 29.10.2001 wurde die Zusammenlegung der Wetterdienste des
Bundes mit
dem Ziel der Realisierung von
Einsparungspotentialen und einer Aufgabenkonzentration
dargestellt. Der Rechnungshof regte in seinem Bericht über die ACG aus dem
Jahre 1999 an, dass
.... nach einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Untersuchung das
Projekt “Zusammenlegung
der Wetterdienste" möglichst rasch abzuschließen
wäre". Daraufhin wurde eine entsprechende
Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMVIT eingerichtet.
Frage 2:
Wenn ja, wann soll in welcher Form diese Zusammenlegung erfolgen?
Antwort:
Erwogen wird die Rechtsform einer Ges.m.b.H..
Frage 3:
Welche Position vertritt dazu das Verteidigungsministerium?
Antwort:
Diese Frage wäre vom Bundesminister für Landesverteidigung zu beantworten.
Frage 4:
Sollen die arbeitsvertragsrechtlichen Bedingungen bei einer
Vollausgliederung der drei
Flugwetterdienste für deren Mitarbeiter geändert werden? Wenn ja, in
welcher Form?
Antwort:
Was den meiner Zuständigkeit unterstehenden
Wetterdienst der ACG anlangt, so sollen alle
Dienstnehmer der ACG, die dem abgespaltenen Teilbetrieb Flugwetterdienst
angehören,
Dienstnehmer des neuen Rechtsträgers werden. Auf diese
Arbeitsverhältnisse soll das AVRAG
Anwendung finden. Die ACG als derzeitiger Arbeitgeber hat sich verpflichtet,
mit den Vertretern
des Betriebsrates und des ÖGB Verhandlungen über die daraus
resultierenden Konsequenzen zu
führen.
Frage 5:
Sind Sie auch der Auffassung, dass die Zentralanstalt
für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)
nach einer Ausgliederung - da ohne nennenswerte Einkünfte - für eine
Privatisierung denkbar
ungeeignet ist und nur durch einen Zusammenschluss (z.B. MET) wirtschaftlich
überleben kann?
Antwort:
Die budgetäre Vorteilhaftigkeit für den Bund ist
wie bei allen Ausgliederungsvorhaben die
notwendige Voraussetzung für die Zusammenlegung der Wetterdienste.
Fragen 6 und 8:
Wie hoch waren die Einnahmen, die durch die Zentralanstalt
für Meteorologie und Geodynamik in
den Jahren 1997,1998, 1999 und 2000 erzielt haben (ersuche um
Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)?
Wie viele Mitarbeiter waren mit
Stichtag 31.12.2000 und 31.12.2001 in der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik beschäftigt?
Antwort-
Wegen der Zugehörigkeit der
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) zum
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann diese Frage
nur vom BMBWK
beantwortet werden.
Frage 7:
Wie hoch waren die Einnahmen der MET in
den Jahren 1997, 1998,1999 und 2000 (ersuche um
Aufschlüsselung auf die
Jahre)?
Antwort:
Der Flugwetterdienst der ACG lukriert
keine eigenen “Einnahmen". Die Kosten des
Flugwetterdienstes sind Teil der Kosten der Austro Control GmbH.
Frage 9:
Wie viele Mitarbeiter waren im
Flugwetterdienst (MET) der ACG mit Stichtag 31.12.2000 sowie
31.10.2001
beschäftigt?
Antwort:
31.12.2000:112 Mitarbeiter
31.10.2001:108 Mitarbeiter
Frage 10:
Wie viel Personal soll insgesamt bei
dieser Ausgliederung abgebaut werden? Wie hoch wird der
Personalstand im zukünftigen ausgegliederten Wetterdienst sein?
Antwort:
Nach dem derzeitigen Stand soll bis zum
Jahr 2006 über natürlichen Abgang ein Stand von 304
Personen (derzeit ACG und ZAMG 338 Personen) bestehend aus den dann ehemaligen
Mitarbeitern
der ZAMG und ACG erreicht werden.
Frage 11:
Ist es richtig, dass Herr Dir. Johannes
Seiringer - dessen Vertrag nicht mehr verlängert wurde - als
neuer Direktor in dem ausgegliederten Wetterdienstunternehmen vorgesehen ist?
Antwort:
Es ist davon auszugehen, dass die
leitenden Positionen nach den dafür geltenden
Rechtsvorschriften ausgeschrieben werden.
Fragen 12 und 13:
Ist es richtig, dass die Krise im
Luftverkehr seit dem 11. September 2001 zu Einbußen bei der
Austro Control
(österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH) geführt
hat?
Wenn ja, in welchem Umfang? Zu welchen Konsequenzen wird dies führen?
Antwort:
Der Rückgang der Flugbewegungen
betrug etwa im November 2001 minus 8 %. Auf den daraus
resultierenden Einnahmenausfall wird durch ein striktes Kostensenkungsprogramm
reagiert.
Frage 14:
Wann soll die gemeinsame Flugsicherungszentrale (CEATS) den Betrieb aufnehmen?
Antwort:
Es ist geplant, dass CEATS im Jahre 2007 den operativen Betrieb aufnehmen wird.
Frage 15:
In welcher Form wird sich Österreich einbringen?
Antwort:
Österreich wird Standort der CEATS
Flugsicherungszentrale und stellt hiezu eine entsprechende
Liegenschaft zur Verfügung. Darüber hinaus wird man auf die Erfahrungen
der Austro Control
GmbH in diesem Bereich zurückgreifen. In welcher Form dies geschehen soll,
ist gegenwärtig
Gegenstand von Verhandlungen.
Frage 16:
Mit welchen Kosten ist dabei für Österreich zu rechnen?
Antwort:
Die konkreten Kosten für die Bereitstellung der
Liegenschaft können erst nach Abschluss der
entsprechenden Verfahren genannt werden.
Fragen 17 und 18:
Ist es richtig, dass Teile von Austro Control mit der zuständigen Abteilung Ihres Ministeriums
zusammengelegt werden sollen?
Wenn ja, welche? Wann soll dies erfolgen?
Antwort:
Derzeit wird durch eine Projektgruppe eine Neuordnung der
behördlichen Aufgaben im Bereich der
Zivilluftfahrt bearbeitet. In diesem Zusammenhang kann als Projektergebnis eine
Bereinigung der
Zuständigkeiten zwischen der Obersten Zivilluftfahrtbehörde meines
Ressorts und der Austro
Control erfolgen.
Der genaue Umfang der Neuordnung wird gegenwärtig
erarbeitet und soll im Laufe des Jahres
2002 abgeschlossen werden.